REAKTIONEN ZUM KOALITIONSVERTRAG Nicht nur die Zahnärzteschaft fordert Nachbesserungen Die Zahnärzteschaft sieht gute Ansätze im Koalitionsvertrag von Union und SPD, fordert aber zugleich, die Pläne zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) nachzuschärfen. Aus der Ärzteschaft kommt ebenfalls ein eher positives Echo. Die Krankenkassen halten die Beschlüsse zur Sanierung der Finanzen hingegen nicht für ausreichend. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich am 9. April auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nur 9 der insgesamt 144 Seiten befassen sich mit Gesundheit und Pflege. „Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern“, heißt es zu Beginn des Gesundheitskapitels. Ziel seien stabile Beiträge, schnellere Arzttermine und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Alle Vorhaben stünden jedoch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßen, dass die Prävention im Koalitionsvertrag eine zentrale Rolle einnimmt. Die KZBV rief die künftige Bundesregierung auf, Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen gesetzlich zu verankern und für die Versorgung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Rahmenbedingungen für die inhabergeführten Zahnarztpraxen müssten dringend und zielgenau weiterentwickelt werden. iMVZ: Transparenzregister reicht nicht Positiv bewertete die KZBV das angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz und das geplante Gesetz zur Regulierung von iMVZ. „Damit aber die dynamische Entwicklung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren wirksam eingedämmt wird, muss eine räumliche und fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich eingeführt werden“, forderte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges. Transparenz über die Eigentümerstruktur allein reiche nicht aus. Die BZÄK kündigte an, dass sie genau beobachten werde, ob dem angekündigten Bürokratieabbau konkrete Schritte folgten. Skeptisch sieht die BZÄK die Vorschläge zu wichtigen systemischen Fragen. Es fehle ein klares Bekenntnis zum dualen GKV-System. Als „zu unkonkret“ kritisierte die BZÄK die Formulierungen im Zusammenhang mit der ambulanten und hausärztlichen Versorgung. „Hier erwarten wir geeignete Maßnahmen zur Regulierung der investorenbetriebenen Zahnkliniken sowie zu der mehr als überfälligen Anpassung der privat(zahn) ärztlichen Gebührenordnungen, hier der GOZ von 1988!“, betonte BZÄKPräsident Prof. Christoph Benz. Die Zahnärzteschaft begrüßt, dass die neue Bundesregierung Bürokratie abbauen und iMVZ stärker regulieren will. Foto: Nadezda Ledyaeva / Adobe Stock 28 | POLITIK zm115 Nr. 09, 01.05.2025, (726)
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