Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

POLITIK | 29 Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürwortete ebenfalls den geplanten Bürokratieabbau und forderte, die Pläne zur Regulierung der iMVZ nachzubessern. Als „einfallslos und beliebig“ bezeichnete sein Vorsitzender Dr. Christian Öttl die Vorschläge zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung. Honorarabschläge für niedergelassene Ärzte seien für Bestandspraxen nicht zu rechtfertigen. Bedarfsplanung für Zahnärzte ist nicht zielführend Die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte zudem in die Hand der Länder zu legen, führe ganz sicher nicht dazu, „auch nur einen niederlassungswilligen Kollegen oder eine Kollegin in eine zahnärztlich unterversorgte Region zu bekommen“. Zulassungssperren hätten schon immer zu einer falschen Verteilung und nicht zur Verbesserung der Versorgung geführt, betonte Öttl. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) begrüßte ebenfalls das geplante Regulierungsgesetz für iMVZ. Dass die zukünftige Bundesregierung allerdings das Problem der zunehmenden Ausweitung der „Praxislabore“ dort ausspare, sei ein Versäumnis – hier sei eine rechtliche Nachschärfung notwendig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht im Koalitionsvertrag „gute Chancen für einen Neuanfang in der Gesundheitspolitik“. Fehlentwicklungen der letzten Jahre müssten jetzt korrigiert werden, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Er appellierte an den künftigen Bundesgesundheitsminister (siehe Kasten), den Dialog mit der Ärzteschaft zu suchen. „Wir wissen um die Probleme und Schwierigkeiten, haben aber auch viele Lösungsansätze.“ Ein Beispiel sei der Patientenservice 116117, der eine stärkere Rolle bei der Patientensteuerung spielen sollte. Gassen findet es gut, über die Entbudgetierung von fachärztlich unterversorgten Regionen nachzudenken, ist aber gegen Honorarabzüge bei Fachärzten in überversorgten Regionen. Kassen befürchten noch höhere Beiträge Die Krankenkassen halten die Beschlüsse zur Sanierung der GKV und der Pflegeversicherung für unzureichend. „Für stabile Finanzen ist es wichtig, jetzt rasch zu handeln“, sagte die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Die geplante Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung solle jedoch erst 2027 Ergebnisse vorlegen. „Da stellt sich die Frage, ob die Politik den Ernst der finanziellen Situation wirklich erkannt hat“, monierte sie und verwies auf schrumpfende Kassenrücklagen und Rekordbeiträge. Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, war ernüchtert, dass von den Vorschlägen der Koalitionsarbeitsgruppe zur Entlastung der Kranken- und Pflegeversicherung so gut wie nichts übriggeblieben sei. „Statt Antworten auf die drängenden Finanzprobleme bei GKV und SPV zu geben, werden Kommissionen gegründet“, beklagte Reimann. ao TINO SORGE SOLL NEUER BUNDESGESUNDHEITSMINISTER WERDEN Laut noch unbestätigter Berichte soll der CDU-Politiker Tino Sorge die Nachfolge von Prof. Karl Lauterbach (SPD) als Bundesgesundheitsminister antreten. Sorge stammt aus Magdeburg. Vor seiner politischen Karriere war er Wirtschaftsanwalt, Unternehmensjurist und wissenschaftlicher Referent der CDUFraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. 1995 trat Sorge in die CDU ein und engagierte sich zunächst in der Jungen Union. Seit 2013 ist er Mitglied des Bundestages, wo er sich auf Gesundheitspolitik spezialisiert hat. Er war Berichterstatter für Digitalisierung im Gesundheitswesen und setzte sich für die Einführung der elektronischen Patientenakte ein. Seit 2021 ist er gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Offiziell sollen die Ministerposten erst nach der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler vergeben werden. Die Wahl ist für den 6. Mai geplant. Foto: Tino Sorge zm115 Nr. 09, 01.05.2025, (727) SO GEHT ES WEITER Der Bundestag hat offiziell mitgeteilt, dass CDU-Chef Friedrich Merz am 6. Mai vom Parlament zum Bundeskanzler gewählt werden soll. Davor müssen noch CDU und SPD dem Koalitionsvertrag zustimmen. Die SPD befragt die Parteimitglieder, die CDU entscheidet auf einem kleinen Parteitag und die CSU hat dem Koalitionsvertrag bereits zugestimmt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird nach Informationen aus Koalitionskreisen dann feierlich am 5. Mai unterzeichnet.

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