20 | PRAXIS zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (814) CHECKLISTE DER ZÄK BERLIN DIESE VERSICHERUNGEN SIND SINNVOLL Welche Versicherungen niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchen, hat die Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) in einer Checkliste zusammengefasst. Wer bereits versichert ist, sollte überprüfen, ob er/sie tatsächlich noch den besten Preis-Leistungs-Tarif hat. Darüber hinaus kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein, etwa bei der Niederlassung, im Arbeitsverhältnis oder bei Haftungsansprüchen. Für selbstständige Zahnärzte sind folgende Versicherungen sinnvoll: 1. Die Berufshaftpflichtversicherung: deckt Behandlungsfehler durch den Zahnarzt oder seine Angestellten ab besteht im Schadensfall in unbegrenzter Höhe begleicht berechtigte Forderungen und unterstützt, unberechtigte Forderungen abzuwehren Auf folgende Klauseln sollten Sie beim Abschluss der Versicherung achten: Berufshaftpflicht als Zahnarzt: Vorwurf der Körperverletzung Betriebshaftpflicht: Patientensturz auf nassen Fußböden Mietschadenhaftpflicht: Beschädigung einer Wand Umwelthaftpflicht: defekter Amalgamabscheider Entwendung und Abhandenkommen von Patientenhabe Implantatbehandlung Cave: Bei einer BAG ist es wichtig, dass alle Gesellschafter über einen Versicherer abgesichert sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Versicherungen bei unklarer Schadensverursachung die Zuständigkeit gegenseitig zuschieben. Zahnärzte, die neu in eine BAG gehen, sollten beachten, dass sie automatisch für alte Fälle der Gesellschafter der GbR haften. Damit das nicht passiert, ist es wichtig, die Vertragsmodalitäten mit dem Versicherer entsprechen abzustimmen. 2. Die Praxisversicherung („Hausratsversicherung für die Praxis“) mit Betriebsunterbrechungsversicherung: Versichert sind die Praxisräume mit dem entsprechenden Inventar und der Umsatzausfall. Versicherte Risiken sind: Feuer, Blitzschlag, Explosion inklusive der Betriebsunterbrechung, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus inklusive der Unterbrechung, Leitungswasser samt Unterbrechung, Sturm und Hagel samt Unterbrechung, Überspannung für Elektrogeräte sowie Glasbruch. 3. Die Praxisausfallversicherung: deckt den Arbeitsausfall des Zahnarztes durch Krankheit, Quarantäne oder nach einem Unfall ab sollte den Kündigungsverzicht und Unterversicherungsverzicht im Schadensfall einschließen sowie als Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt sein 4. Die Elektronikversicherung: Besonders empfindliche und/oder geleaste Geräte sollten versichert werden. Bei Abschluss dieser Versicherung muss die Betriebsunterbrechungsversicherung der Praxisinventarversicherung entsprechend angepasst werden, da sonst eine Unterversicherung nach § 4 bei der Betriebsunterbrechungsversicherung entstehen könnte. Der Versicherungsschutz ist sehr umfangreich, bis auf Verschleiß und Vorsatz sind fast alle Schäden versichert. 5. Die Rechtsschutzversicherung: Straf-Rechtsschutz für Zahnärzte: Strafverfolgung wegen Körperverletzung Arbeitgeber-Rechtsschutz: Arbeitsrechtsprozess Vertrags-Rechtsschutz: Klage wegen unbezahlter Rechnung Gewerberaum-Mietrechtsschutz: überhöhte Nebenkostenabrechnung Sozialgerichts-Rechtsschutzpaket: GKV erkennt Rechnung nicht an Cave: Für die Prämie ist die Mitarbeiteranzahl von Bedeutung, wobei Halbtagskräfte auch nur zur Hälfte gezählt werden müssen. Sinkt die Zahl der Mitarbeiter, muss das unverzüglich der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. 6. Forderungsausfallversicherung durch Factoring: Um vor Forderungsausfällen zu schützen, bietet sich das Leistungsangebot „Factoring“ an. Im Factoring verkaufen Sie Ihre Rechnungen an eine Gesellschaft, die Ihnen umgehend einen vereinbarten Kaufpreis (in der Regel ein prozentualer Anteil der Rechnungssumme) überweist und sich um alle weiteren Maßnahmen kümmert. Das beinhaltet aber auch die möglicherweise notwendige gerichtliche Geltendmachung und die Übernahme des Ausfallrisikos. Wenn eine Forderung also unbezahlt bleibt, obwohl sie rechtsgültig ist, trägt die Gesellschaft diesen Ausfall. Foto: Andrii Symonenko – stock.adobe.com
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