Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE AUSGABE 10 | 2025 zm 16.05.2025, Nr. 10 70 Jahre FVDZ Der Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl will „auch zukünftig als starker Verband mit starker Stimme“ sprechen. SEITE 16 Smarter durch den Praxisalltag Eine echte Hilfe ist die Unterstützung durch externe Dienstleister nur, wenn die Prozessgüte stimmt. SEITE 18 Mykose mit ossärer Destruktion Schimmelpilze können systemische Infektionen auslösen – mit hoher Mortalität bei Antimykotika-Resistenzen. SEITE 66 WAS WIR WISSEN – UND WAS NICHT Rätsel MIH

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EDITORIAL | 3 Große Herausforderungen Außerdem werfen wir in dieser Ausgabe einen Blick auf die iberische Halbinsel und schauen, wie es um die Mundgesundheit in Spanien und Portugal bestellt ist. Das Thema Karies spielt in Spanien eine große, negative Rolle. Und in Portugal können sich immer weniger Menschen den Besuch beim Zahnarzt leisten, mit entsprechenden Folgen. Mit Blick auf die kürzlich veröffentlichte DMS • 6 und ihren positiven Ergebnissen zeigt dies, wie groß die Unterschiede bei der Zahngesundheit allein innerhalb Europas sind. Eine Familie mit vier Generationen Zahnärzten und demnächst einer Zahnärztin über ein Jahrhundert hinweg: Das ist an sich schon etwas Besonderes. Aber wenn wie im Fall der Familie Hilger die Praxis seit 1925 am selben Standort in Düsseldorf-Bilk besteht, dann ist das ein außergewöhnliches Stück zahnärztliche Zeitgeschichte, in das wir in diesem Heft eintauchen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Unmittelbar zum Redaktionsschluss dieses Editorials ist der Koalitionsvertrag, der die Grundlage für die künftige Regierungsarbeit bilden soll, unterzeichnet worden. Kurz zuvor hat die SPD ihre sieben neuen Ministerinnen und Minister vorgestellt. Einzig Boris Pistorius gehört als Verteidigungsminister auch der neuen Regierung an. Ansonsten gibt es einige neue Gesichter, auch im Gesundheitsressort, wo wir mit Nina Warken nun eine CDU-Politikerin an der Spitze haben, die niemand so richtig auf der Liste hatte. Ihrem Vorgänger Karl Lauterbach werden wenige eine Träne nachweinen. Lauterbach hat es wie vielleicht nur Ulla Schmidt vor ihm geschafft, fast alle Akteure im Gesundheitswesen gegen sich aufzubringen. Deshalb vielleicht nicht die schlechteste Entscheidung der Union, mit Warken eine Ministerin aufzustellen, die unbelastet – und hoffentlich einigermaßen ideologiefrei – ins Amt geht. Ihre Herausforderungen sind jedenfalls erheblich. Aber das gilt ja nicht nur für den Bereich Gesundheit. Koalitionen sind keine Liebesheirat, aber es wäre wünschenswert, wenn die neue Regierung zumindest nicht gegeneinander arbeitet, wie es die Ampelkoalition getan hat. Spannend wird der künftige Umgang mit der AfD, die vor wenigen Tagen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Von einer Bewährungsprobe für unsere Demokratie zu sprechen, dürfte nicht zu hoch gegriffen sein. Daher kann man trotz dieser Rahmenbedingungen nur auf eine vernünftige Sachpolitik der neuen Regierung hoffen. Das Gegenteil von rationaler Politik kann man derzeit in Brandenburg erleben. Dort sollen der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) die jährlichen staatlichen Zuschüsse gekürzt werden – von vereinbarten 6,6 auf 5 Millionen Euro. Sollte es dazu kommen, wäre das auch für das Zahnmedizinstudium in Brandenburg höchst problematisch. Studiengebührerhöhungen stehen im Raum. Vor dem Hintergrund des politisch propagierten Ziels, mit dem Zahnmedizinstudium auch dauerhaft junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in das Flächenland zu locken, wäre das mehr als kontraproduktiv. In unserer Titelgeschichte beschäftigen wir uns wieder einmal mit der Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH). Laut der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) ist jedes siebte Kind im Alter von zwölf Jahren von MIH betroffen – im Durchschnitt mit 3,4 Zähnen. Also kein seltenes, aber ein vergleichsweise junges Phänomen, das erst vor 25 Jahren als eigenständige Krankheit definiert wurde. Die Ursachen sind nach wie vor unklar – auch wenn es heiße Spuren gibt. Präventiv lässt sich hier wenig machen, umso wichtiger ist die Früherkennung. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte wünschen sich deshalb mehr Informationen. Wir zeigen, was wir aktuell wissen – und wasnicht. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 24 Loch in Millionenhöhe erwartet Die jährlichen Mittel der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) sollen von 6,6 Millionen Euro auf 5 Millionen gekürzt werden. 36 Vier-Generationen-Praxis Praxisinhaber Dr. Richard A. Hilger berichtet von einer Zeit, als die Patienten noch im Wohnzimmer der Familie warten mussten. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 12 Ein unbeschriebenes Blatt Nina Warken wird neue Bundesgesundheitsministerin 16 Interview mit Dr. Christian Öttl zu 70 Jahren FVDZ „Politische Drohgebärden sind nicht mehr zeitgemäß“ 24 Medizinische Hochschule Brandenburg Millionen weniger für die MHB? 56 Weißbuch zur Mundgesundheit Jedes fünfte Grundschulkind in Spanien hat oft Zahnschmerzen 58 Mundgesundheitsbarometer der Zahnärztekammer 300.000 Portugiesen haben kein Geld für den Zahnarzt ZAHNMEDIZIN 40 FBT Kariesexkavation Wie viel muss entfernt werden? 48 FBT Kariesexkavation Therapie der Wurzelkaries 66 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Invasive Mykose mit ossärer Destruktion der Nasennebenhöhlen 72 Studie der Universität Sydney Signifikanter Zusammenhang zwischen schlechter Mundgesundheit und Fibromyalgie TITELSTORY 30 Aus der Wissenschaft Zahnärzte wünschen sich mehr Fortbildung zu MIH 32 DMS • 6 im Detail – Teil 3: MIH Kreidezähne – das größte Geheimnis der Zahnmedizin PRAXIS 14 BGH-Urteil zur Kritik auf Bewertungsportalen Im Zweifel ist es eine Meinungsäußerung 18 Prozessoptimierung in der Praxis – Teil 3 Echte Hilfe von außen 22 Die ePA in der Praxis (7) Der Soft-Start ist erfolgt Inhalt Titelfoto: Jan – stock.adobe.com, safiullina_design – stock.adobe.com zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (798)

INHALT | 5 39 Fortbildung Kariesexkavation – Teil 2 Wie viel Karies muss entfernt, was kann belassen werden? Die Frage wird im zweiten Teil der Fortbildung beantwortet. Außerdem: Die Therapie der Wurzelkaries. 36 Eine Vier-Generationen-Praxis in Düsseldorf Als das Wartezimmer noch im Wohnzimmer war 64 Die beiden gröẞten ArztterminPortale im Test Verbraucherzentrale hält Doctolib und jameda für nicht nutzerfreundlich MEDIZIN 73 Forscher entwickeln keimtötende Farbe Neuer Oberflächenlack mit CHX eliminiert Bakterien 74 News GESELLSCHAFT 28 Mit dem Dentalmuseum durch 2025 – Teil 9 Auf den Schultern von Riesen 62 Interview mit dem MKG-Chirurgen Dr. Marcin Bierc „Ich kann die Welt eines einzelnen Menschen verändern!” 65 Jubiläum der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 70 Jahre voller Impulse und Verantwortung 70 Zahnarzt Dr. Julien Grivel über seinen Einsatz für Leprakranke in Griechenland „Einmal helfen und wieder gehen, das konnte ich nicht!“ 76 Einsatz im Osten der Philippinen „Hier lernte ich flexibles Behandeln“ MARKT 80 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 27 Nachrichten 59 Formular 60 Termine 79 Persönliches 79 Impressum 94 Zu guter Letzt zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (799) Foto: Jan – stock.adobe.com TITELSTORY 30,32 MIH – das größte Geheimnis der Zahnmedizin? Was wir über die Erkrankung wissen, wie die Zahlen sind und was sich Zahnärztinnen und Zahnärzte für den Praxisalltag wünschen.

6 | LEITARTIKEL Die neue Führungsriege des Bundesgesundheitsministeriums hat ihre Arbeit aufgenommen. An der Spitze steht nun Nina Warken als neue Bundesgesundheitsministerin. Mit Tino Sorge und Georg Kippels als Parlamentarische Staatssekretäre verstärken erfahrene CDU-Gesundheitspolitiker das Bundesgesundheitsministerium. War die vergangene Legislaturperiode uns gegenüber als Selbstverwaltung und Berufsstand maßgeblich durch Misstrauen seitens ihres Vorgängers Karl Lauterbach geprägt, setzen wir bei der neuen Bundesregierung darauf, dass nun der Weg für einen sachlichen Dialog und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten im Gesundheitswesen geebnet ist, um endlich tragfähige und nachhaltige Lösungen für die unübersehbaren Probleme unseres Gesundheitssystems gemeinsam zu entwickeln. Uns muss allen bewusst sein, dass die Aufgabe, passgenaue Antworten auf die vielen Herausforderungen eines immer komplexer werdenden Gesundheitswesens geben zu können, eine fundierte Analyse der grundlegenden Probleme voraussetzt und als gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung verstanden werden muss. Dabei liegen viele Fakten bereits auf dem Tisch. Allem voran hat der demografische Wandel unsere sozialen Sicherungssysteme erfasst und wirft damit die Frage auf, wie eine nachhaltige Finanzierung der Systeme gesichert werden kann. Das ohne Zweifel bestehende Problem des Auseinanderklaffens von Ausgaben- und Einnahmenseite der GKV hat unterschiedliche Ursachen. Sei es die Belastung der GKV mit versicherungsfremden Leistungen oder der immer wieder erwähnte zu niedrige „Health outcome“ unseres Gesundheitswesens. Letzteres trifft aber gerade für den Bereich der Zahnmedizin nicht zu! Wer nach Lösungen sucht, sollte deshalb auf den beispiellosen Erfolg unseres Sektors schauen: Eine stetig zunehmende Verbesserung der Mundgesundheit, wie es die aktuellen Ergebnisse der DMS • 6 des IDZ eindrucksvoll belegen, ein an den Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung ausgerichtetes Leistungsspektrum und vor allem ein konsequent präventionsorientiertes Versorgungsgeschehen in einem derzeit noch flächendeckenden und wohnortnahen Netz von selbstständig und freiberuflich geführten Praxen. Ein beispielloser Erfolg auch deshalb, weil wir nicht nur einen Spitzenplatz in puncto Mundgesundheit einnehmen, sondern zudem über die letzten Jahrzehnte hinweg den Anteil an den gesamten Leistungsausgaben der GKV immer weiter senken konnten! Prävention setzt aber nicht nur voraus, entsprechende Leistungsangebote zu schaffen, wie sie bei uns in der Zahnmedizin schon lange etabliert sind. Der Erfolg von Prävention tritt dann zutage, wenn diese Angebote seitens der Bevölkerung auch wahrgenommen werden, wie das im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung beispiellos der Fall ist. Die hohe Vorsorgeorientierung unserer Patientinnen und Patienten und die enorme Bindung an die jeweilige Zahnärztin oder den jeweiligen Zahnarzt in der Praxis machen deutlich, wie effizient und verantwortungsvoll unser Berufsstand arbeitet und wie gut das System der Selbstverwaltung funktioniert. Wenn es also um dringend notwendige Strukturreformen geht, liegt ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg darin, Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen, das Gesundheitssystem konsequent daran auszurichten und in Prävention zu investieren. Eine Investition, die sich nachhaltig auszahlt. Weiteres wichtiges Element von Strukturreformen muss sein, die Rahmenbedingungen für diejenigen, die jeden Tag mit großen Anstrengungen die Versorgung sicherstellen, so auszugestalten, dass das Verhindern und Behandeln von Krankheiten endlich wieder in den Fokus rückt, Bürokratie abgebaut wird, Sanktionspolitik ein Ende findet und Planungssicherheit für unsere Praxen gegeben ist. Letztendlich muss es Ziel sein, auch weiterhin junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zu begeistern, sich in eigener Praxis niederzulassen. Für diese Aufgabe bieten wir unsere Expertise der Selbstverwaltung und unsere Erfahrungen aus der täglichen Praxis gernean. Ich bin mir sicher, dass wir mit Frau Warken als neue Bundesgesundheitsministerin hierzu in einen konstruktiven Dialog treten werden. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Gemeinsam tragfähige Lösungen für unser Gesundheitssystem entwickeln Foto: Jan Knoff, Cologne

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zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (802) Leserforum Sie berichten in einem interessanten Artikel über den aktuellen Stand der „Diskussion“ über die abschließende Wischdesinfektion. Bei der Abbildung von Joerg Huellenhoelscher / Adobe Stock wird eine den meisten Zahnärzten bekannte blaue Flasche mit Desinfektionsmittel verwendet. Dabei dürfte es sich augenscheinlich nach Design und Farbe der Flasche, des Ausgießers und des sichtbaren oberen Etikettenrandes um Sterillium der Hartmann Group (Bode) handeln. Sterillium ist ein Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion und wird von dem VAH oder der DGHM für die Flächendesinfektion nicht empfohlen. Die Spenderflasche eines geeigneten Produktes des gleichen Herstellers, Bacillol AF, hat die gleiche Flaschen- und Ausgießerform, aber ist nicht blau eingefärbt und das Etikett ist am oberen Rand deutlich anders gestaltet. Die für das Foto verwendete blaue Flasche harmonisiert zwar farblich mit den verwendeten Schutzhandschuhen, aber leider nicht fachlich. Dr. Christoph Haass Monschau Anmerkung der Redaktion: Wir bedanken uns für den Hinweis und bedauern den Fehler, der bei der Auswahl des Agenturfotos entstanden ist. ABSCHLIEẞENDE WISCHDESINFEKTION Falsche Flasche Zum Beitrag „Neuer BZÄK-Leitfaden: Die abschließende Wischdesinfektion ist weiterhin möglich“ in zm 8/2025, S. 18–21. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com

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zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (804) 10 | GESELLSCHAFT Zahnarzt Dr. Genaro Romo Jr. lässt es gern krachen. Er ist Vater von vier Kindern und betreibt in Chicago eine Zahnarztpraxis mit 20 Angestellten. Als geschäftstüchtiger Kollege unterhält er beste Beziehungen zu den Chicago Bulls, die so etwas sind wie der FC Bayern München der US-amerikanischen Basketballliga. So kam es dann auch, dass Romo 2022 eine öffentlichkeitswirksame PZR bei Benny the Bull, dem Sport-Maskottchen des heimischen Clubs, durchführte. Benny ist ein echter Celebrity, immerhin handelt es sich um das bekannteste Sport-Maskottchen der Vereinigten Staaten und damit wahrscheinlich der Welt. Bei der simulierten Zahnreinigung förderte Romo nicht nur händeweise Popcorn, ein Gummihuhn und einen Rubikwürfel aus den Zahnzwischenräumen des roten Fellbüschels zutage, sondern erzeugte auch jede Menge Publicity. Allerdings nicht für sich. Denn das bei Facebook von ihm geteilte Video brachte Romo ganze 700 (!) Aufrufe und 112 Likes ein – der Clip ging quasi antiviral. Obendrein endet das Video mit einer Werbeeinblendung von den Logos der Chicago Bulls und Delta Dental, einem Netzwerk von US-Zahnversicherern, das eine Zahnarztsuchmaschine bietet, in der Romo nicht einmal gelistet ist. Nein, man kann nicht behaupten, dass schnöder Mammon die Triebfeder des quirligen Mannes ist. Vielmehr sind es Spaß und die Suche nach positiver Energie, sagte er mal dem Fernsehsender CBS, der ihm einen Beitrag gewidmet hatte, weil der Zahnarzt als DJ unter dem Spitznamen „Dino Rockin Romo“ während der Pandemie aus seinem Keller live handgemixte lateinamerikanische Discomusik anbot. Immerhin das zahlte sich aus: Romo berichtet, dass einige junge Hispanics Termine bei ihm buchten, weil sie seine DJ-Videos gesehen hatten. mg Foto: Facebook – Romo Dental, Dennis – stock.adobe.com EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE

DIETOP-REFERENTE DR. NICOLAS HASSFURTHER, M.SC. Fachzahnarzt Oralchirurgie EN DR. JOCHEN TUNKEL Fachzahnarzt für Parodontologie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Master of Oral Medicine in Implantology Spezialist der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie DR.STEFAN REINHARDT Fachzahnarzt für Oralchirurgie Wissenschaftlicher Tagungspräsident PROF. DR. MED. DENT. FOUAD KHOURY Direktor der Privatzahnklinik Schloss Schellenstein, Olsberg THEMEN: ´Knochenaufbau mit autologen Schalen ´Knochenaufbau mit nicht resorbierbaren Membranen ´Knochenaufbau unter Erhalt des Periost ´Knochenaufbau mit allogenen Schalen ´Premium-Rahmen-programm Hyatt Regency Düsseldorf 1.OsteoRegeneration Day WISSENSCHAFT & PRAXIS DER DENTALEN OSTEOGENESE FR./SA.: 05./06.09.2025 >> >> SAVE THE DATE SAVE THE DATE PRÄSENTIERT ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit Direkt online anmelden!

zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (806) 12 | POLITIK EIN UNBESCHRIEBENES BLATT Nina Warken wird neue Bundesgesundheitsministerin Mit dieser Besetzung hatte keiner gerechnet: Nina Warken wird neue Bundesgesundheitsministerin und damit Nachfolgerin von Karl Lauterbach (SPD). Die Juristin ist derzeit CDU-Generalsekretärin in Baden-Württemberg – mit Gesundheitspolitik war die 45-Jährige bisher kaum befasst. Sie übernimmt eine Aufgabe, die sicherlich zu den schwierigsten im Lande zählt – mit vielen, vielen unterschiedlichen Interessen“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz Ende April als er die Ministerinnen und Minister der CDU für die schwarz-rote Regierung bekannt gegeben hatte. Das erfordere vor allem „persönliche Stabilität, ein klares politisches Konzept und eine gute Orientierung“. Warken betritt allerdings unbekanntes Terrain – jahrzehntelange Erfahrungen im Gesundheitswesen wie der scheidende Minister Lauterbach kann die Rechtsanwältin nicht vorweisen. An den Koalitionsverhandlungen wirkte sie noch in der Arbeitsgruppe Inneres, Recht und Migration mit. In der vergangenen Wahlperiode war sie Mitglied des Innenausschusses des Bundestags. Warken wurde in Bad Mergentheim in Baden-Württemberg geboren und lebt in Tauberbischofsheim. Im Jahr 2000 trat sie in die CDU ein. Seit 2013 ist die Mutter von drei Söhnen Mitglied des Bundestags. Bereits 2021 gewann sie den Wahlkreis Odenwald-Tauber direkt. Bei der Bundestagswahl im Februar holte sie mit rund 43 Prozent die meisten Erststimmen aller Abgeordneten in Baden-Württemberg. Sie gilt als enge Vertraute von Baden-Württembergs CDU-Landeschef Manuel Hagel. Merz bezeichnete Warken als „jemand, der eher im Stillen wirkt“. Von 2006 bis 2014 war Warken stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union. Seit 2023 ist sie Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Lauterbach sicherte seiner designierten Nachfolgerin Unterstützung bei der Amtsübergabe zu. „Ich werde am Anfang alles tun, um es ihr leicht zu machen, ins Amt zu finden“, sagte er auf Nachfrage vor Journalisten in Berlin. Es stünden wichtige Reformen bevor. Er werde alles in seiner Macht Stehende tun, um ihr dabei zu helfen. Am 5. Mai wurde der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD feierlich unterzeichnet – zum Redaktionsschluss am 6. Mai wurde Friedrich Merz aber noch nicht zum Bundeskanzler gewählt, nachdem er im ersten Wahlgang keine Mehrheit erreichte. Sobald die Wahl vollzogen ist, werden im Anschluss alle Ministerinnen und Minister offiziell von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Amt vereidigt. ao,nb Die Rechtsanwältin Nina Warken (CDU) aus Baden-Württemberg übernimmt das Gesundheitsressort in der künftigen Koalition. Foto: tokography/Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) PARLAMENTARISCHE STAATSSEKRETÄRE SIND SORGE UND KIPPELS Bisher galt der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge als Favorit für das Amt des Bundesgesundheitsministers. Nun wird er neben Georg Kippels Parlamentarischer Staatssekretär BMG.

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14 | PRAXIS zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (808) BGH-URTEIL ZU KRITIK AUF BEWERTUNGSPORTALEN Im Zweifel ist es eine Meinungsäußerung Arbeitgeber ernten auf Bewertungsportalen mitunter viel Schelte. Trotzdem sind sie nur in Ausnahmefällen berechtigt, die Herausgabe von Nutzerdaten zu verlangen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Im vorliegenden Fall hatte eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine miese Bewertung als Arbeitgeberin bekommen. Darum begehrte sie eine gerichtliche Anordnung, die das Bewertungsportal zur Auskunft über die Daten des bewertenden Nutzers verpflichtete. Sie berief sich dabei auf § 21 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-DiensteDatenschutz-Gesetzes (TDDDG). Unter der Rubrik „Vorgesetztenverhalten“, die insgesamt mit einem Stern bewertet wurde, beschrieb der Nutzer zunächst das Verhalten der Geschäftsführung der Antragstellerin gegenüber aktiven Mitarbeitern („glänzt durch Abwesenheit“, „Angestellte sollen nur so schnell wie möglich so viel Geld wie möglich machen“). Abschließend tätigte er folgende, von der Antragstellerin beanstandete Äußerung: „Seine Krönung findet solches Vorgesetztenverhalten darin, dass ausgeschiedene Mitarbeiter ausstehendes Gehalt und sogar die Erteilung von Arbeitszeugnissen gerichtlich durchsetzen müssen.“ Fakt ist jedoch: In der Vergangenheit gab es nur einen ausgeschiedenen Mitarbeiter, der seine Ansprüche auf Zahlung ausstehenden Gehalts beziehungsweise auf Erstellung eines Zeugnisses gegen die Antragstellerin mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen musste. Die Antragstellerin macht darum geltend, mit der von ihr beanstandeten Äußerung werde die unwahre Behauptung aufgestellt, dass eine Vielzahl von Arbeitnehmern ihren Arbeitslohn oder ihr Arbeitszeugnis von der Antragstellerin regelmäßig nur auf dem Klageweg erhielten. Beide Vorinstanzen hatten den Antrag der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Gestattung und Verpflichtung des Portals zur Erteilung der begehrten Auskunft über die Bestands- und Nutzungsdaten zurückgewiesen – in Bezug auf den Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten hatte das Oberlandesgericht Köln die Rechtsbeschwerde jedoch zugelassen. Darum landete der Fall beim BGH. BGH legt die Latte für einen Straftatbestand hoch an Der entschied jedoch, dass eine Bestandsdatenauskunft nach § 21 Abs. 2 TDDDG nur bei Vorliegen einer der dort genannten Straftatbestände erfolgen muss. Sei die beanstandete Äußerung als Werturteil zu qualifizieren, scheide eine Verwirklichung der Tatbestände der §§ 186, 187 StGB aus. Weiter heißt es: „Im Zweifel ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes davon auszugehen, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt.“ Das Gericht ging in seinem Urteil noch weiter: Stehe die Erfüllung eines Straftatbestands in Rede, müssten bei mehrdeutigen Äußerungen „andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden“, bevor die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt werden darf. „Wenn eine straflose Bedeutung nicht ausschließbar ist, ist diese der Beurteilung zugrunde zu legen.“ Nach Ansicht der Karlsruher Richterinnen und Richter hatte sich der Nutzer im verhandelten Fall weder der Beleidigung noch der üblen Nachrede noch der Verleumdung strafbar gemacht. Der BGH schloss üble Nachrede und Verleumdung direkt aus, weil es sich dabei nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um ein Werturteil handele. Der BGH sah auch keine Beleidigung gegeben. Im Rahmen der Abwägung habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit des bewertenden Nutzers zurückzutreten. Denn die tatsächlichen Elemente von dessen insgesamt als Meinungsäußerung zu qualifizierender Äußerung seien wahr. Schließlich habe der ausgeschiedene Mitarbeiter sein ausstehendes Gehalt und die Erteilung eines Arbeitszeugnisses gerichtlich gegen die Antragstellerin durchsetzen müssen. Das Fazit des BGH lautet: „Bei dieser Sachlage erweist sich die beanstandete Äußerung als zulässige Kritik des von der Antragstellerin gegenüber ihren Mitarbeitern gezeigten Verhaltens.“ mg Bundesgerichtshof Az.: VI ZB 79/23 Beschluss vom 11. März 2025 Vorinstanzen: Landgericht Köln Az.: 28 O 439/23 Entscheidung vom 21. September 2023 Oberlandesgericht Köln Az.: 15 W 113/23 Entscheidung vom 12. Oktober 2023 Einen Auskunftsanspruch für einen Post besteht nur bei strafrechtlich relevanten Inhalten. Foto: Sea Studio – stock.adobe.com

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16 | POLITIK zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (810) INTERVIEW MIT DR. CHRISTIAN ÖTTL ZU 70 JAHREN FVDZ „Politische Drohgebärden sind nicht mehr zeitgemäß“ 1955 wurde der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) gegründet. Über wichtige Meilensteine, veränderte Rahmenbedingungen und ein neues Selbstverständnis sprachen wir mit dem Bundesvorsitzenden Dr. Christian Öttl. Herr Öttl, der FVDZ wurde vor 70 Jahren gegründet. Wie kam es dazu? Der FVDZ ist als Notgemeinschaft deutscher Zahnärzte entstanden. Gründungsvater war Dr. Wolfgang Mzyk, ein niederbayerischer Zahnarzt; er hat den Verband 1955 mit ein paar Kollegen in Bingen am Rhein ins Leben gerufen, um allen Zahnärzten eine Kassenzulassung zu ermöglichen. Die Kassen haben sich damals Zahnärzte ausgesucht, mit denen sie zusammenarbeiten wollten, die anderen erhielten keine Zulassung. Mzyk hat sich unerschrocken mit den Kassen und der Politik angelegt. Er galt als politisches Enfant terrible. Welche Persönlichkeiten haben den Verband noch geprägt? Alle Bundesvorsitzenden haben besondere Schwierigkeiten bekämpft und gemeistert. Jeder hat seine Spuren hinterlassen. Wie hat sich der Verband seit der Gründung entwickelt und verändert? Vom Erkämpfer der Kassenzulassung ist der Verband im Laufe der Zeit zum Verteidiger der vertragszahnärztlichen Freiheit geworden. Der FVDZ tritt für freie Berufsausübung und Therapiefreiheit ein. Er hat immer versucht, den Zahnärzten so viele Freiheiten wie möglich zu verschaffen, damit sie frei von politischer Gängelei praktizieren können. Durch die große Gemeinschaft hat der Verband Schlagkraft. Die Zahl der Mitglieder ist in den 1990erJahren bis auf 30.000 angewachsen. Heute hat der Verband rund 16.000 Mitglieder, darunter immer mehr angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie stehen meist an einem ganz anderen Punkt in ihrer Lebensplanung als niedergelassene ältere Kollegen – besonders, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Flexiblere Strukturen und weniger unternehmerische Verantwortung stehen dabei häufig im Mittelpunkt ihrer Planung. Damit müssen wir uns als Berufsverband auseinandersetzen und Wege für die Kolleginnen und Kollegen aufzeigen. Denn die Berufswelt der Zahnärztinnen und Zahnärzte hat sich verändert. Was waren wichtige Meilensteine und Erfolge? Der Verband hat viele Freiheiten erkämpft. In den 1950er-Jahren hat er dafür gekämpft, dass jeder Zahnarzt eine Kassenzulassung bekommt. In den 1970er-Jahren wurde der Zahnersatz in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Damals hatten die Kassen viel Geld zur Verfügung, bis Horst Seehofer (CSU) in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister in den 90er-Jahren die Budgetierung eingeführt hat. 1998 kam es zu einer weiteren Herausforderung: Plötzlich war Zahnersatz nicht mehr Teil des Leistungskatalogs, sondern musste rein privat bezahlt werden. Davon ist der Gesetzgeber aber bereits 1999 wieder abgerückt; danach wurde das System der Festzuschüsse eingeführt. Der FVDZ hat auch für die bessere Honorierung von Alternativen zum Amalgam gekämpft und erreicht, dass sich Patienten gegen Aufpreis zum Beispiel auch Keramikfüllungen einsetzen lassen können, ohne den Sachleistungsanspruch zu verlieren. Der Verband hat dafür gesorgt, dass es bei Füllungen neben einer wirtschaftlichen einfachen Versorgung auch abgestufte bessere Versorgungen gibt. Weiterhin hat der FVDZ erreicht, dass 2007 die Zulassungssperren gefallen sind. Bei der Altersgrenze von 68 Jahren für Kassenzahnärzte hat der FVDZ sich dafür eingesetzt, dass sie aufgehoben wird – mit Erfolg. Seit 2009 können niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte so lange arbeiten, wie sie möchten und dazu in der Lage sind. Was war schwierig? 1991 hat der Verband Zahnärzte aufgerufen, aus Protest gegen die Budgets und die Einsparungsgesetze ihre Kassenzulassung abzugeben. Damit war der „Korb“ aus der Taufe gehoben. Diesem Aufruf sind viele nachgekommen, aber das notwendige Quorum, um wirksam zu werden, wurde nicht erreicht. In der Folge hat der Gesetzgeber das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) dahingehend geändert, dass Zahnärzte, die ihre Zulassung kollektiv abgeben, diese erst nach sechs Jahren wieder zurückerhalten können. Dieses Risiko ist vielen zu groß. Möchte niemandem ein „Wolkenkuckucksheim“ versprechen: Dr. Christian Öttl, seit 2023 Bundesvorsitzender des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ). Seit 13 Jahren engagiert er sich im Bundesvorstand des Verbands. Foto: Jürgen Schwarz

POLITIK | 17 zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (811) Früher sind Vertreter des Verbands zum Teil sehr kämpferisch aufgetreten und haben keine Konfrontation gescheut. Haben sich die Haltung und das Auftreten seitdem verändert? Inzwischen gibt es eine größer werdende Zahl von Mitgliedern, die im Angestelltenverhältnis für die Freiberuflichkeit nicht so vehement eintreten, wie es viele Praxisinhaber tun. Zusätzlich trifft das Problem der Demografie auch die Zahnarztpraxen. Der Verband ist daher pragmatischrealistisch geworden. Wir schauen, wie wir die Patientenversorgung auch in Zukunft mit hauptsächlich niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen möglichst überall aufrechterhalten können. Mit ausschließlich kämpferischem Auftreten können wir heute keinen Blumentopf mehr gewinnen. Politische Drohgebärden und Kampfansagen sind nicht mehr zeitgemäß und schrecken eher ab. Wie haben sich die Rahmenbedingungen und damit die Anforderungen an die Zahnärzte verändert? Die Infrastruktur auf dem Land fehlt, zum Beispiel die Kinderbetreuung, Schulen, der Ausbau digitaler Infrastruktur, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten oder Arztpraxen und auch kulturelle Veranstaltungen. Dadurch ist es für Zahnärzte nicht attraktiv genug, sich in ländlichen Regionen niederzulassen. Häufig fehlen auch die Arbeitsmöglichkeiten für den Partner oder die Partnerin. Der Staat sollte für eine bessere Infrastruktur auf dem Land sorgen, wir können ihm nicht alles abnehmen. Ein weiteres großes Problem ist der Personalmangel: Für die Praxisinhaber ist es schwer, qualifiziertes Personal zu finden. Sie leiden außerdem unter der überbordenden Bürokratie, dem Honorarstillstand seit 37 Jahren und geringen Freiheitsgraden in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Was erwarten Sie von der neuen Bundesregierung? Wir erwarten, dass sie den Punktwert in der GOZ endlich an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung anpasst, damit die Patienten nicht vom medizinischen Fortschritt abgehängt werden. Die neue Bundesregierung sollte keine weiteren Leistungen in den Katalog der GKV aufnehmen und alle Budgets abschaffen. Überdenken sollte eine neue Bundesregierung vor allem auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Sanktionierungspolitik hinsichtlich der elektronischen Patientenakte – diese halten wir in keiner Hinsicht für hilfreich. Wir fordern, dass es weiterhin keine Zulassungsbeschränkungen gibt und dass für gesetzlich und privat Versicherte Therapiefreiheit gilt. Besonders wichtig ist der Abbau von Bürokratie. Mein größter Wunsch ist es, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz endlich Realität wird. Ich halte es durchaus für möglich, dass das passiert. Welche Pläne haben Sie für die Zukunft des Verbands? Wir arbeiten daran, dass wir auch künftig ein starker Verband mit starker Stimme sind. Heute haben wir einen pragmatischen Stil. Ich möchte niemandem ein Wolkenkuckucksheim versprechen. Meine Vision ist, dass wir die Versorgung aufrechterhalten – aber mit verbesserten Rahmenbedingungen. Das Gespräch führte Anne Orth. 70 JAHRE FVDZ – WICHTIGE MEILENSTEINE n 1955: Dr. Wolfgang Mzyk gründet die Notgemeinschaft deutscher Zahnärzte in Bingen am Rhein. Daraus geht der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hervor. n 1957: Der Verband erhält seinen heutigen Namen. n 1988: Das Prophylaxe-Programm, das der FVDZ entwickelt hat, wird in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. n 1990: Nach der Wende kooperiert der FVDZ mit dem Unabhängigen Deutschen Zahnärzteverband (UDZ). Beide Verbände schließen sich im FVDZ zusammen. n 2005: Das FVDZ-Konzept zu Vertrags- und Wahlleistungen wird politisch umgesetzt. Seitdem gibt es für Prothetik Festzuschüsse in der GKV und mehr Möglichkeiten zur freien Vertragsgestaltung. n 2007: Nach den Einschränkungen im Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 fallen 2007 die Zulassungssperren: Zahnärzte dürfen ihren Praxisstandort wieder frei wählen. n 2008: Der Verband setzt die Aufhebung der Altersgrenze für Zahnärzte mit Kassenzulassung durch. Seitdem dürfen Zahnärzte auch nach ihrem 68. Geburtstag weiter behandeln. Der FVDZ 2014 mit Gründungsvater Dr. Wolfgang Mzyk Foto: FVDZ

18 | PRAXIS PROZESSOPTIMIERUNG IN DER PRAXIS – TEIL 3 Echte Hilfe von außen Versteuerung, Versicherungen, Verwaltung: Der Praxisalltag ist vollgepackt mit Dingen, die erledigt werden müssen, aber mit Zahnmedizin nichts zu tun haben. Externe Dienstleister versprechen Unterstützung, aber wie erkennt man, dass sie das Geld auch wirklich wert sind? Im Praxisalltag entscheidet die Qualität der Software maßgeblich über ihre Akzeptanz und die empfundene Entlastung. Systeme sollten logisch aufgebaut, intuitiv bedienbar und vor allem stabil sein. Ein singuläres Praxisverwaltungssystem reicht heute kaum mehr aus: Digitale Röntgensysteme, Laboranbindungen, Finanz- und Buchhaltungssoftware sowie zunehmend auch Personal- und Zeiterfassungssysteme müssen ohne Medienbruch und zuverlässig integriert werden können. Warum die Praxissoftware kein reines Produkt (mehr) ist „Das primäre Ziel ist nicht maximale Automatisierung, sondern eine hohe Prozessgüte. Systeme, die Fehlerquellen frühzeitig ausschließen und den Benutzer lenken, entlasten das Team wirklich“, bestätigt Christian Brendel, Geschäftsführer bei solvi, einer Software für Arzt- und Zahnarztpraxen. Eine moderne Praxissoftware sei inzwischen kein reines Produkt mehr, sondern ein strategisches „Partnerschaftsthema". Denn die Entscheidung für ein System binde Abläufe, Daten und Kapital oft länger als eine klassische Praxisfinanzierung. Umso wichtiger sei daher, dass Praxen nicht technikgetrieben, sondern prozessorientiert agieren: „Eine ehrliche Bestandsaufnahme zeigt, welche Funktionen bereits vorhanden, aber ungenutzt sind, wo Medienbrüche entstehen und welches Szenario eine effiziente und stabile Software-Landschaft abbilden muss. Erst auf dieser Basis lässt sich sinnvoll 1.000 Sachen auf einmal zu tun und dann geht auch noch irgendetwas schief. Gut, wenn man sich da auf andere verlassen kann! Foto: Valerii Honcharuk-stock.adobe.com zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (812)

PRAXIS | 19 entscheiden, ob ein Modulzukauf, ein Upgrade oder sogar ein Systemwechsel erforderlich ist“, erklärt Brendel. Für den Auswahlprozess gelte: „Der Bedarf steuert die Lösung, nicht das Marketing der Anbieter!“ Neben den Funktionen müsse auch der Anbieter selbst geprüft werden: Für inhabergeführte Praxen seien Partner ideal, die groß genug für langfristige Entwicklung und Support sind, aber zugleich agil und ansprechbar bleiben. Viele Irritationen entstehen Brendel zufolge durch schlecht getestete Updates, unklare Bedienlogik oder mangelnde Interoperabilität. Entscheidend sei aber auch die Professionalität der Einführung: „Die größten Kosten und Frustrationen entstehen nicht durch den eigentlichen Kaufpreis der Software, sondern durch Produktivitätsverluste bei mangelhafter Migration und unzureichender Schulung. Ausreichende Trainings, klare Roll-out-Pläne und interne Super-User sind unserer Erfahrung nach unverzichtbar, um spätere Fehler und teure Nacharbeiten zu vermeiden“, stellt der Experte klar. Sein Fazit Das Team sollte die Software als lebendiges System verstehen. Support, Updates, regulatorische Anpassungen und künftige Funktionserweiterungen sollten vertraglich und organisatorisch abgesichert sein. „Wer Anforderungen klar definiert, einen zukunftsfähigen Partner auswählt und konsequent in Einführung und Weiterentwicklung investiert, gewinnt nicht nur Zeit und Effizienz, sondern auch die notwendige Stabilität, damit sich das Team auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren kann: die Patientenversorgung“, bringt es Brendel auf den Punkt. Was eine gute Steuerberatung ausmacht Zahnarztpraxen können steuerliche Unterstützung in Anspruch nehmen, müssen sie aber nicht. Wenn sie es tun: Eine gute Steuerberatung umfasst nicht nur den Jahresabschluss, die Lohnbuchhaltung und die laufende Finanzbuchhaltung, sondern wird dann wertvoll, wenn sie betriebswirtschaftlich denkt, branchenspezifisch handelt und vorausschauend plant. Wie Zahnarztpraxen von einer guten Steuerberatung profitieren können, erklären die Steuerberater Marcel Nehlsen und Bernhard Fuchs, die sich auf Ärzte und Zahnärzte spezialisiert haben. „Eigenlabor, Prophylaxe, PA, Aligner – all das erfordert eine differenzierte Verbuchung, um belastbare Aussagen über Kosten, Rentabilität und Entwicklungspotenziale zu ermöglichen“, sagt Nehlsen. Eine spezialisierte Kanzlei könne diese Bereiche getrennt auswerten, Benchmarks mit vergleichbaren Praxen ziehen und sogar gezielte Handlungsempfehlungen geben – etwa für Investitionen, Personalentscheidungen oder Praxisumbauten.„Pflichtleistungen wie Buchhaltung und Löhne sind die Grundlage, aber nicht der Maßstabeffizienter Beratung“, macht Nehlsen klar. Wirklich lohnend seien diese Leistungen: „ betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Prognosecharakter (zum Beispiel zur Umsatzentwicklung) „ Benchmarking gegenüber ähnlichen Praxen zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (813) Ich wünsche mir einen verlässlichen Ansprechpartner, der mich bei allen Herausforderungen unterstützt – ein Rundum-sorglos-Paket aus einer Hand. Und das bekomme ich bei CGM Z1.PRO.“ ZAHNARZTSOFTWARE CGM Z1.PRO – Meine Zukunft. MeinWeg. cgm-dentalsysteme.de CGMCOM-25116_DEN_1223_RRH

20 | PRAXIS zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (814) CHECKLISTE DER ZÄK BERLIN DIESE VERSICHERUNGEN SIND SINNVOLL Welche Versicherungen niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchen, hat die Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) in einer Checkliste zusammengefasst. Wer bereits versichert ist, sollte überprüfen, ob er/sie tatsächlich noch den besten Preis-Leistungs-Tarif hat. Darüber hinaus kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein, etwa bei der Niederlassung, im Arbeitsverhältnis oder bei Haftungsansprüchen. Für selbstständige Zahnärzte sind folgende Versicherungen sinnvoll: 1. Die Berufshaftpflichtversicherung: „ deckt Behandlungsfehler durch den Zahnarzt oder seine Angestellten ab „ besteht im Schadensfall in unbegrenzter Höhe „ begleicht berechtigte Forderungen und unterstützt, unberechtigte Forderungen abzuwehren Auf folgende Klauseln sollten Sie beim Abschluss der Versicherung achten: „ Berufshaftpflicht als Zahnarzt: Vorwurf der Körperverletzung „ Betriebshaftpflicht: Patientensturz auf nassen Fußböden „ Mietschadenhaftpflicht: Beschädigung einer Wand „ Umwelthaftpflicht: defekter Amalgamabscheider „ Entwendung und Abhandenkommen von Patientenhabe „ Implantatbehandlung Cave: Bei einer BAG ist es wichtig, dass alle Gesellschafter über einen Versicherer abgesichert sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Versicherungen bei unklarer Schadensverursachung die Zuständigkeit gegenseitig zuschieben. Zahnärzte, die neu in eine BAG gehen, sollten beachten, dass sie automatisch für alte Fälle der Gesellschafter der GbR haften. Damit das nicht passiert, ist es wichtig, die Vertragsmodalitäten mit dem Versicherer entsprechen abzustimmen. 2. Die Praxisversicherung („Hausratsversicherung für die Praxis“) mit Betriebsunterbrechungsversicherung: „ Versichert sind die Praxisräume mit dem entsprechenden Inventar und der Umsatzausfall. „ Versicherte Risiken sind: Feuer, Blitzschlag, Explosion inklusive der Betriebsunterbrechung, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus inklusive der Unterbrechung, Leitungswasser samt Unterbrechung, Sturm und Hagel samt Unterbrechung, Überspannung für Elektrogeräte sowie Glasbruch. 3. Die Praxisausfallversicherung: „ deckt den Arbeitsausfall des Zahnarztes durch Krankheit, Quarantäne oder nach einem Unfall ab „ sollte den Kündigungsverzicht und Unterversicherungsverzicht im Schadensfall einschließen sowie als Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt sein 4. Die Elektronikversicherung: „ Besonders empfindliche und/oder geleaste Geräte sollten versichert werden. „ Bei Abschluss dieser Versicherung muss die Betriebsunterbrechungsversicherung der Praxisinventarversicherung entsprechend angepasst werden, da sonst eine Unterversicherung nach § 4 bei der Betriebsunterbrechungsversicherung entstehen könnte. „ Der Versicherungsschutz ist sehr umfangreich, bis auf Verschleiß und Vorsatz sind fast alle Schäden versichert. 5. Die Rechtsschutzversicherung: „ Straf-Rechtsschutz für Zahnärzte: Strafverfolgung wegen Körperverletzung „ Arbeitgeber-Rechtsschutz: Arbeitsrechtsprozess „ Vertrags-Rechtsschutz: Klage wegen unbezahlter Rechnung „ Gewerberaum-Mietrechtsschutz: überhöhte Nebenkostenabrechnung „ Sozialgerichts-Rechtsschutzpaket: GKV erkennt Rechnung nicht an Cave: Für die Prämie ist die Mitarbeiteranzahl von Bedeutung, wobei Halbtagskräfte auch nur zur Hälfte gezählt werden müssen. Sinkt die Zahl der Mitarbeiter, muss das unverzüglich der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. 6. Forderungsausfallversicherung durch Factoring: „ Um vor Forderungsausfällen zu schützen, bietet sich das Leistungsangebot „Factoring“ an. Im Factoring verkaufen Sie Ihre Rechnungen an eine Gesellschaft, die Ihnen umgehend einen vereinbarten Kaufpreis (in der Regel ein prozentualer Anteil der Rechnungssumme) überweist und sich um alle weiteren Maßnahmen kümmert. Das beinhaltet aber auch die möglicherweise notwendige gerichtliche Geltendmachung und die Übernahme des Ausfallrisikos. Wenn eine Forderung also unbezahlt bleibt, obwohl sie rechtsgültig ist, trägt die Gesellschaft diesen Ausfall. Foto: Andrii Symonenko – stock.adobe.com

PRAXIS | 21 „ Investitions- und Finanzierungsberatung „ Planung von Reinvestitionen „ Unterstützung bei Praxisgründung, Erweiterung oder Verkauf „ Controlling einzelner Profit-Center wie Eigenlabor oder Prophylaxe „ Beratung bei Rechtsformwechsel oder Partneraufnahme Ohne spezifische Branchenkenntnisse bleiben Beratungen meist oberflächlich Doch genau hier liegen für die beiden Experten auch die Herausforderungen: Denn wer Beratung nur nach Preis auswählt, riskiere, dass Chancen ungenutzt bleiben. „Gute Beratung kostet Zeit und setzt Vertrauen, Transparenz und ein gemeinsames Zielverständnis voraus“, betont Fuchs. Auch auf Beraterseite gelte: „Ohne tiefe Branchenkenntnis bleiben Auswertungen oft oberflächlich und nicht praxisrelevant. Zudem darf nicht vergessen werden, dass Steuerberater keine rechtliche Beratung leisten dürfen – weshalb ein starkes Netzwerk, beispielsweise aus spezialisierten Anwälten oder Praxisberatern, entscheidend ist.“ Wichtig sei auch die digitale Zusammenarbeit. „Die Zeiten von mit Papier gefüllten Schuhkartons sind ja lange vorbei und der Austausch der Belege sollte heutzutage digital erfolgen. Die Buchhaltung ist als Output des Rechnungsmanagements zu betrachten und sollte damit nicht zur unnötigen Last werden. Mit smarten digitalen Lösungen ist die Zusammenarbeit inzwischen ein Kinderspiel. Das spart Zeit, Geld und vor allem Nerven“, sagen die Fachleute. Ihr Fazit „Gute Steuerberatung für Zahnarztpraxen erkennt nicht nur steuerliche Pflichten, sondern betriebswirtschaftliche Potenziale. Sie denkt in der Sprache der Praxis, liefert fundierte Entscheidungen – und begleitet ihre Mandanten vorausschauend durch alle Phasen der Berufsausübung. Wer sich gut beraten fühlt, kann sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Zahnmedizin.“ LL zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (815) SERIE PROZESSOPTIMIERUNG „Teil 1: Qualitätsmanagement: QM ist ein mächtiges Werkzeug „Teil 2: Personalmanagement: Treffsichere Besetzung durch gelungene Koordination und Mitarbeiterbefragungen „Teil 3: Welche externen Leistungen (Versicherungen, Steuerberater und Rechtsberatung) lohnen sich? „Teil 4: Warenwirtschaft und Umsatz „Teil 5: Fehlermanagement: Eine mangelhafte Fehlerkultur kostet Zeit und Geld sträight Aligner bluedenta T 04644 - 958 90 31 M info@bluedenta.de Wwww.bluedenta.de Jetzt Online-Infotermin buchen! 046449589031 Hotline WirdieArbeit, SiedasVergnügen Alle sträight Aligner + Höchste Qualität: werden zu 100% in Deutschland hergestellt Einschätzung und Planung + KFO statt KI: durch echte Kieferorthopäd:innen Patientenfall innerhalb von +E!zient: wenigen Minuten digital angelegt Kosten entstehen erst bei + Transparent: wirklichem Behandlungsbeginn www.sträight.de Online

zm115 Nr. 10, 16.05.2025, (816) 22 | PRAXIS DIE EPA IN DER PRAXIS (7) Der Soft-Start ist erfolgt Nun ist es soweit: Seit dem 29. April kann die elektronische Patientenakte (ePA für alle) in ganz Deutschland genutzt werden. Für Zahnarztpraxen ist das wie auch für alle anderen medizinischen Einrichtungen zunächst freiwillig, die Verpflichtung kommt später. Eigentlich sollte die ePA im Februar bundesweit ans Netz gehen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte ursprünglich eine vierwöchige Pilotierung der ePA in den TI-Modellregionen vorgesehen – von Mitte Januar bis Mitte Februar. Doch der Zeitplan, der von vornherein umstritten war, ging nicht auf. Holprige Testphase Infolge des politischen Zeitdrucks war die Technik der beteiligten Komponenten und Dienste vor allem zu Beginn der Testphase zu fehleranfällig. Hinzu kamen die Arbeiten zum Schließen der Sicherheitslücke, die der Chaos Computer Club (CCC) im Dezember aufgedeckt hatte (siehe Teil 5 der ePA-Serie, zm 7/2025). Richtig getestet werden kann deshalb erst seit Ende März. Seitdem steigt die Zahl der Zugriffe auf die ePA und die elektronische Medikationsliste (siehe Teil 6 der ePA-Serie, zm 9/2025) kontinuierlich an. Zudem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im April bestätigt, dass die Maßnahmen zur technischen Absicherung der ePA umgesetzt sind. Die zunächst aufgrund der CCC-Meldung eingeführte Nutzungsbegrenzung der ePA auf die TI-Modellregionen wurde deshalb von der gematik wieder aufgehoben. Zuvor war der Zugriff ausschließlich Einrichtungen möglich, die auf einer sogenannten Allow-Liste standen. Die Umsetzung der vom BSI als ausreichend wirksam bestätigten Sicherheitsmaßnahmen hat das BMG zum Anlass genommen, die ePA zum 29. April bundesweit auszurollen – allerdings stufenweise. Bis Ende September können sich Praxen, Apotheken und Krankenhäuser noch mit der Akte freiwillig vertraut machen. Spätestens ab dem 1. Oktober 2025 muss sie dann verpflichtend genutzt werden. Dieser freiwillige Einstieg ist mit Blick auf das Feedback der 14 Zahnarztpraxen, die in den TI-Modellregionen Hamburg und Franken testen, zwingend erforderlich. Denn die Erfahrungswerte wachsen bislang nur langsam und wirklich reibungslos funktioniert die ePA noch nicht in allen eingesetzten Praxisverwaltungssystemen (PVS). Die KZBV hatte das BMG deshalb bereits Anfang April aufgefordert, vorerst auf eine bundesweite Verpflichtung zu verzichten und zunächst die Technik durch freiwillige Tests außerhalb der Testregionen in allen PVS zu härten. Genau das ist nun der neue Plan des BMG: Der Zeitraum bis Ende September ist gedacht, um die Nutzung der ePA kontinuierlich zu steigern und den Praxen Zeit zu geben, die ePA in ihren Versorgungsalltag zu integrieren. Mehr Zeit und keine Sanktionen in 2025 Dieser softe Start ist aus Sicht der KZBV der einzig richtige Weg. Und auch bei den Sanktionen scheint das BMG erkannt zu haben, dass diese für den Prozess nicht förderlich sind: Nach Aussage des Ministeriums müssen Zahnarztpraxen in Sachen ePA zumindest in diesem Jahr keine Sanktionen fürchten. Die gewonnene Zeit sollten alle Zahnarztpraxen nun nutzen, um sich intensiv mit der ePA zu befassen. KZBV – Abteilung Telematik Weiter geht es im achten und letzten Teil mit den häufigsten Fragen rund um die ePA. Mehr Informationen zur ePA finden Sie hier: www.kzbv.de/ epa-fuer-alle. ZEITPLAN DER EPA-EINFÜHRUNG n 15. Januar 2025: Start der Testphase in den TI-Modellregionen n 29. April 2025: Freiwillige Nutzung auch außerhalb der TI-Modellregionen n 1. Oktober 2025: Nutzungspflicht für alle Zahnarztpraxen Foto: Andrea Gaitanides – stock.adobe.com

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