Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (906) 20 | POLITIK hinderung frühkindlicher Karies werden weit unterdurchschnittlich wahrgenommen. Dies ist umso bedenklicher, als dass gerade in diesem Alter der Grundstein für eine lebenslange Zahnund Mundgesundheit gelegt wird. Nun hat der G-BA auf Antrag der KZBV gehandelt. Mit der Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen mehrere Ziele erreicht werden: n Die „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte wird erhöht, um möglichst alle Kinder vom sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zu erreichen. n Die Termine für die ärztlichen und die zahnärztlichen Untersuchungen werden gebündelt dargestellt. n Die intersektorale Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten wird weiter gestärkt. n Eine verbindliche Dokumentation überführt die bestehenden unterschiedlichen Ansätze auf Landesebene in eine einheitliche Lösung. n Darauf aufsetzend wird eine höhere Inanspruchnahmerate erwartet. n Zugleich werden die Weichen gestellt für eine prospektive Überführung der gesamten Dokumentation in ein digitales Format als Medizinisches Informationsobjekt (MIO). Z1–Z6, MIO, FU-RL … Der G-BA hat auf Ebene seiner Richtlinien an zwei Stellen angesetzt: Die zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) enthält ab dem 1. Januar 2026 die Vorgabe, dass die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft zu dokumentieren sind. Dazu werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen einheitlich und prägnant in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen nun eindeutig geregelt. Die Intervalle ergaben sich insbesondere für die Z4–Z6 bislang nur mittelbar aus den Abrechnungsvorgaben. Zugleich wird die FU-RL Regelungen vorsehen, die im Vorgriff auf eine anstehende Digitalisierung des Gelben Heftes die Dokumentation in elektronischer Form ermöglichen. Damit sind bereits die Weichen für das MIO „U-Heft“ gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium seiner Verantwortung nachkommt, und das MIO entsprechend mittels Rechtsverordnung gemäß § 342 Abs. 2c SGB V priorisiert und die vorliegende technische Spezifikation umsetzt [Kassenärztliche Bundesvereinigung]. Die Dokumentation selbst, und damit die verbindliche Vorlage für das Gelbe Heft ist über die Anlage 1 der KinderRichtlinie des G-BA geregelt. Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten. Dabei haben sich Inhalt und Umfang der Untersuchungen nicht geändert. Bei der Erstellung der Dokumentation konnte der G-BA Erfahrungen mit den bestehenden unterschiedlichen Kinderzahnpässen, die von KZVen und Landeszahnärztekammern freiwillig erstellt wurden, in seine Entscheidung einfließen lassen. Die Kinderzahnpässe zeigen, dass die Zahnärzteschaft seit Langem ihrer Verantwortung für die Gesundheit der kleinsten Patienten gerecht wird. Die große inhaltliche Bandbreite sowie die unterschiedliche Verbreitung und Handhabung haben aber gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Dokumentation sinnvoll und notwendig ist. Wichtig ist: Die Kinderzahnpässe, die bislang von den ZahnSTATEMENT DER DGKIZ ZUM GELBEN HEFT Die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (DGKiZ) begrüßt die umfassende Aufnahme der bestehenden sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Untersuchungsheft („U-Heft“) und ihre Dokumentation in diesem Heft ausdrücklich. Kariesprävention ist umso erfolgreicher, je früher Präventionsmaßnahmen einsetzen. Die Aufnahme der zahnmedizinischen Belange in das U-Heft wird in hohem Umfang zu einer sehr frühzeitigen individuellen Beratung der Betreuungspersonen beitragen und zu weiteren Implementierungen von maßgeschneiderten Maßnahmen bei Kleinkindern führen. Dabei werden die oralpräventiven Impulse nicht nur frühzeitig gesetzt werden, sondern auch einen höheren Anteil an Kleinkindern erreichen, als dies bislang der Fall ist. Kontinuierlich können so auf das Alter des Kindes und seine orale Situation abgestimmte Informationen an die Betreuungspersonen vermittelt sowie Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch das Hinzufügen der zahnmedizinischen Inhalte in das U-Heft wird die Aufmerksamkeit der Eltern und Betreuungspersonen verstärkt auf die Zahngesundheit gelenkt. Die hohe Akzeptanz des U-Heftes bei den Eltern und die Frequenz der Untersuchungstermine sind wichtige Parameter, auf deren Grundlage der vorliegende Beschluss zu klinisch relevanten Erfolgen der Kariesprävention führen wird. Dabei steht zu erwarten, dass die Ergänzung des U-Heftes um die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dazu führen wird, dass die bislang ungleiche Inanspruchnahme von Präventionsleistungen und die damit verbundene Polarisation der Karieslast den Sozialgradienten der Erkrankung nivellieren wird. Im Endeffekt dürfte der Beschluss des G-BA einen Meilenstein darstellen, um die frühkindliche Karies deutlich zu reduzieren. Prof. Dr. Ulrich Schiffner, DGKiZ Beirat Prävention Ab Januar 2026 müssen Eltern zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mitnehmen, da darin – wie in der Kinderarztpraxis – die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt. Foto: Nebojsa - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=