36 | TITEL zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (922) FÖRDERMITTEL Aus diesen Töpfen gibt es Geld Von der Schulung interkultureller Kompetenzen bis hin zu Sprachkursen – es gibt verschiedene Fördertöpfe, die Zahnarztpraxen möglicherweise nutzen können, wenn sie Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland beschäftigen. Beispiel: INQA-Coaching Seit 2023 gibt es das INQA-Coaching, ein Förderprogramm, welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert wird. INQACoaching ist ein zentrales Angebot von INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit). Das Angebot soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) „auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur begleiten, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht“, heißt es auf der Website. Ziel ist es, dass sich Betriebe und Beschäftigte zukunftsfest aufstellen und Fachkräfte sichern können. Als KMU zählen Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, deren Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder deren Jahresbilanzsumme maximal 43 Millionen Euro beträgt – in der Regel also auch zahnärztliche Praxen. Wenn es sich zudem um rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland handelt, die seit mindestens zwei Jahren (bei Rechtsformwechsel fünf Jahre) tätig sind und über mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle verfügen, steht ihnen eine Förderung durch INQA offen. Für die Integration ausländischer Fachkräfte sind diese drei INQA-CoachingSchwerpunkte interessant: Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung: In dem Bereich können Niedergelassene und ihre Teams interkulturelle Kompetenzen erwerben oder Einarbeitungsprozesse für ausländische Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Sozialbeziehungen und Kultur: Zudieser Thematik können Coachings genutzt werden, um eine inklusive Teamkultur zu entwickeln und Kommunikationsstrukturen zu verbessern. Führung und berufliche Entwicklung: Coachings zu diesem Schwerpunkt können genutzt werden, um Führungskräfte im Umgang mit Vielfalt und der Begleitung von ausländischen Mitarbeitenden zu unterstützen. Vor Beginn des Coachings muss eine Erstberatung bei der regional zuständigen INQA-Beratungsstelle erfolgen. Dort wird die Förderfähigkeit geprüft und ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt, welcher dann bei einem autorisierten Coach eingelöst werden kann. Die INQA-Beratungsstellen sowie die INQA-Coaches in Ihrer Nähe können mit Hilfe der INQA-Coaching-Karte ermittelt werden. Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage à 1.200 Euro netto. Erstattet werden bis zu 80 Prozent der Kosten. Die Trainer müssen für das Programm autorisiert sein und die Coachings müssen einen mitarbeiterzentrierten Ansatz verfolgen, betont ein INQAMitarbeiter gegenüber den zm: „Chefs und Chefinnen entscheiden nicht allein über den Inhalt. Ein entscheidendes Förderkriterium für uns ist, dass das Team die Ziele des Coachings gemeinsam festlegt. Die Einbindung aller fördert nicht nur Akzeptanz, sondern stärkt auch die Nachhaltigkeit der entwickelten Lösungen.“ Weitere Informationen bekommen Sie direkt beim Zentrum INQA-Coaching: zic@inqa.de, Tel: 0351 / 8 322 323 Beispiel: Sprachkurse Viele Zahnarztpraxen kennen diese Situation: Die Sprachkompetenz einer ausländischen Fachkraft reicht für den Arbeitsalltag noch nicht ganz aus. Was man dann versuchen kann: Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Job-BSK richten sich an Personen, die mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben, sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung bei der Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes beziehungsweise zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen, oder die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben, für die sie ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten. Die Kurse umfassen 100 bis 150 Unterrichtseinheiten und haben eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen. Um die situationsbezogene Kommunikation am Arbeitsplatz zu trainieren, werden die Lerninhalte in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ermittelt. Das heißt: Praxen müssen Zeit einplanen, um den Kursträgern entsprechenden Input zu liefern und zum Beispiel deren Lehrkräfte hospitieren zu lassen. Außerdem muss die Bereitschaft bestehen, die Mitarbeitenden für die Teilnahme am Job-BSK freizustellen. Weitere Infos zum Programm sowie Anlaufstellen in den Bundesländern, mit denen man die Förderfähigkeit im individuellen Fall besprechen kann, finden Sie über den QR-Code. Spezialkurs „Akademische Heilberufe“: Dieses Angebot richtet sich an Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres Berufsabschlusses befinden und beabsichtigen, eine Prüfung zum Nachweis berufsbezogener Sprachkenntnisse abzulegen, etwa die Fachsprachprüfungen für akademische Heilberufe wie Human- und Zahnmedizin. Fachkräfte müssen für eine Teilnahme bereits das Sprachniveau B2 erreicht haben. Die Kurse umfassen in der Regel 600 Unterrichtseinheiten. Weitere Infos erhalten Sie über den QR-Code. sth Foto: imaginando – stock.adobe.com
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