Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

68 | POLITIK GOÄ-NOVELLE Eine umstrittene Reform Seit Jahren drängt die Ärzteschaft auf eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Was verbirgt sich hinter der GOÄ, wie ist die Vorgeschichte, wer vertritt welche Positionen? Ein Überblick. Was ist die GOÄ? Die GOÄ regelt nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, also medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entspricht der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Grundlage für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen ist. In der GOÄ sind die einzelnen ärztlichen Leistungen mit ihren Bewertungen verzeichnet. Das Leistungsverzeichnis gliedert sich in Grundleistungen (zum Beispiel Beratungen und Untersuchungen), nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (zum Beispiel Anlegen von Verbänden und Blutentnahmen) und gebietsbezogene Leistungen (zum Beispiel Behandlungen im Bereich der Chirurgie und Untersuchungen im Bereich der Laboratoriumsmedizin). Die Bundesregierung erlässt die GOÄ mit Zustimmung des Bundesrats als Rechtsverordnung. Die Ausgangslage Wie das BMG auf seiner Website mitteilt, erfolgte die letzte Novellierung der GOÄ mit Wirkung zum 1. Januar 1996; daher sei eine Überarbeitung erforderlich. Hierzu hatten die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) einen gemeinsamen Vorschlag als fachliche Grundlage für eine Novellierung erarbeitet. Die BÄK legte den Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig Ende Mai den Entwurf für eine GOÄ-Novelle zur Abstimmung vor. Von der Entscheidung hängt ab, ob der erarbeitete GOÄ-Entwurf als Kompromiss zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband akzeptiert und an das BMG übergeben werden kann. Laut BÄK kann lediglich die Bundesregierung im Zuge eines Verordnungsverfahrens eine Reform der Gebührenordnung auf den Weg bringen, denn die GOÄ ist eine staatliche Verordnung. zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (954) KURZ ERKLÄRT Ob die Delegierten dem Entwurf zustimmten oder nicht, stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest. Denn im Vorfeld hatten 25 Fachgesellschaften und Berufsverbände gegen die Novelle mobil gemacht (Lesen Sie mehr dazu auf zm-online!). Warum hat es so lange gedauert? Ein Grund liegt für die BÄK darin, dass die Politik eine Einigung zwischen Ärzteschaft und PKV zur Bedingung für eine Novelle gemacht hat. Das Leistungsverzeichnis und die arzteigenen Bewertungen des Entwurfs der GOÄNovelle hat die BÄK nach eigenen Angaben gemeinsam mit rund 170 ärztlichen Verbänden erarbeitet. Wie geht es weiter? Gibt der Deutsche Ärztetag grünes Licht für den Entwurf der neuen GOÄ, soll er ans BMG mit der Aufforderung übergeben werden, die Novelle einzuleiten. Bis zur Novellierung will ihn die BÄK mit den ärztlichen Verbänden und dem PKV-Verband weiter verbessern. Auch nach Inkrafttreten ist eine Weiterentwicklung durch eine gemeinsame Kommission vorgesehen. Welche Positionen gibt es? Bundesärztekammer Die BÄK hält eine Reform der GOÄ für dringend notwendig. „Es ist Zeit, dieses völlig veraltete Leistungsverzeichnis endlich zu reformieren. Der Entwurf der Novelle bringt Rechtssicherheit und Transparenz“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt im Mai vor Journalisten in Berlin. Aus Sicht der BÄK geht es bei der GOÄ-Novelle „um viel mehr als um die Vergütungsregelungen für die Behandlung der Privatversicherten in Deutschland. Es geht um ein Wesensmerkmal des freien ärztlichen Berufs“. Dass die GOÄ seit Jahrzehnten nicht mehr novelliert wurde, verursache eine Vielzahl praktischer Probleme, Fehlanreize und Abrechnungsstreitigkeiten, so die BÄK. Nun liege nach einem mehrjährigen Prozess ein Entwurf für einen gemeinsamen Novellierungsvorschlag von BÄK und PKV-Verband vor, der „im engen Austausch mit den

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