POLITIK | 69 Fotos: MQ Illustrations – stock.adobe.com, PureSolution – stock.adobe.com ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften“ erarbeitet wurde. Aus dem vorliegenden Novellierungsvorschlag ergibt sich der BÄK zufolge für die Breite der Ärzteschaft eine bessere Vergütung und eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses an den medizinischen Fortschritt. Zudem sorge man für mehr Rechtssicherheit und Transparenz – was Ärzten und Patienten zugutekomme. Künftig solle die GOÄ kontinuierlich an die Entwicklung der Medizin und der Kosten angepasst werden. Wie die BÄK erläutert, geht man von einem Anstieg des Gesamtvolumens der PKV-Ausgaben von 13,2 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Novelle aus – das wären rund 1,9 Milliarden Euro. Die große Mehrzahl der Ärzte würde deshalb von einer Umsetzung des jetzt vorliegenden Entwurfs deutlich profitieren. Wer unterstützt die BÄK-Position? Für die Verabschiedung der GOÄ-Novelle sprach sich Anfang Mai der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) bei seiner Frühjahrstagung aus. Die neue Fassung stelle eine „deutliche Verbesserung“ des Status quo dar und solle nach der entsprechenden Beschlussfassung des 129. Deutschen Ärztetages von der Politik zügig verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, machte der Verband deutlich. Rückendeckung kommt auch vom Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband). Vergleichsberechnungen von GOÄalt zu GOÄneu belegten, dass der vorliegende Entwurf die finanzielle Situation von Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich verbessern und gleichzeitig dem Ziel eines transparenten und modernen Leistungskatalogs gerecht werde. Dass sich die Bewertungen einzelner Leistungen und Leistungsbereiche dabei künftig vom Status quo unterscheiden können, lasse sich über die künftige gemeinsame Kommission aus Vertretern der BÄK, des PKV-Verbands und der Beihilfe korrigieren. Die derzeit gültige GOÄ spiegele den medizinischen Sachstand der 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts wider – daraus resultierten heute zahlreiche praktische Probleme und Fehlanreize für Ärztinnen und Ärzte. Der Vorschlag einzelner Arztgruppen, anstelle einer Novellierung nur die Steigerungssätze oder den Punktwert nach oben anzupassen, würde diese Situation lediglich verschärfen und somit das Grundelement des freien Arztberufs gefährden, so der PVS-Verband. zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (955) 30 JAHRE GOÄ IN KÜRZE Ab1996: GOÄ ohne relevante Novellierung, Gespräche mit dem PKV-Verband und der Politik seit über 15 Jahren; Politik macht vorhergehende Einigung zwischen BÄK und PKV zur Bedingung für eine Novelle 2017/2018: Verständigung auf Gebührenverzeichnis, Rechtsrahmen und Preiseffekt (Vorbehalt: Gesamteinigung und ordnungspolitische Stabilität) 2021: Fertigstellung einer ärzteeigenen Bewertungsversion 2022/2023: Testbetrieb zu Auswirkungen des Entwurfs einer neuen GOÄ auf die Ausgabenentwicklung 2023: Übergabe der ärzteeigenen Bewertungsversion ans Bundesgesundheitsministerium 2023/2024: Gespräche über die Bewertungen mit dem PKVVerband, prognostizierter Anstieg des Gesamtvolumens der PKVAusgaben von 13,2 Prozent (kein Budget) 2024/2025: Clearingverfahren mit BV/FG mit sachgerechten Anpassungen des Reformentwurfs 27.–30. Mai 2025: Delegierte des 129. Deutschen Ärztetages stimmen über Reformentwurf ab. 1,9Mrd. € Um diese Summe erhöhen sich voraussichtlich die PKV-Ausgaben in den ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Novelle. Initiative „GOÄneu – so nicht!“ Anders sehen das etwa 25 Fachgesellschaften und Berufsverbände, die sich – unter Federführung der Deutschen Röntgengesellschaft – zur Initiative „GOÄneu – So nicht!“ zusammengeschlossen hatten. In einer gemeinsamen Stellungnahme erteilten sie dem Entwurf der GOÄ-Novelle in der aktuellen Fassung eine Absage. Die Unterzeichner bekräftigten zwar, dass eine neue GOÄ notwendig sei, „aber nicht um jeden Preis und nicht auf Kosten der ärztlichen Geschlossenheit“. Ihre Ablehnung begründeten die Unterzeichner damit, dass die aktuell vorliegende GOÄneu „nicht das Resultat eines innerärztlichen Abstimmungsprozesses“ sei. Von der innerärztlich konsentierten Fassung sei in der jetzt vorgelegten Fassung nicht mehr viel zu erkennen. Vielmehr sei diese allein zwischen der BÄK, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern ausgehandelt worden. Das Ergebnis sei „in hohem Maße intransparent“, kritisieren die Mitglieder der Initiative. Den zum Teil hohen und überproportionalen Abwertungen von Leistungen fehle eine nachvollziehbare und überzeugende Begründung. Der Grundsatz, dass die Leistungsbewertungen einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation folgen sollten, sei „zugunsten einer Volumenbetrachtung verlassen“ worden. Im Ergebnis gebe es „sachlich nicht nachvollziehbare Vergütungsansätze“. Die Absenkung der Vergütungssätze führe zu einer unterschiedlichen Vergütung der ärztlichen Arbeitszeit. „Die Disziplinen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betonen die Unterzeichner. Abschließend fordern sie grundlegende Korrekturen der aktuellen Fassung der GOÄ-Novelle. ao ca.5.600 Hauptleistungen und Zuschläge enthält das neu erarbeitete Gebührenverzeichnis.
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