ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE ZUGEWANDERTE FACHKRÄFTE IN DER ZAHNARZTPRAXIS Integration ist Teamsache AUSGABE 11 | 2025 zm 01.06.2025, Nr. 11 Neues Kapitel für die Prävention Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden ab 2026 im „Gelben Heft“ dokumentiert. SEITE 19 Nach Bisshöhenverlust Anhand zweier Patientenfälle wird die partielle Bisshebung in Adhäsivtechnik analog dem Dahl-Konzept diskutiert. SEITE 44 So viel kostet die Niederlassung Der Investmonitor 2023 ist da – über 500 Finanzierungsfälle haben die Experten vom IDZ dafür ausgewertet. SEITE 50 zm STARTER ab Seite 72
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EDITORIAL | 3 Echte Reformen – jetzt aber wirklich! wie Praxen das Onboarding als Team-Leistung am besten angehen können. Dann werfen wir in dieser Ausgabe einen Blick über den großen Teich – genauer gesagt auf das US-amerikanische Gesundheitswesen, das derzeit in Rekordgeschwindigkeit zerlegt wird. Und das nicht etwa von der Pharmaindustrie oder den Krankenhauskonzernen, sondern von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. und seinen Gefolgsleuten himself. Evidenzbasierte Medizin scheint unter Präsident Trump und dem Impfgegner Kennedy in den USA endgültig ausgedient zu haben. Immer mehr Bundesstaaten stoppen die Trinkwasser-Fluoridierung, gleichzeitig sollen Fluorid-Produkte für Kinder vom Markt genommen werden. Die Folgen für die Mundgesundheit der US-Bürger wird man in einigen Jahren erleben können. In Deutschland wird Prävention glücklicherweise weiterhin der Stellenwert eingeräumt, der ihr zusteht. So wurde kürzlich im Gemeinsamen Bundesausschuss auf Antrag der KZBV beschlossen, ab 2026 die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ins „Gelbe Heft“ aufzunehmen. Ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einer noch besseren Mundgesundheit von Kindern. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die Krankenkassen schlagen – wieder einmal – Alarm. Sollte die Politik nicht eingreifen, seien ob der Defizite der Kassen erneute Beitragserhöhungen Anfang 2026 unausweichlich, so Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbands. Auch wenn Klagen bei den Kassen ein Stück weit zum Handwerk gehört: Die Lage ist ernst. Auf 6,2 Milliarden Euro belief sich das Kassendefizit vergangenes Jahr – Tendenz steigend. Der neue Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat bereits angekündigt, die Kranken- und Pflegeversicherung „vorübergehend“ mit Geld aus dem Bundeshaushalt zu stützen. Das hatte auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gefordert. Man dürfe „die Probleme nicht dauerhaft einfach nur mit immer mehr Steuergeld kitten“, sagte Klingbeil in einem Interview. Experten würden deswegen mutige Strukturreformen erarbeiten, so der SPD-Vorsitzende. Ähnlich hatte sich bereits Kanzler Merz geäußert. Wir dürfen sehr gespannt sein, wie groß der Reformwille der Regierungskoalition wirklich ist. Dazu gehört auch endlich das Herausnehmen von versicherungsfremden Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Einen ernsthaften Willen, dies umzusetzen, konnte man bisher bei keiner Regierung erkennen. Natürlich tut es weh, wenn das Geld für diese Leistungen an anderer Stelle beschafft werden muss, aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollten nun einmal durch Steuern finanziert werden und nicht aus den Sozialsystemen. Punkt. Das vom GKV-Spitzenverband geforderte Ausgabenmoratorium ist aber nur ein mäßig kluger Weg, die Lage in den Griff zu bekommen. Statt den Rasenmäher anzuwerfen – oder um im Bild zu bleiben, den Mähroboter, der ständig alles gleichmäßig kürzt – sollten lieber die Bereiche ins Visier genommen werden, die wirklich die großen Kosten verursachen. Und das sind die Kliniken und die Arzneimittel. Die zahnmedizinische Versorgung gehört nicht dazu, um es an dieser Stelle der Vollständigkeit halber noch einmal zu erwähnen. Deren Anteil an den GKV-Kosten ist kontinuierlich gesunken. Wir werden sehen, welchen Weg die neue Regierung gehen wird. In der Titelgeschichte dieser Ausgabe zeigen wir, wie es gelingen kann, ausländische Fachkräfte ins Praxisteam zu integrieren. Da gibt es zum einen die rechtliche Ebene. Während die Berufsanerkennung von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus der EU noch vergleichsweise einfach ist, ist dieser Prozess bei Menschen aus sogenannten Drittstaaten um einiges komplexer. Hier geben wir einen Überblick – genauso wie über die Fördermittel, die beantragt werden können, wenn Menschen aus dem Ausland beschäftigt werden. Neben den rechtlichen Voraussetzungen gibt es natürlich auch die fachliche und die menschliche Ebene, die bei der Einarbeitung und Integration von Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland bedacht werden muss. Wir zeigen anhand eines Beispiels und im Gespräch mit einer Expertin, Foto: Lopata/axentis
4 | INHALT 26 „Sick“ ist das neue „Healthy“ Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. will die Trinkwasser-Fluoridierung in den USA zurückschrauben. 40 iMVZ feiern immer noch schöne Weihnachten Die Zahl der Private-Equity-Gesellschaften wächst weiter – ein Transparenzregister wird immer dringlicher. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 12 Europäischer Gerichtshof DrSmile erringt vor EuGH Zwischenerfolg 19 Neues Kapitel für die Prävention Die zahnärztliche Früherkennung kommt ins Gelbe Heft 26 Das US-Gesundheitssystem unter RFK Jr. How he makes you sick again! 40 Neue Studie zu Private-EquityGesellschaften in der Versorgung iMVZ feiern immer noch schöne Weihnachten 53 Am 1. August 2025 Neue Zahntechnikermeisterverordnung tritt in Kraft 53 Kurz erklärt: GOÄ-Novelle Eine umstrittene Reform ZAHNMEDIZIN 16 DMS • 6 im Detail – Teil 4: Herz-Kreislauf-Erkrankungen Die enge Verbindung von Mund und Körper 24 AdW Hyaluronsäure in der nicht-chirurgischen Therapie parodontaler Defekte 38 39. Berliner Zahnärztetag Der Generalist als Spezialist 44 Zwei Fallberichte aus dem DGZJuniorSpezialisierungsprogramm Das Dahl-Konzept im klinischen Einsatz 54 Der besondere Fall mit CME Rezidivierendes multiples Myelom mit oraler Manifestation 64 Studie zur Patientenzufriedenheit nach Implantatbehandlungen Je aufwendiger die Behandlung, desto geringer die Zufriedenheit TITELSTORY 32 Zugewanderte Fachkräfte in der Zahnarztpraxis Integration ist Teamsache 36 Fördermittel Aus diesen Töpfen gibt es Geld 37 Interview mit der Integrationsberaterin Grace Lugert-Jose „Planen Sie ausreichend Kennenlernzeit ein!“ Inhalt zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (890)
INHALT | 5 56 Rezidivierendes multiples Myelom Orale Manifestationen sind manchmal der erste Hinweis auf Knochenmarkkrebs. Dann ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten, Radiologen und Pathologen nötig. Der CME-Fall. PRAXIS 14 Die ePA in der Praxis (8) Fragen und Antworten 22 Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Zahnarzt erhält 18 Jahre nach Abrechnungsbetrug seine Approbation zurück 50 InvestMonitor Zahnarztpraxis 2023 So viel kostet eine Niederlassung heute GESELLSCHAFT 30 Mit dem Dentalmuseum durch 2025 – Teil 10 Für Zoologen: der Wattepellet-Igel 62 Interview mit Dr. Klaus Winter zu seinem 80. Geburtstag „Helfen heißt für mich: Dienen, Weitergeben und Verändern!“ 70 Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis „Grünes Siegel“ für die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ZM-STARTER 72 Stadt plant eigene Universität und Zahnklinik Eine Chance für Fulda? 74 Start an der HMU NC-freies Zahnmedizinstudium in Erfurt 76 Virtual Reality im Zahnmedizinstudium VR-Simulatoren verringern den Stress und erhöhen die Fingerfertigkeit 78 Sichtbarkeit für Patienten und für potenzielle Mitarbeiter Wie ein Relaunch mehr aus einer Website macht 80 Existenzgründung 2025 „Es gibt keinen ‚One fits all‘ - Weg in die Selbstständigkeit“ MARKT 81 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 70 Bekanntmachungen 71 Impressum 94 Zu guter Letzt Titelfoto: InfiniteFlow – stock.adobe.com zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (891) TITELSTORY 32 Integration von ausländischen Fachkräften Teambuilding ist keine Zauberei – wie das Onboarding gelingt. Über Patenschaften und Fördertöpfe, aktives Kennenlernen und wöchentliche Team-Lunchs.
Endlich. Mehrere Jahre lang haben wir hart dafür gearbeitet. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Antrag der KZBV beschlossen, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Kinderuntersuchungsheft, besser bekannt als „Gelbes Heft“, aufzunehmen. Ein standespolitischer Erfolg von großer Tragweite! Nicht nur, weil unsere Argumente Gehör gefunden haben, sondern auch, weil dieser Schritt eine klare Botschaft an Politik, Gesellschaft und Versorgungslandschaft sendet: Die Vertragszahnärzteschaft übernimmt Verantwortung – für eine frühzeitige und strukturierte Prävention von Mund- und Zahnerkrankungen im Kindesalter. Darüber hinaus ist dieser Beschluss ein Beleg dafür, dass in einem Gesundheitswesen, das oft von sektoralen Grenzen geprägt ist, die Zahnärzteschaft als fachlich versiert und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll wahrgenommen wird. Ab Januar 2026 ist die Dokumentation im Gelben Heft der verbindliche Standard. Das sorgt für Einheitlichkeit, Klarheit – und für die bundesweite Anerkennung der Bedeutung zahnärztlicher Prävention. Bereits die Einführung von drei zusätzlichen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Juli 2019 war ein Meilenstein im Kampf gegen die frühkindliche Karies. Denn Prävention beginnt im Kleinkindalter – das ist zahnmedizinisch unbestritten und gerade erst wieder mit den Ergebnissen der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) belegt: Bei jüngeren Kindern konnten wir einen deutlichen Kariesrückgang im Wechselgebiss feststellen. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren hat sich der Anteil der kariesfreien Acht- und Neunjährigen verdreifacht; nur noch durchschnittlich ein Zahn ist entweder kariös oder gefüllt – vorwiegend Milchzähne. In der Gruppe der Zwölfjährigen waren 78 Prozent der Untersuchten kariesfrei. Dieses erfreuliche Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass das Angebot frühzeitiger und umfangreicher Präventionsleistungen in Anspruch genommen wird. Kritiker im G-BA, die seinerzeit in den zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt nur „parallele Strukturen aus Vorsorgeuntersuchungen“ sahen, dürften spätestens jetzt eines Besseren belehrt sein. Dass unser präventiver Anspruch nun dokumentiert, sichtbar und überprüfbar wird, ist ein zentraler Fortschritt. Denn: Was nicht dokumentiert wird, findet in vielen Köpfen nicht statt. Der G-BA-Beschluss beseitigt jetzt dieses strukturelle Defizit und bringt unsere Leistungen auf Augenhöhe mit der ärztlichen Vorsorge, womit klargestellt ist, dass die zahnmedizinische Prävention Teil der allgemeinen Gesundheitsvorsorge ist. Damit ist auch die Tür für mehr interdisziplinäre Zusammenarbeitgeöffnet, was die Kommunikation zwischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten und den Kolleginnen und Kollegen der Kinderheilkunde erleichtern wird. Unsere seit vielen Jahren verfolgte Vision, dass medizinische und zahnmedizinische Prävention Hand in Hand gehen – statt nebeneinander – wird nun Realität. Da das Gelbe Heft perspektivisch auch digitalisiert werden soll, ist der G-BA-Beschluss zugleich ein erster Schritt hin zu einer digital gestützten Prävention. Hier ist es unsere Aufgabe als KZBV, dafür zu sorgen, dass die zahnärztliche Perspektive von Anfang an als gleichwertiger Bestandteil mitgedacht wird. Die Zahnärzteschaft hat mit der Integration in das Gelbe Heft einen Meilenstein erreicht – für die frühkindliche Zahngesundheit, für die Anerkennung unseres Berufsstands und für eine moderne, vernetzte Präventionsmedizin. Die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft ist aber auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit: Alle Eltern, unabhängig von Bildungsstand oder Herkunft, erhalten nun strukturell verankerte Anstöße zur Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen für ihre Kinder – gleichberechtigt neben den Kinderarztterminen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gilt es, dieses Instrument mit Leben zu füllen – in jeder Praxis, bei jeder Untersuchung, um unsere kleinsten Patientinnen und Patienten künftig noch besser zu schützen und ihnen das Schicksal kranker Zähne zu ersparen. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Ein Meilenstein für die Kariesprävention 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne
meridol® med CHX 0,2 %Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Juli 2024. Hier scannen, um mehr zu erfahren, oder gehen Sie auf www.cpgabaprofessional.de Hochwirksames Antiseptikum mit 0,2 % Chlorhexidin Angenehm milder Minzgeschmack – fördert die Compliance1 Zur täglichen Anwendung nach einer Chlorhexidin-Therapie Geeignet zur Implantatpflege KURZFRISTIG LANGFRISTIG meridol® med CHX 0,2 % Bei akuten Entzündungen oder nach parodontalchirurgischen Eingriffen meridol® PARODONT EXPERT Für Patient:innen die zu Parodontitis und Rezession neigen. Stärken Sie die Widerstandskraft des Zahnfleisches Ihrer Patient:innen 1. Mathur S. et al, National Journal of Physiology, Pharmacy & Pharmacology, 2011. – Zahnfleischschutz in jedem Behandlungsstadium
zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (894) Leserforum Dieser Text ist in sich etwas widersprüchlich. Ich zitiere: „Im Fall geringer Restdentinstärke ist die Schädigung der Pulpazellen einerseits durch den belassenen Biofilm mit seinen Stoffwechselprodukten sowie andererseits durch die in Dentaladhäsiven enthaltenen Monomere ein mögliches Risiko und könnte die Vitalerhaltung negativ beeinflussen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach der Anwendung von adjuvanten Substanzen auf den kariösen Dentin, im Sinne einer indirekten Überkappung. Diese Materialien sind ursprünglich in tiefen Läsionen zur Reduktion der verbliebenen Bakterien, zur Induktion der Tertiärdentinbildung und als Schutz gegen pulpatoxische Substanzen zum Einsatz gekommen.“ Das leuchtete bisher alles ein. Dahinter steht dann: „Potenziell infrage kommende und in der Literatur beschriebene Materialien sind Calciumhydroxid und Calciumhydroxidzemente [...]. MTA oder Biodentine zeigen hervorragende Eigenschaften (!) hinsichtlich der Biokompatibilität und der Förderung der Hartgewebsneubildung im Zellkontakt.“ Alles das leuchtet ein und deckt sich mit der bisherigen Praxis der Unterfüllung, einschließlich ihrer Abrechnung. Doch direkt danach wird dann plötzlich behauptet: „Verfügbare Studien zeigen keinen signifikanten klinischen Effekt durch die Applikation eines Liners nach selektiver Kariesentfernung in profunden Läsionen.“ Und das verblüfft dann doch sehr. Es steht in klarem Widerspruch zum bisherigen guten Text und auch zu den Abbildungen von vorbildlichen Unterfüllungen. „Die zusätzliche Applikation einer potenziell therapeutischen Substanz stellt im Hinblick auf den adhäsiven Verbund eine Fehlerquelle dar und ist bei korrekter Durchführung mitunter sehr zeitaufwendig, so dass sie nur in wenigen Fällen zu empfehlen ist.“ Unterfüllung also als seltene Ausnahme? Wegen des Zeitaufwands? Wegen fehlender Dichtigkeit? Dazu möchte ich zwei Anmerkungen machen. Einerseits sollten wenige Minuten Zeitaufwand (für eine Unterfüllung nach gründlicherer Excavation) keine wirklich entscheidende Rolle spielen, wenn es um den dauerhaften Zahnerhalt geht. Das sollte es uns wert sein. Denn Zahnerhalt muss im Vordergrund stehen, auch bei geringer Honorierung durch die GKV. Andererseits kommt es nicht auf absoluten Haftverbund ausgerechnet an der tiefsten Stelle der Kavität an (der direkt auf der belassenen Restkaries ohnehin sehr fragwürdig ist), sondern auf den an den Übergängen zum Schmelzrand und an der Stufe. Dieser aber wird durch eine mögliche tiefe Unterfüllung geringer Größe überhaupt nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil. Also zählen diese Argumente nicht wirklich. Es stellt sich nun daher die Frage: Ist es für die Pulpa besser, möglichst viel kariöses Dentin bzw. Bakterien direkt „vor ihrer Haustüre“ zu entfernen und Calxyl/MTA/Biodentine einzubringen, oder vermeidbar viele Bakterien in Nervnähe zu belassen? Und fortan auf „Selbstheilung“ zu vertrauen? Das sollte hier nur noch die Frage sein. Nicht der Zeitaufwand oder die Dichtigkeit der Füllung, die ohnehin mit und ohne Unterfüllung immer gleich hoch sein sollte. Wenn man gut arbeitet. Unterfüllungen bleiben zum Zahnerhalt dringend notwendig, denke ich. Dr. Paul Schmitt Frankfurt/Main KARIESENTFERNUNG Widersprüchliche Aussagen Zur Fortbildung Kariesexkavation „Kariesentfernung – Wie viel kann belassen werden?“, zm 9/2025, S. 50–57. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (896) 10 | GESELLSCHAFT Der Volksmund weiß: „Jeder bekommt den Zahnarzt, den er verdient.“ Und wer auf dem Stuhl von Dr. Piero Policicchio landet, hat es geschafft. Denn der Allgemein-, Familien- und Kosmetik-Zahnarzt aus Holland, Michigan (USA), ist ein personifizierter Superlativ: Er ist nicht nur der ehemalige Chefredakteur des Journal of Experimental Dental Science und Autor des Amazon-Bestsellers „Never Brush Your Teeth Again!“, sondern auch Erfinder „des einzigen Geräts, das jemals von der US-Behörde FDA als Ersatz für die Zahnbürste zugelassen wurde“. Das Reinigungssystem mit dem Namen „Dental Air Force“ arbeitet mit einem „Präzisionsstrahl aus Luft, Wasser und Zahnreiniger“. Letzterer besteht aus Minz-Aromen, Süßstoff und Natriumbicarbonat. Patientinnen und Patienten, denen die Investition von 950 Dollar in ihre Mundgesundheit nicht von allein einleuchtet, verabreicht Policicchio eine Sonderbehandlung. Im Spezial-Wartezimmer sitzt der störrische Teil der Patientenschaft dann gemeinsam mit Amorphophallus konjac. Die schmucklose Pflanze aus der Familie der Aronstabgewächse hat den englischen Trivialnamen „Voodoo Lily“ – auf Deutsch „Teufelszunge“ – und ist für ihren die Sinne betäubenden Aasgeruch bekannt. „Die Blume ist knapp vier Fuß hoch und emittiert einen starken, übelriechenden Geruch, der verrottendem Fleisch oder einem toten Tier ähnelt“, berichtete Policicchios Lokalblättchen „Holland Sentinel“ am 21. April. „Diese Blume blüht nur alle paar Jahre für ein paar Tage“, erklärt der Zahnarzt und diktiert dem Reporter außerdem in den Block: „Es ist ein unglaublich einzigartiger Anblick, der Kinder und Erwachsene gleichermaßen fasziniert. Wir freuen uns, unsere Türen zu öffnen und diese Erfahrung mit der Gemeinschaft zu teilen.“ Aufgrund der kurzen Blütezeit hatte der geschäftstüchtige Policicchio sogar die Sprechstundenzeiten erweitert: Einheimische waren am 21. und am 22. April von 8:30 bis 17:00 Uhr eingeladen, in seine Praxis am Butternut Drive zu kommen, um kostenlos seine Voodoo Lily „zu sehen und zu riechen“. mg Fotos: Facebook - P. Piero DDS Family Dentistry, Dennis – stock.adobe.com EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE
Kinder. Zähne. Gärtnern. Und wofür brauchen Sie mehr Zeit? Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität durch die eigene Praxisgründung – darauf setzt Katharina Albertsen. Finanziell das große Ganze im Blick zu behalten, ist dabei unser Job. Was immer Sie bewegt, sprechen Sie mit uns. > apobank.de/gruenden Katharina Albertsen Zahnärztin und Mutter von vier Kindern, Varel
zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (898) 12 | POLITIK EUROPÄISCHER GERICHTSHOF DrSmile erringt vor EuGH Zwischenerfolg Ein halbes Jahr nachdem der Aligneranbieter DrSmile seinen Rückzug aus Österreich angekündigt hatte, hat das Berliner Unternehmen nun juristisch einen Zwischenerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Danach muss die Österreichische Zahnärztekammer wohl akzeptieren, dass eine österreichische Zahnärztin als „Partnerzahnärztin“ für DrSmile arbeitet. Über die DrSmile-Internetseite waren Termine mit der Zahnärztin vermittelt worden. In ihrer Praxis führte sie daraufhin eine Anamnese, ein Aufklärungsgespräch, einen 3D-Scan des Gebisses sowie gegebenenfalls weitere für die Zahnschienentherapie erforderliche Vorbehandlungen durch. Die Ergebnisse und alle Unterlagen übermittelte sie an die Düsseldorfer DZK Deutsche Zahnklinik GmbH. Die DZK bezahlte die Zahnärztin und bot den Kunden auf der Grundlage der Unterlagen einen Behandlungsplan an. Die weitere Betreuung erfolgte digital mittels einer DZK-App, die Zahnschienen kamen per Post. Die Österreichische Zahnärztekammer klagte gegen die Zahnärztin. Sie dürfe sich nicht an Behandlungen durch ausländische, in Österreich nicht zugelassene Gesellschaften beteiligen. Die Berliner Urban Technology GmbH und die Konzernschwester DZK stellten sich an die Seite der Zahnärztin. Der Oberste Gerichtshof in Wien legte den Streit dem EuGH vor. Die Gretchenfrage: Handelt es sich um eine einheitliche Behandlung? Dort legte nun Athanasios Rantos, der Generalanwalt – eine Art Rechtsgutachter mit dem Status eines Richters –, seine sogenannten Schlussanträge vor, ein richterliches Rechtsgutachten, dem der EuGH in seinen Urteilen zumeist folgt. Darin verweist Rantos darauf, dass die Zahnärztin in Österreich alle Voraussetzungen erfülle, um die von ihr vorgenommenen Behandlungen und Untersuchungen vorzunehmen. Die nachfolgende Behandlung per App sei ein „Dienst der Informationsgesellschaft“, für den nach EU-Recht ausschließlich das Recht des Herkunftslandes gilt. Die notwendigen Voraussetzungen seien von der DZK in Deutschland offenbar ebenfalls erfüllt. Als entscheidend für den Streit gilt die Frage, ob die Untersuchungen in der österreichischen Praxis und die nachfolgende telemedizinische Behandlung als einheitliche Behandlung zu sehen sind, an der sich die Zahnärztin – nach österreichischem Recht dann unzulässig – als „Erfüllungsgehilfin“ beteiligt hat. Rantos hat dies zwar nicht ausdrücklich verneint, seine Argumentation deutet aber klar in die Gegenrichtung, wonach es sich um wirtschaftlich und rechtlich getrennte Leistungen handelt. Sein Urteil wird der EuGH voraussichtlich im Spätsommer verkünden. Nach dessen Maßgabe muss danach abschließend wieder der Oberste Gerichtshof in Wien über den Streit entscheiden. Martin Wortmann Europäischer Gerichtshof Az.: C-115/24 Schlussanträge vom 8. Mai 2025 (schriftlich veröffentlicht am 8. Mai 2025) Laut EuGH ist es möglich, dass eine österreichische Zahnärztin als „Partnerzähnärztin“ für DrSmile arbeitet. Foto: l_martinez – stock.adobe.com
DIETOP-REFERENTE DR. NICOLAS HASSFURTHER, M.SC. Fachzahnarzt Oralchirurgie EN DR. JOCHEN TUNKEL Fachzahnarzt für Parodontologie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Master of Oral Medicine in Implantology Spezialist der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie DR.STEFAN REINHARDT Fachzahnarzt für Oralchirurgie Wissenschaftlicher Tagungspräsident PROF. DR. MED. DENT. FOUAD KHOURY Direktor der Privatzahnklinik Schloss Schellenstein, Olsberg THEMEN: ´Knochenaufbau mit autologen Schalen ´Knochenaufbau mit nicht resorbierbaren Membranen ´Knochenaufbau unter Erhalt des Periost ´Knochenaufbau mit allogenen Schalen ´PremiumRahmen-programm Hyatt Regency Düsseldorf 1.OsteoRegeneration Day WISSENSCHAFT & PRAXIS DER DENTALEN OSTEOGENESE FR./SA.: 05./06.09.2025 >> >> SAVE THE DATE SAVE THE DATE PRÄSENTIERT ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit Direkt online anmelden!
zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (900) 14 | PRAXIS DIE EPA IN DER PRAXIS (8) Fragen und Antworten Seit Ende April kann die ePA deutschlandweit freiwillig genutzt werden. Im Oktober folgt für Zahnarztpraxen die Verpflichtung – viel Zeit ist also nicht mehr, um sich vorzubereiten. Die häufigsten Fragen beantwortet der achte und letzte Teil der ePA-Reihe. Wie erfährt die Zahnarztpraxis, ob die Patienten eine ePA haben? Das Praxisverwaltungssystem (PVS) zeigt die Verfügbarkeit automatisch an. Kann die ePA nur befüllt werden, während die eGK gesteckt ist? Nein. Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhalten Praxen automatisch ein 90-tägiges Zugriffsrecht auf die ePA der Patientin beziehungsweise des Patienten – vorausgesetzt, die Versicherten haben die Zugriffsdauer nicht in ihrer ePA-App oder bei der Ombudsstelle der Krankenkasse verkürzt oder verlängert. Der Zugriff bleibt auch nach Entfernen der eGK aus dem Kartenterminal bestehen. Eine PIN-Eingabe in der Praxis durch die Versicherten ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der Zugriffsdauer muss die eGK zur erneuten Zugriffsfreigabe gesteckt werden, wenn die Patienten den Zugriff nicht über die App oder die Ombudsstelle organisieren. Müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte immer einen Blick in die ePA werfen? Nein. Die Grundlage der Behandlung bleibt das anamnestische Gespräch, aus dem sich fallspezifisch aus der (zahn)ärztlichen Sorgfaltspflicht ein Grund ergeben kann, bestimmte Dokumente oder Vorbefunde in der ePA einzusehen. Muss die ganze ePA gesichtet werden? Nein, auch hier ist die Anamnese maßgeblich. Nur wenn es konkrete Hinweise gibt, dass in der ePA Daten eingestellt sind, die für die Behandlung relevant sein könnten, ist ein gezielter Blick in die ePA angezeigt. Ohne einen solchen Anlass muss die ePA nicht konsultiert und schon gar nicht durchforstet werden. Kommt jede Untersuchung in die ePA? Nein. Nicht jede Untersuchung landet in der ePA. Eingestellt wird aktuell nur das, was für nachbehandelnde Kolleginnen und Kollegen von Relevanz ist, etwa ein ohnehin für Dritte angefertigter Befundbericht nach einer Zahnextraktion. Grundsätzlich gilt zudem, dass Zahnarztpraxen die ePA nur befüllen müssen, wenn sie die Daten in der aktuellen Behandlung selbst erhoben haben und die Dokumente elektronisch vorliegen. Außerdem dürfen die Patienten nicht widersprochen haben. Zu den Befüllungspflichten hat die KZBV eine Praxisinformation erstellt (www.kzbv.de/ ePA_OnePager_Befuellung), die detaillierter beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Zahnarztpraxen Daten in die ePA einstellen müssen. Dürfen nur Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst die ePA befüllen? Nein. Rein unterstützende Aufgaben im Rahmen der Befüllung, Aktualisierung oder Löschung von Daten können an das zahnmedizinische Fachpersonal in der eigenen Praxis delegiert werden. Ersetzt die ePA die Behandlungsdokumentation? Nein. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen zu einer Behandlung in der praxiseigenen Behandlungsdokumentation festzuhalten. Für die ePA wird keine separate Dokumentation angelegt. Löst die ePA den Versand von Arztbriefen oder Befundberichten ab? Nein. Die direkte Kommunikation mit anderen Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Ärztinnen und Ärzten ist von der ePA unberührt und verläuft weiterhin über die etablierten Kanäle, zum Beispiel den Kommunikationsdienst KIM. Können Krankenkassen Einsicht in die ePA ihrer Versicherten nehmen? Nein. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf medizinische Inhalte der ePA. Nur auf ausdrücklichem Wunsch der Versicherten dürfen sie Dokumente, etwa ältere Papierbefunde, einstellen. Sobald diese Dokumente eingestellt sind, sind sie in der ePA für die Krankenkassen nicht mehr einsehbar. Außerdem müssen Krankenkassen Informationen zu abgerechneten Leistungen von (Zahn)Arztpraxen bereitstellen, sofern die Versicherten dem nicht widersprechen. KZBV – Abteilung Telematik 100 weitere Fragen und Antworten sowie zusätzliche hilfreiche Informationen zur ePA hat die KZBV auf einer eigenen Themenseite zusammengestellt: www.kzbv.de/epa-fuer-alle. Foto: Andrea Gaitanides – stock.adobe.com
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16 | ZAHNMEDIZIN DMS • 6 IM DETAIL – TEIL 4: HERZ-KREISLAUF-ERKRANKUNGEN Die enge Verbindung von Mund und Körper A. Rainer Jordan Im vierten Teil unserer Reihe zur Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) geht es um die Zusammenhänge zwischen Mundgesundheit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Besonders im Blick waren dabei die jüngeren Seniorinnen und Senioren. Herz-Kreislauf-Erkrankungen zählen weltweit zu den häufigsten Todesursachen und umfassen koronare Herzkrankheiten, Schlaganfälle und Herzinsuffizienz. Sie entstehen häufig durch atherosklerotische Veränderungen der Blutgefäße, bei denen sich Plaques aus Fett, Cholesterin und anderen Substanzen an den Gefäßwänden ablagern. Risikofaktoren sind Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Rauchen, Bewegungsmangel und eine ungesunde Ernährung. Auch genetische Prädispositionen spielen eine Rolle. Sozialer Gradient Die wissenschaftliche Evidenz belegt einen klaren Zusammenhang zwischen sozialer Schicht und dem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Studien zeigen, dass Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status ein signifikant höheres Risiko haben, diese Krankheiten zu bekommen oder daran zu versterben. So ergab die Mainzer Gutenberg-Gesundheitsstudie, dass Menschen mit niedrigem Sozialstatus über einen Zeitraum von zehn Jahren ein um 68 Prozent höheres Risiko für neu auftretende Erkrankungen und eine um 86 Prozent höhere Gesamtsterblichkeit aufwiesen. Besonders auffällig ist, dass nicht nur das Einkommen, sondern vor allem das Bildungsniveau und die berufliche Stellung entscheidend sind. Diese sozialen Unterschiede in der Gesundheit sind aber nicht allein durch ungesunde Lebensgewohnheiten erklärbar. zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (902) Foto: IDZ (Stand: 18.3.2025) Prof. Dr. med. dent. A. Rainer Jordan, MSc Wissenschaftlicher Direktor Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Universitätsstr. 73, 50931 Köln Foto: IDZ
Auszubildende aus Vietnam und China AZUBI-INITIATIVE 2025 NACHWUCHS GESUCHT? WIR HABEN DIE LÖSUNG! ZFA Abitur (in D anerkannt), B1-Deutschkenntnisse und hohe Motivation - unsere Kandidat:innen bringen alles mit, was Ihre Praxis benötigt. Qualität Bereichern Sie Ihr Team um neue Perspektiven und kulturelle Einblicke durch Internationale Auszubildende. Vielfalt Unser Service ist für die Zahnarztpraxen kostenfrei. Wir führen den Visaprozesse durch und koordinieren die Integration und Unterkunft. Kostenfrei MIT VORGELAGERTEM SPRACHKURS IN HAMBURG MÖGLICH JETZT ONLINE-BEWERBUNGSGESPRÄCH VEREINBAREN Hohenfelder Allee 41-43, 22087 Hamburg Ihre deutsche Agentur aus Hamburg: Job-in-Germany GmbH oliver.widmann@azubi-in-germany.de 0172/1515315 www.azubi-in-germany.de
zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (904) 18 | ZAHNMEDIZIN Psychosozialer Stress, eine geringe Kontrolle über das Leben und ein eingeschränkter Zugang zu Gesundheitsressourcen spielen ebenfalls eine Rolle. Die Forschung zeigt einen konsistenten sozialen Gradienten: je niedriger der soziale Status, desto höher das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusammenhang zwischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Parodontitis Der Zusammenhang zwischen HerzKreislauf-Erkrankungen und Parodontitis wiederum ist wissenschaftlich gut belegt und wird intensiv erforscht. Parodontitis kann systemische Entzündungsreaktionen auslösen, die wiederum die Entstehung oder die Verschlechterung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. n Endotheliale Dysfunktion: Die Entzündungsprozesse können die Funktion der Blutgefäß-Innenwände (Endothel) beeinträchtigen – ein zentraler Mechanismus bei Herz-KreislaufErkrankungen. n Bakteriämie: Parodontalpathogene wie Porphyromonas gingivalis gelangen über die Blutbahn in andere Körperregionen – und wurden in atherosklerotischen Plaques nachgewiesen. n Erhöhtes Risiko: Studien zeigen, dass Patienten mit schwerer Parodontitis ein signifikant erhöhtes Risiko für Herzinfarkt,Schlaganfalloderandere kardiovaskuläre Ereignisse haben. Eine Metaanalyse in der Fachzeitschrift Circulation [2012] belegte, dass Parodontitis mit einem etwa um 25 Prozent erhöhten Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen verbunden ist. Andere Studien fanden eine Verbesserung der Gefäßfunktion nach parodontaler Therapie – was auf eine mögliche positive Wirkung der Zahnbehandlung auf das Herz-Kreislauf-System hinweist. Trotz Fortschritten in der zahnmedizinischen Versorgung und Bemühungen um die Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen fehlt es an einem breiten Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen Mundgesundheit und HerzKreislauf-Erkrankungen, insbesondere bei Risikogruppen, die für systemische Entzündungen anfällig sind, etwa Menschen mit Diabetes oder Bluthochdruck. In Anbetracht der zunehmenden Erkenntnisse über die Mundgesundheit und deren Auswirkungen auf kardiovaskuläre Erkrankungen ist eine stärkere Sensibilisierung von Allgemeinmedizinern und Kardiologen für diesen Zusammenhang dringend erforderlich, um die Aufklärung und die zahnärztliche Überweisung zur Vorbeugung kardiovaskulärer Erkrankungen zu verbessern. Ergebnisse der DMS • 6 Aus diesem Grund hat sich die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie besonders diesem Zusammenhang in der Altersgruppe der jüngeren Seniorinnen und Senioren (65- bis 74-Jährige) gewidmet: Insgesamt 27,6 Prozent der jüngeren Seniorinnen und Senioren wiesen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung auf. Diese Erkrankten waren mehrheitlich älter (innerhalb dieser Alterskohorte) und häufiger männlich. Darüber hinaus war der durchschnittliche Bildungsstand niedriger. Außerdem unterschied sich der durchschnittliche Body-MassIndex zwischen den Gruppen: Mehr Teilnehmende mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen waren adipös (Body-MassIndex≥30kg/m2). Mundgesundheit von Seniorinnen und Senioren mit Herz-KreislaufErkrankungen Jüngere Seniorinnen und Senioren mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen hatten eine geringere durchschnittliche Anzahl an Zähnen (-2,1 Zähne) und waren häufiger zahnlos als Teilnehmende ohne Herz-Kreislauf-Erkrankungen (7,4 gegenüber 4,2 Prozent). Die Prävalenz schwerer Parodontitis (Stadium IV) war bei Teilnehmenden mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen tendenziell höher als bei Teilnehmenden ohne solche Erkrankungen (29,0 gegenüber 25,5 Prozent). Die Karieserfahrung (DMFT) unterschied sich zwischen beiden Gruppen nicht signifikant. Die Betrachtung der Einzelkomponenten des zusammengesetzten Index für kariöse, fehlende und gefüllte Zähne ergab jedoch Unterschiede: Teilnehmende ohne Herz-KreislaufErkrankungen hatten mehr Füllungen (+1,7 Zähne) als Teilnehmende mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Anteil unbehandelter kariöser Zähne war in beiden Gruppen vergleichbar. Statistische Unterschiede in der Prävalenz von Wurzelkaries wurden tendenziell zwischen den Gruppen mit und ohne Herz-Kreislauf-Erkrankungen festgestellt (52,5 gegenüber 61,2 Prozent). Der Hintergrund dafür, dass Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen weniger Wurzelkaries aufwiesen, dürfte damit zusammenhängen, dass bei Gesunden mehr Zähne erhalten sind und sie damit mehr im Risiko stehen für Zahnerkrankungen, hier die Wurzelkaries. Die Teilnehmenden mit Herz-KreislaufErkrankungen bewerteten ihren Mundgesundheitsstatus als weniger günstig. Zahnarztbesuche kamen in dieser Gruppe seltener vor und waren eher beschwerdeorientiert. Darüber hinaus wurden Zahnzwischenraumreinigung und professionelle Zahnreinigung seltener angegeben. Die Häufigkeit von Parodontalbehandlungen war jedoch höher. Fazit Insgesamt stellen Herz-Kreislauf-Erkrankungen also ein Risiko für eine eingeschränkte Mundgesundheit dar. Daraus ergibt sich ein besonderer Bedarf der Früherkennung. Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten motiviert werden, regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen, sie sollten über die Zusammenhänge ihrer Allgemeinerkrankung mit der Mundgesundheit aufgeklärt und in ein regelmäßiges Prophylaxeprogramm eingebunden werden. n DIE DMS • 6 IM DETAIL – ALLE FOLGEN Bereits erschienen: n Teil 1 – Karies: zm 8/2025 n Teil 2 – Parodontalerkrankungen: zm9/2025 n Teil 3 – Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation: zm 10/2025 Weitere Folgen: n Migration: zm 12/2025 n Zahnverlust: zm 13/2025
POLITIK | 19 zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (905) Alle Eltern kennen das Gelbe Heft. Ausgehändigt zur Geburt, werden im Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) die Ergebnisse aller ärztlichen U-Untersuchungen eingetragen. Dem Gelben Heft kommt damit eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der medizinischen Prävention als Informations-, Erinnerungs- und Kommunikationsmedium zu. Entsprechend hoch ist die Teilnahmequote an den ärztlichen U-Untersuchungen. Sie liegt im Schnitt bei über 95 Prozent [Schmidtke et al., 2018]. Dies liegt nicht am Gelben Heft allein, auch die unterschiedlichen Einladungssysteme der Bundesländer tragen dazu bei. Aber die Bedeutung des „Gelben Heftes“ und sein Bekanntheitsgrad sind unbestritten [Haaß et al., 2024]. Es ist ein etablierter und zentraler Baustein der ärztlichen Prävention. Umso wichtiger ist es, dass nun der G-BA auf Antrag der KZBV und im Einklang mit der Wissenschaft und der zahnärztlichen Kammerwelt am 15. Mai 2025 das Gelbe Heft ergänzt hat: Ab Januar 2026 werden die Ergebnisse der bestehenden sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert. Damit wird ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte zahnärztlicher Prävention aufgeschlagen. Zahnärztliche Prävention wirkt, aber … Die Ergebnisse der 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) haben gezeigt: Zahnmedizinische Prävention wirkt. Die vielseitigen Mundgesundheitsmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte scheinen sich weiterhin auf den positiven Trend einer verringerten Karieserfahrung auszuwirken. In der Gruppe der Zwölfjährigen sind heute 78 Prozent der Kinder kariesfrei [Jordan et al., 2025]. Gleichwohl zeigt sich, dass sich auf einen kleineren Teil der Kinder die Hauptlast der Karieserkrankungen konzentriert. Dieser Befund wird gestützt, wenn man die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen mit der der ärztlichen vergleicht. Im Gegensatz zu den 95 Prozent bei den U-Untersuchungen liegt die Quote bei der zahnärztlichen Früherkennung je nach Untersuchung lediglich zwischen 11,5 und 56 Prozent. Insbesondere die 2019 eingeführten drei Untersuchungen für Kinder zwischen dem sechsten und dem vollendeten 34. Lebensmonat zur VerFoto: Nebojsa - stock.adobe.com NEUES KAPITEL FÜR DIE PRÄVENTION Die zahnärztliche Früherkennung kommt ins Gelbe Heft Ab Januar 2026 werden auch zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im „Gelben Heft“ dokumentiert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 15. Mai beschlossen.
zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (906) 20 | POLITIK hinderung frühkindlicher Karies werden weit unterdurchschnittlich wahrgenommen. Dies ist umso bedenklicher, als dass gerade in diesem Alter der Grundstein für eine lebenslange Zahnund Mundgesundheit gelegt wird. Nun hat der G-BA auf Antrag der KZBV gehandelt. Mit der Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen mehrere Ziele erreicht werden: n Die „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte wird erhöht, um möglichst alle Kinder vom sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zu erreichen. n Die Termine für die ärztlichen und die zahnärztlichen Untersuchungen werden gebündelt dargestellt. n Die intersektorale Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten wird weiter gestärkt. n Eine verbindliche Dokumentation überführt die bestehenden unterschiedlichen Ansätze auf Landesebene in eine einheitliche Lösung. n Darauf aufsetzend wird eine höhere Inanspruchnahmerate erwartet. n Zugleich werden die Weichen gestellt für eine prospektive Überführung der gesamten Dokumentation in ein digitales Format als Medizinisches Informationsobjekt (MIO). Z1–Z6, MIO, FU-RL … Der G-BA hat auf Ebene seiner Richtlinien an zwei Stellen angesetzt: Die zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) enthält ab dem 1. Januar 2026 die Vorgabe, dass die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft zu dokumentieren sind. Dazu werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen einheitlich und prägnant in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen nun eindeutig geregelt. Die Intervalle ergaben sich insbesondere für die Z4–Z6 bislang nur mittelbar aus den Abrechnungsvorgaben. Zugleich wird die FU-RL Regelungen vorsehen, die im Vorgriff auf eine anstehende Digitalisierung des Gelben Heftes die Dokumentation in elektronischer Form ermöglichen. Damit sind bereits die Weichen für das MIO „U-Heft“ gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium seiner Verantwortung nachkommt, und das MIO entsprechend mittels Rechtsverordnung gemäß § 342 Abs. 2c SGB V priorisiert und die vorliegende technische Spezifikation umsetzt [Kassenärztliche Bundesvereinigung]. Die Dokumentation selbst, und damit die verbindliche Vorlage für das Gelbe Heft ist über die Anlage 1 der KinderRichtlinie des G-BA geregelt. Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten. Dabei haben sich Inhalt und Umfang der Untersuchungen nicht geändert. Bei der Erstellung der Dokumentation konnte der G-BA Erfahrungen mit den bestehenden unterschiedlichen Kinderzahnpässen, die von KZVen und Landeszahnärztekammern freiwillig erstellt wurden, in seine Entscheidung einfließen lassen. Die Kinderzahnpässe zeigen, dass die Zahnärzteschaft seit Langem ihrer Verantwortung für die Gesundheit der kleinsten Patienten gerecht wird. Die große inhaltliche Bandbreite sowie die unterschiedliche Verbreitung und Handhabung haben aber gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Dokumentation sinnvoll und notwendig ist. Wichtig ist: Die Kinderzahnpässe, die bislang von den ZahnSTATEMENT DER DGKIZ ZUM GELBEN HEFT Die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (DGKiZ) begrüßt die umfassende Aufnahme der bestehenden sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Untersuchungsheft („U-Heft“) und ihre Dokumentation in diesem Heft ausdrücklich. Kariesprävention ist umso erfolgreicher, je früher Präventionsmaßnahmen einsetzen. Die Aufnahme der zahnmedizinischen Belange in das U-Heft wird in hohem Umfang zu einer sehr frühzeitigen individuellen Beratung der Betreuungspersonen beitragen und zu weiteren Implementierungen von maßgeschneiderten Maßnahmen bei Kleinkindern führen. Dabei werden die oralpräventiven Impulse nicht nur frühzeitig gesetzt werden, sondern auch einen höheren Anteil an Kleinkindern erreichen, als dies bislang der Fall ist. Kontinuierlich können so auf das Alter des Kindes und seine orale Situation abgestimmte Informationen an die Betreuungspersonen vermittelt sowie Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Durch das Hinzufügen der zahnmedizinischen Inhalte in das U-Heft wird die Aufmerksamkeit der Eltern und Betreuungspersonen verstärkt auf die Zahngesundheit gelenkt. Die hohe Akzeptanz des U-Heftes bei den Eltern und die Frequenz der Untersuchungstermine sind wichtige Parameter, auf deren Grundlage der vorliegende Beschluss zu klinisch relevanten Erfolgen der Kariesprävention führen wird. Dabei steht zu erwarten, dass die Ergänzung des U-Heftes um die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dazu führen wird, dass die bislang ungleiche Inanspruchnahme von Präventionsleistungen und die damit verbundene Polarisation der Karieslast den Sozialgradienten der Erkrankung nivellieren wird. Im Endeffekt dürfte der Beschluss des G-BA einen Meilenstein darstellen, um die frühkindliche Karies deutlich zu reduzieren. Prof. Dr. Ulrich Schiffner, DGKiZ Beirat Prävention Ab Januar 2026 müssen Eltern zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mitnehmen, da darin – wie in der Kinderarztpraxis – die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt. Foto: Nebojsa - stock.adobe.com
POLITIK | 21 ärztekammern der Länder und KZVen herausgegeben wurden, können neben dem neuen Gelben Heft ergänzend weiterhin verwendet werden. Hier finden sich oft hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern. Prävention muss gemeinsam gestaltet werden Die einheitliche Dokumentation über Anlage 1 der Kinder-Richtlinie ist damit das Herzstück der Neuregelungen. Mit diesem Ansatz geht die gemeinsame Selbstverwaltung konsequent den Weg weiter, den sie mit der Einführung der neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und der ersten Vorgaben zur Vernetzung von Ärzten und Zahnärzten über die Verweise auf die zahnärztlichen Untersuchungen begonnen hat. Zum 1. Januar 2026 werden die Gelben Hefte für die Neugeborenen die neue Dokumentation bereits beinhalten. Für die sich in der Versorgung befindlichen Hefte wird die Dokumentation als Einleger zur Verfügung stehen. Es bleibt festzustellen: Der Beschluss des G-BA ist ein Meilenstein für die zahnärztliche Prävention. Mit ihm ist zugleich ein Auftrag an den gesamten ambulanten Sektor, die an der Geburt beteiligten Institutionen wie Krankenhäuser und Hebammen sowie an die Wissenschaft verbunden: Eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Es gibt nur eine Gesundheit, gleich welche ärztliche oder zahnärztliche Profession sich ihrer Pflege annimmt. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bedarf es einer engen Vernetzung aller Beteiligten. Wie das gelingen kann, hat der Beschluss des G-BA eindrucksvoll gezeigt. Selten war die Bewertung durch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften in den Stellungnahmen so einheitlich, selten wurde so einvernehmlich auf die Wichtigkeit der Prävention hingewiesen und die Bedeutung einer einheitlichen Dokumentation so hervorgehoben. Damit bietet sich eine große Chance für den zahnärztlichen Berufsstand, diesen Rückenwind zugunsten der Präventionsanstrengungen zu nutzen. RA Christian Nobmann, Leiter der Abteilung „Koordination Gemeinsamer Bundesausschuss“ der KZBV Der Beschluss des G-BA ist unter www. kzbv.de oder www.g-ba.de abrufbar.
22 | PRAXIS URTEIL DES BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFS Zahnarzt erhält 18 Jahre nach Abrechnungsbetrug seine Approbation zurück Eine Verurteilung wegen Abrechnungsbetrug begründet kein lebenslanges Berufsverbot, wie dieser Fall zeigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München berücksichtigte im Prozess um die Wiedererlangung der für die Approbation erforderlichen Würdigkeit auch die beharrliche Beschäftigung des Zahnarztes mit seinen Taten und die juristische Aufarbeitung. Der Verfahren erstreckte sich auf insgesamt 18 Jahre. Der Kläger betrieb als approbierter Arzt, Zahnarzt und MKG-Facharzt ab 2001 eine Zahnarztpraxis. Zwischen September 2004 und März 2006 schädigte er nachweislich zwei Patienten beziehungsweise deren Krankenversicherungen finanziell, indem er ihnen vorsätzlich falsche und überhöhte privatärztliche Honorarrechnungen stellte. Dabei setzte der Angeklagte fast ausschließlich den Steigerungsfaktor 3,5 an, obwohl er wusste, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Er rechnete auch Leistungen ab, die er nicht erbracht und nicht dokumentiert hatte. Insgesamt lag der Schaden bei mehr als 19.000 Euro. Die Patienten zahlten die Rechnungen größtenteils, bis ihnen Zweifel kamen. Die Richter berücksichtigten zu seinen Gunsten, dass der Mann sich nicht eigennützig an dem Geld bereichert hat: Seine Praxis litt seit 2002 unter zurückgehenden Patientenzahlen und Ende 2006 meldete er Insolvenz an. Er hatte zu diesem Zeitpunkt Privatschulden in Höhe von 45.000 Euro und wohnte mietfrei in einem kleinen Zimmer in der Wohnung eines Freundes. Der Strafprozess Das Amtsgericht München verurteilte ihn 2010 wegen 15 Fällen des Betrugs sowie sechs Fällen des versuchten Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Dagegen legten sowohl der Kläger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Am 25. März 2015 hob das Landgericht München I das Urteil des Amtsgerichts auf, sprach den Kläger des Betrugs in sechs Fällen und des versuchten Betrugs fünf Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 50 Euro. Zu seinen Lasten wurde neben dem wirtschaftlich hohen Schaden gewertet, dass er eine Patientin zur Behandlung überredet, sie durch übertriebene Darstellung der sonst drohenden Folgen in Angst versetzt und durch die lange und schwierige Behandlung physisch und psychisch sehr belastet und damit das Vertrauensverhältnis zu der Patientin grob missbraucht hat. Approbationsentzug und Klage Im Januar 2016 widerrief die Regierung von Oberbayern schließlich die ärztliche und die zahnärztliche Approbation des Klägers wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs und wegen Unzuverlässigkeit. Nicht nur habe er das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patientin grob missbraucht und damit das Vertrauen in eine patientengerechte Behandlung zerstört, sondern auch das Vertrauen, das die Öffentlichkeit dem ärztlichen Berufsstand generell entgegenbringe. Zudem fehle dem Kläger jegliches Unrechtsbewusstsein für seine begangenen Taten,. Eine im Februar 2016 eingereichte Anfechtungsklage des Mannes wies das Verwaltungsgericht München im September 2018 ab. Das Verhalten des Klägers erfülle den Tatbestand der Unwürdigkeit, urteilte das Gericht. Gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der im Strafverfahren gewonnenen Feststellungen bestünden nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass der Kläger in den zehn Jahren zwischen der letzten Betrugstat und der Widerrufsentscheidung seine Würdigkeit wiedererlangt habe, da er seitdem vollständig unter dem Druck der gegen ihn geführten straf- und approbationsrechtlichen Verfahren gestanden habe. Der Reifung in diesem Zeitraum komme daher geringeres Gewicht zu. Der Kampf um Rehabilitation Gegen das im Oktober 2018 zugestellte Urteil der Anfechtungsklage beantragte der Zahnarzt Berufung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) auch zuließ. Einen Vergleichsvorschlag der Gegenseite lehnte der Mann ab. Er kämpfe in erster Linie für seine Rehabilitation und sei nicht bereit, seine Klagen gegen den Widerruf seiner ApprobatioSeit Sommer 2007 arbeitete der jetzt vor Gericht erfolgreiche Zahnarzt nur noch aushilfsweise und kümmerte sich stattdessen um seine juristische Rehabilitation. Foto: pitb_1 - stock.adobe.com zm115 Nr. 11, 01.06.2025, (908)
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