zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (994) 16 | POLITIK die EU aber auf, für eine stärkere Angleichung der Ausbildung und der Qualifikationen zu sorgen. Sie solle sicherstellen, dass die ihr eigene Freizügigkeit der Arbeitskräfte nicht zulasten einer hohen klinischen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Dabei räumt der Verband ein, dass sich jedes Land darauf konzentrieren müsse, den Bedarf an Fachkräften durch Ausbildung selbst zu decken. Weiterhin fordert der CED alle EUMitgliedstaaten auf, die in Drittländern erworbenen zahnmedizinischen Qualifikationen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie die in der PQD festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllen oder übertreffen. Im Sinne der Patientensicherheit sei es nicht nur notwendig, eine Vergleichbarkeit der theoretischen und klinischen Fähigkeiten gemäß der PQD sicherzustellen, es müsse auch gewährleistet sein, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittländern die erforderlichen Sprachkenntnisse und ausreichende Kenntnisse des Gesundheitssystems des Landes besitzen, in dem sie arbeiten. Der CED appellierte an die zuständigen nationalen Behörden, das Problem in Zusammenarbeit mit den nationalen Zahnärzteverbänden zu lösen. Wichtig sind klare sprachliche Anforderungen Konkret ruft der CED die Mitgliedstaaten auf, klare sprachliche Anforderungen für Zahnärzte festzulegen, die eine Anerkennung anstreben. Dabei spielten die nationalen zahnärztlichen Verbände bei der Lösung von Problemen eine wichtige Rolle, etwa durch das Angebot von Sprachkursen. Der CED weist in seiner Stellungnahme außerdem darauf hin, dass der Zahnarzt als Teamleiter dafür verantwortlich sei, Aufgaben ordnungsgemäß zu delegieren – zum Beispiel an einen Spezialisten oder ein qualifiziertes Mitglied des zahnärztlichen Teams. Dadurch ließen sich Situationen vermeiden, in denen nicht registrierte Zahnärzte aus Drittländern unter delegierten Zahnärzten arbeiten. Wichtig sei, dass bei der internationalen Anwerbung von Fachkräften für Zahnarztpraxen durch die Mitgliedstaaten ethische Gesichtspunkte und der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beachtet werden. Der Verhaltenskodex rät davon ab, Personal aus Ländern anzuwerben, die selbst zu wenige Fachkräfte im Gesundheitsbereich haben. ao Der Council of European Dentists (CED) ist die Standesvertretung der Zahnärzteschaft in der Europäischen Union (EU). Der Verband vertritt die Interessen von mehr als 340.000 Zahnärzten aus ganz Europa auf EU-Ebene und berät die Europäischen Institutionen bei allen Angelegenheiten, die den zahnärztlichen Berufsstand betreffen. Er wurde 1961 gegründet und besteht derzeit aus 33 nationalen Zahnärzteverbänden und -kammern aus 31 europäischen Ländern. Die Herbsttagung des CED findet vom 13. bis zum 14. November 2025 in Brüssel statt. MDR, KI, ZUCKER UND TABAK Während ihrer Frühjahrstagung verabschiedeten die Delegierten des CED außerdem eine aktualisierte Stellungnahme zur Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR). Darin fordern sie die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Gesundheitsministerien auf, sich für pragmatische Maßnahmen einzusetzen, um die zukünftige Behandlung von Patienten in der EU mit Medizinprodukten sicherzustellen. Zur Begründung führten sie an, dass es in der Dentalbranche eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen gebe, die den massiv gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind. Ein immens gestiegener Aufwand durch hohe bürokratische Belastungen und die Erhöhung der Kosten für die Zertifizierung um etwa das Dreifache führen laut CED dazu, dass diese Unternehmen auf die weitere Produktion bestimmter Produkte oder Produktgruppen verzichten und diese vom Markt nehmen. In der Folge bestehe das Risiko, dass Zahnärzten die nachweislich sicheren Geräte ausgehen könnten, heißt es in der CED-Erklärung zur MDR. Darüber hinaus stimmten die Delegierten einem aktualisierten Beschluss zur „Künstlichen Intelligenz in der Zahnmedizin“ zu. Einstimmig verabschiedeten sie auch aktualisierte Entschließungen zu den Themen „Tabak, alternative Tabakprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte“, „Reduzierung des Zuckerkonsums und Prävention von Munderkrankungen“ sowie „Antibiotikaresistenz, One Health und Mundgesundheit: ein integrierter sektorenübergreifender Ansatz“. Als Verband fordern wir die EU auf, fü r eine stärkere Angleichung der Ausbildung und der Qualifikationen zu sorgen. Sie soll sicherstellen, dass die ihr eigene Freizü gigkeit der Arbeitskräfte nicht zulasten einer hohen klinischen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Wichtig ist aber auch, dass sich jedes Land darauf konzentrieren muss, den Bedarf an Fachkräften durch Ausbildung selbst zu decken. Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer
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