EDITORIAL | 3 Eine schwere Geburt ziplinen erstmals im deutschsprachigen Raum primär evidenzbasierte Empfehlungen für die multidisziplinäre Therapie und zeigt die besondere Bedeutung einer engmaschigen zahnärztlichen und kieferorthopädischen Betreuung dieser Patientengruppe während der gesamten Zahn- und Kieferentwicklung. Unser Fortbildungsteil zur Kariesexkavation in den Ausgaben 9 und 10 war kontrovers angelegt, da wir zwei Lehrmeinungen – von den jeweiligen Experten gut begründet – vorgestellt haben. Dies hat zu einigen Zuschriften geführt – aus dem Wissenschaftsbetrieb ebenso wie von ambulant tätigen Zahnärzten. Lesen Sie die Diskussion auf Seite 44 in diesem Heft – und beteiligen sich gerne. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Bei der GOÄ-Novelle von einer schweren Geburt zu sprechen, dürfte ziemlich untertrieben sein. Geburten dieser Länge führen normalerweise eher zum Tode des Kindes – um im Bild zu bleiben. Der beim diesjährigen Deutschen Ärztetag in Leipzig beschlossene Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte lebt allerdings noch. Vorwürfe, der Entwurf sei „überhastet“ und ohne Einbindung aller betroffenen Fachgruppen zur Abstimmung gebracht worden, kann man wirklich nur belächeln. Die Novellierung der aktuellen GOÄ, die in vielen Teilen noch aus den 1980er-Jahren stammt, beschäftigt die Ärztetage seit über zehn Jahren. Dabei wurden 165 Berufs- und Fachverbände am Prozess beteiligt. Dass das mit dem PKV-Verband und der Beihilfe abgestimmte Ergebnis nicht alle Betroffenen in der heterogenen ärztlichen Welt überzeugt, liegt allerdings in der Natur der Sache. Denn es wird Gewinner und Verlierer geben. Manche Facharztgruppen haben mit der alten GOÄ durchaus gut gelebt – Stichwort Labormediziner und Radiologen. Aber noch haben wir keine neue GOÄ. Erstmal ist die neue Bundesgesundheitsministerin am Zug. Doch wirklich raus kann sie jetzt nicht mehr. Eine Reaktion des BMG stand bis Redaktionsschluss allerdings noch aus. Und was bedeutet das für die Zahnmedizin und die GOZ? Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Ärztetagsbeschluss zur GOÄ, betont aber gleichzeitig, dass die neue GOÄ nicht Grundlage einer neuen GOZ sein kann. Sich von der GOÄ zu emanzipieren und auf die Eigenständigkeit der GOZ zu pochen, ist sicherlich richtig. Denn im zahnärztlichen Bereich wird mit der Gebührenordnung ganz anders gearbeitet als im ärztlichen. Die BZÄK weist in diesem Zusammenhang auf den Steigerungsfaktor hin, der in der Zahnmedizin viel häufiger genutzt werde, um die patientenindividuellen Bedürfnisse abzubilden. Wenn die neue GOÄ wirklich zeitnah an den Start geht, ist der Weg frei für eine neue GOZ. Dieser sollte selbstbewusst und eigenständig beschritten werden. Und dann vielleicht auch nicht ganz so lange dauern wie die neue GOÄ. Unserer Titelgeschichte befasst sich diesmal mit einer neuen S3-Leitlinie zu vollkeramischen festsitzenden Restaurationen auf Implantaten, die von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde (DGZMK) entwickelt wurde, um der dynamischen Entwicklung bei vollkeramischen Materialien Rechnung zu tragen. Dabei wurde unter anderem den Fragen nachgegangen, wie es mit der Langzeitbewährung von vollkeramischen Restaurationen auf Implantaten aussieht und welche Keramiken für welche Fälle sinnvoll sind. Und noch eine Leitlinie: In dieser Ausgabe stellen wir auch die Anfang 2025 erschienene S3-Leitlinie zur Therapie von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Fehlbildungen näher vor. Sie definiert unter Beteiligung aller relevanten FachdisFoto: Lopata/axentis
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