Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 12

PRAXIS | 33 Personalkosten von 132.000 Euro auf 116.000 Euro absenken. Dann hätte sie nicht 268.000 Euro für die Deckung aller weiteren Praxiskosten und ihren Gewinn verfügbar, sondern 284.000 Euro – und damit 16.000 Euro mehr. Da die Kosten bei einem identischen Umsatz ebenfalls identisch bleiben, bedeutet das eine Gewinnsteigerung von 16.000 Euro gegenüber der Ausgangssituation. Die Praxis könnte alternativ aber auch ihre Honorareinnahmen wöchentlich um 1.220 Euro steigern (Szenario 2), das sind bei 45 Öffnungswochen im Jahr etwa 55.000 Euro. So würden 455.000 Euro Praxiseinnahmen realisiert und die Personalkosten konstant gehalten. In diesem Fall hätte die Praxis für die Deckung aller weiteren Praxiskosten und ihren Gewinn nicht 268.000 Euro, sondern rund 323.000 Euro und damit 55.000 Euro mehr zur Verfügung. Die weiteren Praxiskosten in Szenario 2 werden sich nicht wesentlich von Szenario 1 unterscheiden. Nur die Materialkosten würden steigen, das sind etwa 3.850 Euro (circa 7 Prozent der Mehreinnahmen von 55.000 Euro). Selbst wenn man weitere 10.000 Euro als zusätzliche Kosten für die Verwaltung und die gesteigerte Abnutzung der Einrichtung berücksichtigt, wird der Praxisgewinn in Szenario 2 immer noch (55.000 Euro – 3.850 Euro – 10.000 Euro) 41.150 Euro über dem Gewinn in der Ausgangssituation liegen. Szenario 2 setzt natürlich voraus, dass 55.000 Euro oder rund 15 Prozent Zusatzumsatz möglich sind. Das sollte bei nahezu allen Praxen möglich sein, die sich ernsthaft mit den Methoden zur Optimierung ihrer Praxis – vom Abrechnungscheck bis zur Prozessoptimierung – auseinandersetzen. Beide Szenarien erreichen die für eine Durchschnittspraxis übliche Personalkostenquote von 29 Prozent der Praxiseinnahmen. Als Praxisinhaber werden Sie nicht lange überlegen müssen, welches Szenario Ihnen lieber ist: Natürlich Szenario 2, denn hier erwarten Sie 39.000 Euro mehr Praxisgewinn! In Szenario 1 wurde die Senkung der Personalkostenquote durch eine direkte Reduzierung der Personalkosten erreicht. Wenn Gehaltskürzungen ausscheiden, da diese in Zeiten von Personalmangel eher abwegig sind, wird das – wenn überhaupt durchsetzbar – nur durch Entlassung oder die Verkürzung der Arbeitszeit möglich sein. Die dadurch eintretende Verringerung der Mitarbeiterstunden müsste natürlich ohne Qualitätseinbußen bei der Patientenbetreuung aufgefangen werden. Es müsste also effizienter gearbeitet werden. In Szenario 2 wurde die Senkung der Personalkostenquote ebenfalls durch eine Effizienzsteigerung, hier allerdings sowohl des Personals als auch des Praxisinhabers, erreicht – bei gleichbleibenden Kosten und höheren Einnahmen. Das erfordert eine bessere Praxisorganisation, die Vermeidung weißer Flecken im Terminbuch, mehr Beratungen zu hochwertigen Leistungen, eine höhere Rücklaufquote von geschriebenen Kostenvoranschlägen, höhere Prophylaxe-Zahlen und so weiter. Das ist ein mühsamer Weg, der nicht von heute auf morgen, sondern erst Wochen und Monate später seine positive Wirkung entfaltet. Aber dieser Weg ist sehr lohnenswert, wie das Zahlenbeispiel zeigt, auch weil er eben nicht bei einer Verringerung der Arbeitszeiten ansetzt. Fazit 1 Zu hohe Personalkosten lassen sich (fast) nie durch eine Reduzierung der absoluten Personalkosten erreichen, sondern nur durch eine Effizienzsteigerung der Praxis. Dabei ist Szenario 2 deutlich anspruchsvoller, zugleich aber auch lohnenswerter als Szenario 1. Bei der Beurteilung der Personalkosten sollten im Übrigen nicht unkritisch die Kostenstrukturzahlen als Zielgröße für die eigene Praxis übernommen werden. Denn die Kostenstrukturerhebungen bilden die statistische Durchschnittspraxis ab, die nicht immer mit der eigenen zu vergleichen ist. Sollten Sie in Ihrer Praxis angestellte Zahnärzte beschäftigen, werden Sie nicht nur absolut höhere Personalkosten tragen, sondern auch eine höhere Personalkostenquote hinnehmen müssen, da ein angestellter Zahnarzt tendenziell rund 30 Prozent seines Honorarumsatzes als Gehalt erhält und er zur Realisierung dieses Umsatzes auch eine Stuhlassistenz benötigt. Der dadurch erbrachte Mehrumsatz wird also weit über der oben genannten Durchschnittszahl von 29 Prozent mit Personalkosten belastet sein und so die Quote verschlechtern. Ähnlich verhält es sich mit routinierten ProphylaxeMitarbeitern. Aber maßgeblich ist schließlich, was unterm Strich von diesem Mehrumsatz konkret in Euro verbleibt. Und hier steht in aller Regel eine positive Zahl. Deshalb ist die Beschäftigung von angestellten Zahnärzten und Prophylaxe-Mitarbeitern betriebswirtschaftlich vernünftig – selbst wenn sich dadurch die Personalkostenquote verschlechtert. Fazit 2 Durchschauen Sie, was hinter dem Märchen von den zu hohen Personalkosten steht und arbeiten Sie an der Effizienz aller Mitarbeiter – einschließlich Ihrer eigenen. Und denken Sie bei allem Respekt vor den Kostenstrukturzahlen stets daran: Der Zahnarzt lebt nicht von Prozentsätzen, sondern von den Euros, die er zum Leben hat. n zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (1011) Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=