PRAXIS | 49 barrierefrei ist, müssen technische, gestalterische und inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden – auf Basis der WCAG. Die Pflicht richtet sich zunächst an Praxen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft. Zudem müssen von der betroffenen Praxis Dienstleistungen im elektronischen Rechtsverkehr, wie beispielsweise eine eigene Online-Terminbuchung angeboten werden. Erfüllen Sie eines der beiden genannten Kriterien und bieten Sie zusätzlich eine Terminbuchung über Ihre Website an? Dann müssen die Anpassungen vorgenommen werden, um die Website barrierefrei zu machen. Technische Maßnahmen Technisch betrachtet erfordert eine barrierefreie Website eine saubere, semantisch korrekte Programmierung. Dazu gehört etwa der Einsatz sinnvoll strukturierter HTML-Elemente, wie zum Beispiel Überschriftenhierarchien mit H1 bis H6, klare Formularbeschriftungen und logisch benannte Links. Auch sogenannte ARIA-Rollen spielen eine wichtige Rolle: Sie ermöglichen es, interaktive Elemente wie Slider, Tabs oder Dropdown-Menüs für Screenreader verständlich zu machen. Medieninhalte – ob Video, Audio oder Animation – sollten mit Alternativen ausgestattet sein, wie Transkripten, Audiodeskriptionen oder Untertiteln. Gestalterische Maßnahmen Auf gestalterischer Ebene geht es vor allem um Kontraste, Lesbarkeit und Orientierung. Texte sollten eine ausreichend große Schriftgröße haben, in einer gut lesbaren serifenlosen Schriftart gesetzt sein und sich klar vom Hintergrund abheben. Zudem sollte die Website die Möglichkeit bieten, per Bedienelement oder Browser-Zoom Texte um mindestens 200 Prozent zu vergrößern. Auch Nutzer mit Farbsehschwächen müssen Inhalte erfassen können, weshalb Informationen nie ausschließlich über Farbe vermittelt werden dürfen. Elemente wie Buttons oder Links sollten auch durch Symbole, Rahmen oder Text kenntlich gemacht werden. Inhaltliche Maßnahmen Barrierefreie Inhalte sollten möglichst in einfacher und klarer Sprache formuliert sein. Gerade im medizinischen Umfeld ist es oft notwendig, Fachbegriffe zu verwenden – doch auch diese sollten erklärt oder durch allgemeinverständliche Begriffe ergänzt werden. Die Texte sollten klar strukturiert sein, mit Zwischenüberschriften, kurzen Absätzen und in verständlicher Sprache. Außerdem sollte es Erklärungen zu Bedienelementen geben (zum Beispiel bei interaktiven Formularen) sowie die Möglichkeit, Fehlermeldungen verständlich und eindeutig darzm115 Nr. 12, 16.06.2025, (1027) DAS ACCESSIBILITY WIDGET Inhalte und Text n anpassbare Schriftgröße (bis 200 Prozent) n Zeilen- und Textabstand, Wort- und Buchstabenabstand einstellbar n serifenlose Schriftarten (zum Beispiel Arial) n Mindestgröße interaktiver Elemente: 24 × 24 CSS-Pixel n Vergrößerung des gewählten Textbereichs (Textlupe) n anpassbarer Mauszeiger (Größe, Farbe) Farben n zentral anpassbare Farbgestaltung von Text und Hintergrund n Kontrastmodus: Dunkelmodus, Hellmodus, Blaulichtfilter n Farbschwäche-Modus: Deuteranopie, Protanopie, Tritanopie Bedienung und Sprachausgabe n Screenreader-Funktion, idealerweise mit Vorlesefunktion n vollständige Tastaturnavigation n Sprachbefehle (bei Mikrofonzugang) n Möglichkeit zur Stummschaltung Display-Anpassungen n Animationen deaktivieren n Bilder ausblenden n Elemente hervorheben busch-dentalshop.de Universal Kronentrenner mit besonders effektiver Diamantverzahnung • schnell • vibrationsarm • bruchfest Ideal für alle Metalle, NEM und Verblendkeramik.
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