Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 12

PRAXIS | 59 zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (1037) ZAHNÄRZTEKAMMER WARNT VOR UNZULÄSSIGER ZUSAMMENARBEIT „Keine Zahnklinik bei DrSmile in Düsseldorf“ Die Zahnärztekammer Nordrhein warnt Zahnärztinnen und Zahnärzte erneut vor einer Kooperation mit sogenannten Aligner-Unternehmen, da diese Zusammenarbeit gegen das zahnärztliche Berufsrecht verstößt. Im Zusammenhang mit der Marke DrSmile sei neben der Urban Technology GmbH mit Sitz in Berlin von Beginn an die DZK Deutsche Zahnklinik GmbH mit Sitz in Düsseldorf in Erscheinung getreten, meldet die Zahnärztekammer Nordrhein: „Diese hatte im Jahr 2019 von der Stadt Düsseldorf eine Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt erhalten. So verwiesen Behandlungspläne, Kooperationsverträge und auch Anstellungsverträge direkt oder indirekt auf die angebliche Zahnklinik in Düsseldorf.“ Diese Konzession basierte nach Ansicht der Zahnärztekammer Nordrhein jedoch auf unwahren Angaben, zudem wurde dort offenbar zu keinem Zeitpunkt eine Zahnklinik betrieben. Keine Zahnklinik in Düsseldorf –DieDZK Deutsche Zahnklinik GmbH hat nie eine Zahnklinik betrieben, obwohl sie eine Konzession dafür erhalten hatte. Die Konzession beruhte auf falschen Angaben und wurde vom Ordnungsamt Düsseldorf am 30.10.2024 für erloschen erklärt. Unzulässige Zusammenarbeit mit „DR SMILE“ – Zahnärzte dürfen weder als Angestellte für gewerbliche AlignerAnbieter arbeiten noch mit ihnen kooperieren, da dies gegen das Berufsrecht verstößt. Dennoch war die DZK Deutsche Zahnklinik GmbH in das Geschäftsmodell von „DR SMILE“ eingebunden. Irreführung von Patienten – Patienten könnten fälschlicherweise angenommen haben, dass eine rechtmäßig betriebene Zahnklinik in Düsseldorf für ihre Aligner-Behandlungen verantwortlich sei. Tatsächlich gab es dort jedoch keine zahnmedizinische Tätigkeit. Juristische Schritte der Zahnärztekammer Nordrhein – Die Zahnärztekammer hat seit 2021 mehrfach Anträge gestellt und Gutachten eingeholt, um die Konzession der DZK Deutsche Zahnklinik GmbH zu widerrufen und Klarheit für Patienten sowie Zahnärzte zu schaffen. Zukünftige Regulierung– Die Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft in NRW arbeiten an einem neuen Runderlass, um die Vergabe von Konzessionen für Privatkrankenanstalten strenger zu regeln, damit ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden. „Konzession von DrSmiles Zahnklinik ist erloschen“ „Nach mehrjähriger Korrespondenz mit dem Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf hat dieses nun festgestellt, dass die Konzession der Klinik erloschen ist, da eine stationäre Aufnahme von Patienten in der Zahnklinik bisher nicht erfolgt ist“, informiert die Kammer. Aus ihrer Sicht besteht „insgesamt kein rechtlicher Raum für das Angebot zahnärztlicher Leistungen durch gewerbliche Aligner-Anbieter.“ mg Nach mehrjähriger Korrespondenz mit der Stadt Düsseldorf hat das Ordnungsamt nun festgestellt, dass die Konzession der von DrSmile betriebenen DZK Deutsche Zahnklinik GmbH erloschen ist. Der Grund: Eine stationäre Aufnahme von Patienten ist in der Zahnklinik bisher nicht erfolgt. Foto: l_martinez - stock.adobe.com

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