ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE NEUE S3-LEITLINIE Vollkeramische Restaurationen auf Implantaten AUSGABE 12 | 2025 zm 15.06.2025, Nr. 12 Frühjahrsfest der KZBV „Investieren Sie in Prävention“, forderte die KZBV die neue Bundesregierung auf. Zahnmedizin sei kein Kostentreiber. SEITE 20 Aus der oralen Chirurgie Die navigationsgestützte Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstruments aus der Kieferhöhle – der Fall mit CME. SEITE 26 So wird Ihre Website barrierefrei Eine neue EU-Richtlinie zur digitalen Inklusion tritt Ende Juni in Kraft. Ist Ihre Praxis-Website darauf vorbereitet? SEITE 48
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EDITORIAL | 3 Eine schwere Geburt ziplinen erstmals im deutschsprachigen Raum primär evidenzbasierte Empfehlungen für die multidisziplinäre Therapie und zeigt die besondere Bedeutung einer engmaschigen zahnärztlichen und kieferorthopädischen Betreuung dieser Patientengruppe während der gesamten Zahn- und Kieferentwicklung. Unser Fortbildungsteil zur Kariesexkavation in den Ausgaben 9 und 10 war kontrovers angelegt, da wir zwei Lehrmeinungen – von den jeweiligen Experten gut begründet – vorgestellt haben. Dies hat zu einigen Zuschriften geführt – aus dem Wissenschaftsbetrieb ebenso wie von ambulant tätigen Zahnärzten. Lesen Sie die Diskussion auf Seite 44 in diesem Heft – und beteiligen sich gerne. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Bei der GOÄ-Novelle von einer schweren Geburt zu sprechen, dürfte ziemlich untertrieben sein. Geburten dieser Länge führen normalerweise eher zum Tode des Kindes – um im Bild zu bleiben. Der beim diesjährigen Deutschen Ärztetag in Leipzig beschlossene Entwurf der Gebührenordnung für Ärzte lebt allerdings noch. Vorwürfe, der Entwurf sei „überhastet“ und ohne Einbindung aller betroffenen Fachgruppen zur Abstimmung gebracht worden, kann man wirklich nur belächeln. Die Novellierung der aktuellen GOÄ, die in vielen Teilen noch aus den 1980er-Jahren stammt, beschäftigt die Ärztetage seit über zehn Jahren. Dabei wurden 165 Berufs- und Fachverbände am Prozess beteiligt. Dass das mit dem PKV-Verband und der Beihilfe abgestimmte Ergebnis nicht alle Betroffenen in der heterogenen ärztlichen Welt überzeugt, liegt allerdings in der Natur der Sache. Denn es wird Gewinner und Verlierer geben. Manche Facharztgruppen haben mit der alten GOÄ durchaus gut gelebt – Stichwort Labormediziner und Radiologen. Aber noch haben wir keine neue GOÄ. Erstmal ist die neue Bundesgesundheitsministerin am Zug. Doch wirklich raus kann sie jetzt nicht mehr. Eine Reaktion des BMG stand bis Redaktionsschluss allerdings noch aus. Und was bedeutet das für die Zahnmedizin und die GOZ? Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Ärztetagsbeschluss zur GOÄ, betont aber gleichzeitig, dass die neue GOÄ nicht Grundlage einer neuen GOZ sein kann. Sich von der GOÄ zu emanzipieren und auf die Eigenständigkeit der GOZ zu pochen, ist sicherlich richtig. Denn im zahnärztlichen Bereich wird mit der Gebührenordnung ganz anders gearbeitet als im ärztlichen. Die BZÄK weist in diesem Zusammenhang auf den Steigerungsfaktor hin, der in der Zahnmedizin viel häufiger genutzt werde, um die patientenindividuellen Bedürfnisse abzubilden. Wenn die neue GOÄ wirklich zeitnah an den Start geht, ist der Weg frei für eine neue GOZ. Dieser sollte selbstbewusst und eigenständig beschritten werden. Und dann vielleicht auch nicht ganz so lange dauern wie die neue GOÄ. Unserer Titelgeschichte befasst sich diesmal mit einer neuen S3-Leitlinie zu vollkeramischen festsitzenden Restaurationen auf Implantaten, die von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde (DGZMK) entwickelt wurde, um der dynamischen Entwicklung bei vollkeramischen Materialien Rechnung zu tragen. Dabei wurde unter anderem den Fragen nachgegangen, wie es mit der Langzeitbewährung von vollkeramischen Restaurationen auf Implantaten aussieht und welche Keramiken für welche Fälle sinnvoll sind. Und noch eine Leitlinie: In dieser Ausgabe stellen wir auch die Anfang 2025 erschienene S3-Leitlinie zur Therapie von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Fehlbildungen näher vor. Sie definiert unter Beteiligung aller relevanten FachdisFoto: Lopata/axentis
4 | INHALT 32 Das Märchen von den zu hohen Personalkosten Statt die Stunden Ihrer Mitarbeitenden zu verringern, sollte Sie besser die Effizienz steigern. 51 Patientenspezifische Hydroxylapatit-Implantate Eine vielversprechende Innovation in der kraniomaxillofazialen Chirurgie MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 10 Oberlandesgericht München hebt Urteil aus 2023 auf Focus-Siegel für Ärzte sind doch zulässig 14 Frühjahrstagung des Council of European Dentists So kann die Qualifikation von Zahnärzten aus der EU und aus Drittstaaten gelingen! 20 Frühjahrsfest der KZBV „Investieren Sie in Prävention!“ 74 129. Deutscher Ärztetag in Leipzig Grünes Licht für eine neue GOÄ ZAHNMEDIZIN 18 Aus der Wissenschaft Wie erfolgreich sind LithiumdisilikatRestaurationen auf lange Sicht? 26 Der besondere Fall mit CME Navigationsgestützte Fremdkörperentfernung aus der Kieferhöhle 34 DMS • 6 im Detail – Teil 5: Migration Migration als Risikofaktor für schlechtere Mundgesundheit 44 Wissenschaftliche Debatte zur Fortbildung „Kariesexkavation“ „Die Evidenz stützt weniger invasives Vorgehen bei tiefen Läsionen!“ 51 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Patientenspezifische biokeramische Implantate zur Augmentation der Le-Fort-I-Zone 62 Jahrestagung der DGKiZ in Bonn Kommunikation in der Kinderzahnmedizin 68 Neue S3-Leitlinie Therapie der LKGF – Zahnärztliche Aspekte im Fokus 79 Studie der Charité Universitätsmedizin Berlin Intervallfasten reduziert gingivale Entzündungen TITELSTORY 38 Neue S3-Leitlinie Vollkeramische Restaurationen auf Implantaten PRAXIS 12 Urteil zu Cookie-Bannern auf Webseiten „Alles ablehnen“-Schaltfläche ist unter Umständen ein Muss 24 Rechtsprechung zur Übernahme der Behandlungskosten Wenn die PKV nicht zahlen will Inhalt zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (982)
INHALT | 5 58 Bodycams im Gesundheitswesen Können sie helfen, die Zahl der Übergriffe in Krankenhäusern und Praxen zu reduzieren? TITELSTORY 38 Vollkeramische Restaurationen auf Implantaten Die neue S3-Leitlinie gibt Empfehlungen zu Einzelkronen, zu kurzpannigen Brücken und zu „Full Arch“- Restaurationen. 32 Effizienz steigern statt Mitarbeiterstunden verringern Das Märchen von den zu hohen Personalkosten 48 So wird die Praxis-Website barrierefrei Mehr als nur Farbe und große Schrift 59 Zahnärztekammer warnt vor unzulässiger Zusammenarbeit „Keine Zahnklinik bei DrSmile in Düsseldorf“ 66 Interview mit Daniel Survila, der es vom Gebäudereiniger zum Zahnarzt schaffte „Der Druck war enorm, aber für mich gab es keine Alternative“ MEDIZIN 54 News GESELLSCHAFT 42 Mit dem Dentalmuseum durch 2025 – Teil 11 Ich packe meinen Koffer 56 Bodycams im Gesundheitswesen Little Brother is watching them 64 Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt hohes Suchtpotenzial Einweg-Vapes machen schneller abhängig als normale Zigaretten 76 30 Jahre nachhaltige Entwicklungshilfe in Gambia Vom Studentenprojekt zur neuen Zahnklinik MARKT 82 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 58 Formular 60 Termine 65 Bekanntmachungen 80 Persönliches 81 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Lukas Waltenberger, bittedankeschön – stock.adobe.com zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (983)
Die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen scheint so groß wie nie – nach einer Deloitte-Studie fehlen allein in diesem Jahr 46 Milliarden Euro. Und auch im Ländervergleich sieht Deutschland nicht gut aus. In den Ländern der EU-27 haben wir das mit Abstand teuerste Gesundheitssystem, belegen aber nur Platz 20 bei der Lebenserwartung der Menschen. Alle relevanten Parteien haben deshalb schon im Wahlkampf auf die Wunderwaffe „Prävention“ gesetzt, und im schwarz-roten Koalitionsvertrag steht der Satz: „Krankheitsvermeidung, Gesundheitsförderung und Prävention spielen für uns eine wichtige Rolle.“ Problem ist nur, dass die allgemeine Medizin noch weit davon entfernt ist, greifbare präventive Erfolge vorweisen zu können. Auch der aktuelle Ärztetag in Leipzig hat da wenig Hoffnung gemacht. Immerhin schön zu sehen ist, wie sich plötzlich viele Scheinwerfer auf die Zahnmedizin richten. Warum? Weil wir der einzige Heilberuf sind, der die Prävention zur Erfolgsgeschichte gemacht hat – und das völlig aus eigener Kraft. Unser Anteil am GKV-Topf sinkt in dem Maße, wie die mechanische Zahnmedizin weniger wird, gleichzeitig ist Deutschland Weltmeister in der Mundgesundheit. Der einzige Fleck auf unserer Präventions-Weste ist nicht unsere Schuld: Das war Karl Lauterbach mit dem Paro-Deckel! Wie lang unser Weg gedauert hat, wie steinig er war und wie viel Kraft er die Protagonisten gekostet hat, wurde erst kürzlich wieder deutlich, als die Bundeszahnärztekammer zwei Präventions-Pioniere der ersten Stunde – Lutz Laurisch und Klaus-Dieter Bastendorf – mit der Goldenen Ehrennadel für ihr Lebenswerk ehren durfte. So, und was hat jetzt Peter Neumann damit zu tun? Und wer ist das überhaupt? Peter Neumann ist das Pseudonym für einen real existierenden Zahnarzt, der als Stichwortgeber für einen ganzseitigen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 25. Mai diente. Peter Neumann ist Zahnarzt in vierter Generation. Er hat die väterliche Praxis in einer deutschen Großstadt Ende der 1980er-Jahre übernommen, steht kurz vor dem Ruhestand und findet es gut, dass seine Kinder andere Berufe ergriffenhaben. Peter Neumann hat ein klares Bild von der heutigen Zahnmedizin: „Dort geht es immer häufiger um Rendite statt um die beste Behandlung für den Patienten … Die allermeisten Zahnärzte machen dabei mit, und keiner redet darüber … Es gibt im zahnärztlichen Bereich viel Pfusch … Viel zu viele Zähne werden als nicht mehr erhaltungsfähig deklariert, obwohl sie das noch wären.“ Ja, und jetzt kommt der Bruch im Neumann'schen Gedankengebäude. Obwohl seiner Meinung nach Zähne massenweise durch Pfusch und Renditegier geopfert werden, sind magischerweise viel zu viele Zähne gesund erhalten. Um die dadurch fehlenden Einkünfte zu kompensieren, so wirft Neumann seinen Kollegen vor, böten diese dann Leistungen an, „die nichts, aber auch gar nichts mehr“ mit dem Beruf des Zahnarztes zu tun hätten: Bleaching, Zahnschmuck, Akupunktur. Es ist eine Sache, die Vergangenheit hochhalten zu wollen, aber es ist eine ganz andere Sache, Kolleginnen und Kollegen mit Schmutz zu bewerfen, die unseren Patienten endlich geben, was sie sich doch sehnlich wünschen: Mundgesundheit mit natürlichen Zähnen. Das Ziel der Journalistin – selbst Ärztin – ist nicht so leicht zu verstehen. Irgendwie ahnt sie zwischen den Zeilen, dass Neumann in der Vergangenheit lebt, gleichzeitig präsentiert sie ihn aber doch als Vertreter einer vermeintlich ehrlichen alten Schule. Will sie vielleicht sagen, eigentlich ist die Zahnmedizin auf dem falschen Weg, auf einem Weg, dem die allgemeine Medizin nicht folgen sollte? Gegen diese Sicht sprechen allerdings die Fakten, die den Erfolg der deutschen Zahnmedizin der vergangenen Jahrzehnte belegen. Mit der Deutschen Mundgesundheitsstudie 6 liegen nun wirklich alle Beweise auf dem Tisch und deshalb hören wir einfach mal auf Udo Lindenberg: „Ich mach mein Ding, egal was die ander'n labern, was die Schwachmaten einem so raten, das ist egal.“ Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Lesen Sie mehr zur Verleihung der Goldenen Ehrennadel auf S. 80. Peter Neumann oder Udo Lindenberg? 6 | LEITARTIKEL Foto: Georg Johannes Lopata – axentis.de
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zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (986) 8 | GESELLSCHAFT EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Eine Entdeckung von Wissenschaftlern des Archäologischen Zentrums im tschechischen Olomouc (deutsch: Olmütz) liefert den ersten physischen Beweis für eine seit Langem vermutete militärische Praxis aus dem späten 18. Jahrhundert. Die Wissenschaftler überprüften dazu die Zähne eines im Jahr 2012 ausgegrabenen Soldaten. Ihre These: Die Spuren wiederholter mechanischer Belastung an den unteren Schneidezähnen könnten der erste physische Beweis für ein in vielen Aufzeichnungen beschriebenes Vorgehen sein. Danach luden Soldaten ihre Schusswaffen, indem sie die in Papier eingepackten Patronen aufbissen – die jeweils eine Kugel und Schießpulver enthielten – um die vordefinierte Menge Pulver zuerst in die Mündung ihrer Waffen schütten zu können. Zur Überprüfung dieser These wurde eine chemische Analyse des Zahnsteins des schätzungsweise 30- bis 50-jährigen Verstorbenen mittels Röntgenspektroskopie an der Masaryk-Universität durchgeführt. Es zeigten sich signifikante Konzentrationen des Schießpulverbestandteils Schwefel, der wahrscheinlich auch zu Gingivitis und Parodontitis führte. Sicher ist angesichts der Schädelverletzung des Soldaten, dass er einen gewaltsamen Tod erlitt. Olomouc war sowohl im Ersten Schlesischen Krieg (1740–1742) als auch im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) Schauplatz schwerer Kampfhandlungen und wurde zwischendurch von Preußen belagert und eingenommen. mg Fotos: Archaeological Center Olomouc / Dennis – stock.adobe.com
*Bildung einer zahnschmelzähnlichen Schutzschicht über freiliegendem Dentin in Labortests Referenzen: 1. Earl J et al. J Clin Dent 2011; 22(Spec Iss): 68 – 73. 2. Haleon, Data on File 2024, Report QD-RPT-118201. 3. Hall C et al. J Dent 2017; 60: 36–43. © 2025 Haleon oder Lizenzgeber. Marken sind Eigentum der Haleon Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. Haleon Germany GmbH. PM-DE-SENO-25-00004-20250318 Einzigartiger Schutz vor Schmerzempfindlichkeit durch Dentinreparatur mit NovaMin NovaMin bildet eine Schutzschicht, die härter ist als natürliches Dentin.*,1,2 NEU mit 5% NovaMin HelfenSieIhren Patient:innen, ihre Schmerzempfindlichkeit langanhaltendzu lindern.3 Jetzt registrieren undkostenlose Muster anfordern.
10 | POLITIK OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN HEBT URTEIL AUS 2023 AUF Focus-Siegel für Ärzte sind doch zulässig Das Oberlandesgericht München hat geurteilt, dass die von Focus-Gesundheit vergebenen Siegel „Focus TOP Mediziner“ und „Focus Empfehlung“ nicht irreführend sind – und hob damit ein Urteil des Landgerichts auf. Die Siegel können damit auch zukünftig von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland verwendet werden, die von Focus-Gesundheit empfohlen sind. Das ist das Ergebnis eines Berufungsverfahrens am Oberlandesgericht München. In der Vorinstanz hatte das Landgericht München im Februar 2023 der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale stattgegeben: Der Verlag verstoße durch die Vergabe der Siegel gegen das „lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot“, hieß es damals. Mit den Siegeln werde der Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden. Anders als das Landgericht hält das Oberlandesgericht nun allerdings die von dem Siegel-verleihenden Verlag zugrunde gelegte Methode für ausreichend. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts fehle es nicht an der notwendigen Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die Kriterien, die die angepriesenen Ärzte zu „Top Medizinern“ machen. Der Vergleich sei objektiv auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der Dienstleistungen bezogen. Auch fehle der Gestaltung keine wesentliche Information. Soweit in die Bewertung subjektive Wertungen einflössen, nämlich Selbstauskünfte der Ärzte, Patientenbewertungen, Kollegenempfehlungen sowie der zahlenmäßige Umfang der Bewertungen und die Gewichtung der einzelnen KriFoto: Screenshot zm DER FALL Die Wettbewerbszentrale hatte die Vergabe der Auszeichnungen „TOP Mediziner“ beziehungsweise „Focus Empfehlung“ an Ärztinnen und Ärzte durch einen Verlag als irreführend kritisiert, weil der „unzutreffende“ Eindruck erweckt werde, die behauptete Spitzenstellung beruhe auf objektiven und nachprüfbaren Kriterien. Der Siegelvergabe liegen ihr zufolge aber subjektive Kriterien wie die Bewertung durch Patienten, die Bewertung durch Kollegen und eine Selbstauskunft zugrunde. Der Verlag dagegen berief sich unter anderem auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Die gelte nicht nur für die im Verlagsprodukt publizierten Ärztelisten, sondern erstrecke sich auch auf die Siegel. Die für die Erstellung der Ärztelisten herangezogenen Kriterien seien im Vergleich mit allen anderen verfügbaren Quellen die mit Abstand beste Grundlage für eine redaktionelle Empfehlung. terien, könne diese Information aufgrund der räumlichen Beschränkung in einem Siegel nicht angegeben werden. Die Wettbewerbszentrale will Mindeststandards für Arztempfehlungen prüfen lassen Die Wettbewerbszentrale will die Entscheidungsgründe des Gerichts nun prüfen und die Aussichten eines Rechtsmittels bewerten. „Eine informierte Entscheidung bei der Arztwahl ist von großer Bedeutung für Patienten. An die Verlässlichkeit von Empfehlungen sind gerade im Gesundheitsbereich hohe Anforderungen zu stellen. Es ist uns daher ein wichtiges Anliegen, die Mindeststandards für Arztempfehlungen klären zu lassen“, betont Rechtsanwalt Alexander Strobel von der Wettbewerbszentrale. Hubert Burda Media zeigte sich mit der OLG-Entscheidung zufrieden: „Von Focus-Gesundheit empfohlene Medizinerinnen und Mediziner dürfen zurecht weiterhin stolz auf ihre Nennung in den Ärztelisten sein.“ Das Urteil bestätige die Seriosität der Siegel, lautet das Fazit des Verlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. mg Vorinstanz: Landgericht München I Az.: 4 HK O 14545/21 Urteil vom 13. Februar 2023 Oberlandesgericht München Az.: 29 U 867/23 Beschluss vom 22. Mai 2025 zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (988)
permadental Weit mehr als nur Kronen und Brücken „Was bringt die digitale Transformation meinen Patienten?“ permadental.de 02822-71330 E-Paper oder Printexemplar www.permadental.de/produktkatalog 02822-71330 22 | kundenservice@permadental.de Finde Antworten im neuenKatalog Zahnersatz von A-Z. Kostenlos beim Ansprechpartner für digitale und konventionelle Workflows anfordern. Ihr Komplettanbieter für Zahnersatz von A bis Z
zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (990) 12 | PRAXIS URTEIL ZU COOKIE-BANNERN AUF WEBSEITEN „Alles ablehnen“-Schaltfläche ist unter Umständen ein Muss Webseiten, die einen Cookie-Banner mit der Formulierung „Alle akzeptieren“ zeigen, müssen eine gleichermaßen sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche anbieten. Sonst ist die Einwilligung unwirksam. Auf nahezu jeder Webseite im Internet werden die Nutzer beim Öffnen mit einem Einwilligungsbanner konfrontiert. Viele weisen eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Alle akzeptieren“ auf, „die Nutzer häufig anklicken werden, damit der Einwilligungsbanner verschwindet und der Inhalt der Webseite gelesen werden kann“, kritisiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen, Denis Lehmkemper. Er vertritt dagegen die Auffassung, dass (unter bestimmten Bedingungen) bei einem solchen Einwilligungsbanner eine gleichermaßen sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche vorhanden sein muss. Anderenfalls sind die erteilten Einwilligungen unwirksam und es liegt sowohl ein Verstoß gegen § 25 Telekommunikation-Digitale-DiensteDatenschutz-Gesetz (TDDDG) als auch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Klageverfahren diese Rechtsauffassung bestätigt. Hintergrund des Verfahrens ist eine Anordnung des LfD Niedersachsen gegenüber der Webseite eines niedersächsischen Medienhauses. Das Medienhaus – die Klägerin – wurde erstens angewiesen, wirksame Einwilligungen einzuholen, die insbesondere den rechtlichen Anforderungen der Informiertheit und der Freiwilligkeit entsprechen müssen. Zweitens ist für den Einsatz des Google Tag Manager eine Einwilligung einzuholen oder er ist von der Webseite zu entfernen. Andernfalls ist die Einwilligung unwirksam Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung bestätigt, dass das Einwilligungsbanner der Klägerin „Alle [Cookies] akzeptieren“ nicht geeignet ist, um die Anforderungen für wirksame Einwilligungen zu erfüllen. Es bestünden Zweifel an der Informiertheit und die Einwilligung werde weder freiwillig erteilt noch handele es sich um eine „unmissverständlich abgegebene Willensbekundung“ gemäß Art. 4 Nr. 11 DSGVO. Diese Mängel auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners in Bezug auf die Informiertheit stellten die Richter fest: n Es fehlt eine Angabe zur Anzahl der Partner, die Cookies verwenden und Nutzerdaten verarbeiten. n Hinweise auf die Datenverarbeitung durch Anbieter in Drittstaaten und die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligungen sind erst nach Scrollen sichtbar. Zur Freiwilligkeit von Einwilligungen stellt das Gericht fest, dass Einwilligungsbanner nicht gezielt zur Abgabe der Einwilligung hinlenken und von der Ablehnung der Cookies abhalten dürfen. In der Gesamtschau der Gestaltung des Einwilligungsbanners sei dies nicht gegeben, weil n das Ablehnen der Cookies nur mit einem erheblichen Mehraufwand im Vergleich zur Zustimmung möglichist, n die Funktion des Buttons „Alle akzeptieren“ auf der zweiten Ebene des Einwilligungsbanners unklar ist, n Nutzer, die nicht beim ersten Mal einwilligen, durch die ständige Konfrontation mit dem Einwilligungsbanner „mürbe“ gemacht werden – bis sie schließlich einwilligen –, n die Gestaltung des „x“-Buttons in der rechten oberen Ecke im Einwilligungsbanner mit der Bezeichnung „Akzeptieren und schließen“ irreführend und unüblich ist. Schließlich urteilte das Gericht im vorliegenden Fall, dass keine unmissverständliche Willensbekundung abgegeben wird, weil der Einwilligungsbanner keinen eindeutig gestalteten Wortlaut aufweise. mg Verwaltungsgericht Hannover Az.: 10 A 5385/22 Urteil vom 19. März 2025 (bekanntgegeben am 19. Mai 2025) Foto: Rokas - stock.adobe.com
Mehr erfahren ® 1Durchschnittlicher jährlicher Abverkauf in Packungen von elmex® gelée 38g in deutschen Apotheken (IQVIA Eigenanalyse, Juli 2018 bis Aug 2021) vs. Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren (Statista 2020). *Bitte „Individualprophylaxe nach § 22 SGB V“ auf Kassenrezept notieren. Bei Ausstellung einer Verschreibung bis zum 18. Lebensjahr zu 100% erstattungsfähig* elmex® gelée 1,25 % Dentalgel. Zusammensetzung: 100 g elmex® gelée enthalten: Aminfluoride Dectaflur 0,287 g, Olaflur 3,032 g, Natriumfluorid 2,210 g (Fluoridgehalt 1,25 %), gereinigtes Wasser, Propylenglycol, Hyetellose, Saccharin, Pfirsich-Minz-Aroma (Pfirsich-Aroma, Menthol, Eukalyptol, Anethol). Anwendungsgebiete: Zur Kariesprophylaxe; therapeutische Anwendung zur Unterstützung der Behandlung der Initialkaries und zur Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen: Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe, Abschilferungen der Mundschleimhaut, fehlender Kontrolle über den Schluckreflex, bei Kindern unter 3 Jahren und bei Knochenund/oder Zahnfluorose. Nebenwirkungen: sehr selten: Exfoliation der Mundschleimhaut, Gingivitis, Stomatitis, Rötung, Brennen oder Pruritus im Mund, Gefühllosigkeit, Geschmacksstörungen, Mundtrockenheit, Schwellung, Ödem, oberflächliche Erosion an der Mundschleimhaut (Ulkus, Blasen), Übelkeit oder Erbrechen, Überempfindlichkeitsreaktionen. Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Bei entsprechend sensibilisierten Patienten können durch Pfirsich-Minz-Aroma und Menthol Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Atemnot)ausgelöst werden. Nicht über 25 °C lagern. Packungsgrößen: 25 g Dentalgel (apothekenpflichtig); 38 g Dentalgel (verschreibungspflichtig); 215 g Klinikpackung (verschreibungspflichtig). CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: November 2024. Durchschnittlicher jährlicher Abverkauf in Packungen von elmex® gelée 38g in deutschen Apotheken (IQVIA Eigenanalyse, Juli 2018 bis Aug 2021) vs. Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren (Statista 2020). Bitte „Individualprophylaxe nach § 22 SGB V“ auf Kassenrezept notieren. Bisher profitieren nur ca.10 % der Kinder von elmex® gelée1 – Sie können das ändern Bei Ausstellung einer NEUER Geschmack
zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (992) 14 | POLITIK FRÜHJAHRSTAGUNG DES COUNCIL OF EUROPEAN DENTISTS So kann die Qualifikation von Zahnärzten aus der EU und aus Drittstaaten gelingen! Vom 22. bis zum 24. Mai haben sich die Delegierten des Council of European Dentists (CED) im polnischen Danzig zu ihrer Frühjahrstagung getroffen. Dabei forderten sie die Politik auf, die Qualität in der Zahnmedizin grenzübergreifend sicherzustellen. Hintergrund ist, dass in vielen EU-Ländern Zahnärzte aus anderen Mitgliedstaaten, aber auch aus Drittländern praktizieren. In der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme zur „Qualität der Zahnmedizin über Grenzen hinweg“ forderten die Delegierten, dass in allen politischen Initiativen und Entscheidungen, die die Gesundheitsberufe betreffen, die höchste Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit gewährleistet werden müsse. Finanzielle oder wirtschaftliche Fragen dürften dagegen nicht dominieren. Zwar gebe es für Zahnärztinnen und Zahnärzte aus EU-Ländern in der Berufsqualifikationsrichtlinie (PQD) eine Reihe von Anforderungen, um die Qualität und die Einheitlichkeit der zahnärztlichen Tätigkeit zu gewährleisten – zum Beispiel die Pflicht zur ständigen Weiterbildung sowie ausreichende sprachliche Kenntnisse. Dennoch treten laut CED mitunter Probleme auf – etwa bei der Kommunikation mit den Patienten oder bei der Teamarbeit – oder es mangele an ausreichenden Kenntnissen des Gesundheitssystems oder der berufsethischen Grundsätze des Landes, in dem ein Zahnarzt aus einem anderen EU-Land tätig ist. In Frankreich bestehe beispielsweise häufig das Problem, dass Zahnärzte aus Rumänien die Behandlungsstandards nicht einhalten. Das Problem verschärfe sich noch, wenn es um Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten geht, die im Ausland ausgebildet wurden. Da die Anerkennung der Qualifikationen von Zahnärzten aus Drittländern ein nationales Vorrecht ist, müsse oft ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen der raschen Behebung des Fachkräftemangels und der Wahrung hoher Qualitätsstandards bei Fähigkeiten, Sprache und zusätzlichen Kenntnissen. Freizügigkeit ja, aber nicht auf Kosten der Qualifikation In seiner Stellungnahme stellt der CED klar, dass er weiterhin „nachdrücklich die Freizügigkeit der Arbeitskräfte“ unterstützt. Der Verband fordert Die Delegierten des Council of European Dentists (CED) bei ihrer Vollversammlung in Danzig. Mitglied des CED-Boards ist auch Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (3.v.r.). Foto: Dr. Alfred Büttner
DIETOP-REFERENTE DR. NICOLAS HASSFURTHER, M.SC. Fachzahnarzt Oralchirurgie EN DR. JOCHEN TUNKEL Fachzahnarzt für Parodontologie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Master of Oral Medicine in Implantology Spezialist der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie DR.STEFAN REINHARDT Fachzahnarzt für Oralchirurgie Wissenschaftlicher Tagungspräsident PROF. DR. MED. DENT. FOUAD KHOURY Direktor der Privatzahnklinik Schloss Schellenstein, Olsberg THEMEN: ´Knochenaufbau mit autologen Schalen ´Knochenaufbau mit nicht resorbierbaren Membranen ´Knochenaufbau unter Erhalt des Periost ´Knochenaufbau mit allogenen Schalen ´PremiumRahmen-programm Hyatt Regency Düsseldorf 1.OsteoRegeneration Day WISSENSCHAFT & PRAXIS DER DENTALEN OSTEOGENESE FR./SA.: 05./06.09.2025 >> >> SAVE THE DATE SAVE THE DATE PRÄSENTIERT ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit ca. 90 Minuten Vortragszeit Direkt online anmelden!
zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (994) 16 | POLITIK die EU aber auf, für eine stärkere Angleichung der Ausbildung und der Qualifikationen zu sorgen. Sie solle sicherstellen, dass die ihr eigene Freizügigkeit der Arbeitskräfte nicht zulasten einer hohen klinischen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Dabei räumt der Verband ein, dass sich jedes Land darauf konzentrieren müsse, den Bedarf an Fachkräften durch Ausbildung selbst zu decken. Weiterhin fordert der CED alle EUMitgliedstaaten auf, die in Drittländern erworbenen zahnmedizinischen Qualifikationen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie die in der PQD festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllen oder übertreffen. Im Sinne der Patientensicherheit sei es nicht nur notwendig, eine Vergleichbarkeit der theoretischen und klinischen Fähigkeiten gemäß der PQD sicherzustellen, es müsse auch gewährleistet sein, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittländern die erforderlichen Sprachkenntnisse und ausreichende Kenntnisse des Gesundheitssystems des Landes besitzen, in dem sie arbeiten. Der CED appellierte an die zuständigen nationalen Behörden, das Problem in Zusammenarbeit mit den nationalen Zahnärzteverbänden zu lösen. Wichtig sind klare sprachliche Anforderungen Konkret ruft der CED die Mitgliedstaaten auf, klare sprachliche Anforderungen für Zahnärzte festzulegen, die eine Anerkennung anstreben. Dabei spielten die nationalen zahnärztlichen Verbände bei der Lösung von Problemen eine wichtige Rolle, etwa durch das Angebot von Sprachkursen. Der CED weist in seiner Stellungnahme außerdem darauf hin, dass der Zahnarzt als Teamleiter dafür verantwortlich sei, Aufgaben ordnungsgemäß zu delegieren – zum Beispiel an einen Spezialisten oder ein qualifiziertes Mitglied des zahnärztlichen Teams. Dadurch ließen sich Situationen vermeiden, in denen nicht registrierte Zahnärzte aus Drittländern unter delegierten Zahnärzten arbeiten. Wichtig sei, dass bei der internationalen Anwerbung von Fachkräften für Zahnarztpraxen durch die Mitgliedstaaten ethische Gesichtspunkte und der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beachtet werden. Der Verhaltenskodex rät davon ab, Personal aus Ländern anzuwerben, die selbst zu wenige Fachkräfte im Gesundheitsbereich haben. ao Der Council of European Dentists (CED) ist die Standesvertretung der Zahnärzteschaft in der Europäischen Union (EU). Der Verband vertritt die Interessen von mehr als 340.000 Zahnärzten aus ganz Europa auf EU-Ebene und berät die Europäischen Institutionen bei allen Angelegenheiten, die den zahnärztlichen Berufsstand betreffen. Er wurde 1961 gegründet und besteht derzeit aus 33 nationalen Zahnärzteverbänden und -kammern aus 31 europäischen Ländern. Die Herbsttagung des CED findet vom 13. bis zum 14. November 2025 in Brüssel statt. MDR, KI, ZUCKER UND TABAK Während ihrer Frühjahrstagung verabschiedeten die Delegierten des CED außerdem eine aktualisierte Stellungnahme zur Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR). Darin fordern sie die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Gesundheitsministerien auf, sich für pragmatische Maßnahmen einzusetzen, um die zukünftige Behandlung von Patienten in der EU mit Medizinprodukten sicherzustellen. Zur Begründung führten sie an, dass es in der Dentalbranche eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen gebe, die den massiv gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind. Ein immens gestiegener Aufwand durch hohe bürokratische Belastungen und die Erhöhung der Kosten für die Zertifizierung um etwa das Dreifache führen laut CED dazu, dass diese Unternehmen auf die weitere Produktion bestimmter Produkte oder Produktgruppen verzichten und diese vom Markt nehmen. In der Folge bestehe das Risiko, dass Zahnärzten die nachweislich sicheren Geräte ausgehen könnten, heißt es in der CED-Erklärung zur MDR. Darüber hinaus stimmten die Delegierten einem aktualisierten Beschluss zur „Künstlichen Intelligenz in der Zahnmedizin“ zu. Einstimmig verabschiedeten sie auch aktualisierte Entschließungen zu den Themen „Tabak, alternative Tabakprodukte und tabakfreie Nikotinprodukte“, „Reduzierung des Zuckerkonsums und Prävention von Munderkrankungen“ sowie „Antibiotikaresistenz, One Health und Mundgesundheit: ein integrierter sektorenübergreifender Ansatz“. Als Verband fordern wir die EU auf, fü r eine stärkere Angleichung der Ausbildung und der Qualifikationen zu sorgen. Sie soll sicherstellen, dass die ihr eigene Freizü gigkeit der Arbeitskräfte nicht zulasten einer hohen klinischen Qualifikation und der Patientensicherheit geht. Wichtig ist aber auch, dass sich jedes Land darauf konzentrieren muss, den Bedarf an Fachkräften durch Ausbildung selbst zu decken. Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer
meridol® med CHX 0,2 %Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Juli 2024. Hier scannen, um mehr zu erfahren, oder gehen Sie auf www.cpgabaprofessional.de Hochwirksames Antiseptikum mit 0,2 % Chlorhexidin Angenehm milder Minzgeschmack – fördert die Compliance1 Zur täglichen Anwendung nach einer Chlorhexidin-Therapie Geeignet zur Implantatpflege KURZFRISTIG LANGFRISTIG meridol® med CHX 0,2 % Bei akuten Entzündungen oder nach parodontalchirurgischen Eingriffen meridol® PARODONT EXPERT Für Patient:innen die zu Parodontitis und Rezession neigen. Stärken Sie die Widerstandskraft des Zahnfleisches Ihrer Patient:innen 1. Mathur S. et al, National Journal of Physiology, Pharmacy & Pharmacology, 2011. – Zahnfleischschutz in jedem Behandlungsstadium
18 | ZAHNMEDIZIN AUS DER WISSENSCHAFT Wie erfolgreich sind LithiumdisilikatRestaurationen auf lange Sicht? Florian Beuer Vor Kurzem feierte das Material Lithiumdisilikat seinen 20. Geburtstag. Seit 2005 wird es in unterschiedlichen Indikationen mit sehr guten Ergebnissen eingesetzt. Ein Forscherteam aus Italien hat nun echte Langzeitergebnisse vorgelegt – mit einem mittleren Beobachtungszeitraum von 15 Jahren und einer für solche Studien vergleichsweise hohen Patientenzahl. Als hochfeste Glaskeramik eignet sich Lithiumdisilikat sowohl für Teil- als auch für Vollrestaurationen. Es kann verblendet oder monolithisch verarbeitet, adhäsiv oder konventionell befestigt und sowohl analog im Pressverfahren als auch digital durch Schleifen oder 3D-Druck hergestellt werden. Rein theoretisch kann man sogar dreigliedrige Brücken daraus fertigen, jedoch wird dafür in der entsprechenden Leitlinie lediglich eine offene Empfehlung ausgesprochen. Der Haupteinsatzbereich liegt daher bei Einzelzahnrestaurationen. Der Ersatz verlorengegangener Zahnhartsubstanz durch keramische Materialien hat sich vor allem durch die Einführung von Lithiumdisilikat als klinischer Standard etabliert. Ausschlaggebend waren dabei die für Glaskeramik damals außergewöhnlich hohe Biegefestigkeit sowie die zahnähnliche Ästhetik. Durch die analoge Verarbeitung in Presstechnik konnten viele Dentallabore ohne große Investitionen das Material anbieten. Die parallel fortschreitende Digitalisierung ermöglichte durch die schleifbare Variante eine alternative Herstellungsweise. Auch wenn es vermutlich für kaum ein anderes Material so viele klinische Daten gibt wie für Lithiumdisilikat, sind fast 20 Jahre klinische Nachbeobachtungszeit – und das unter Praxisbedingungen – besonders aufschlussreich. Material und Methode Ein Forscherteam um Giacomo Fabbri aus Cattolica (Italien) untersuchte die Überlebens- und Erfolgsraten verschiedener Einzelzahnrestaurationen aus Lithiumdisilikat auf Zähnen und Implantaten über einen mittleren Beobachtungszeitraum von 15 Jahren bei über 300 Patienten. Zwischen Juni 2006 und Dezember 2010 wurden von sechs Behandlern bei 312 Patienten (169 weiblich, 143 männlich) im Alter von 19 bis 71 Jahren insgesamt 860 Restaurationen eingesetzt. In die retrospektive Untersuchung wurden auch Raucher (34 Prozent) und Patienten mit Bruxismus (30,3 Prozent) aufgenommen – obwohl der Hersteller diese Gruppen explizit als Kontraindikation nennt. Die Autoren differenzierten verschiedene Arten von Restaurationen: n Es wurden 318 Veneers (203 im Oberkiefer, 115 im Unterkiefer) eingesetzt, die im zervikalen Bereich bis zu 0,2 mm dünn waren. Davon waren 265 verblendet, 53 monolithisch. Alle Veneers wurden adhäsiv unter absoluter Trockenlegung befestigt. n Zusätzlich wurden 480 Vollkronen (183 im Frontzahnbereich, 297 im Seitenzahnbereich) mit einer okklusalen Mindeststärke von 1,5 mm gefertigt und entweder unter absoluter oder unter relativer Trockenlegung adhäsiv eingegliedert. n Zudem kamen 62 Onlays mit einer Mindestschichtstärke von 2 mm zum Einsatz, die unter Kofferdam adhäsiv befestigt wurden. n Die 52 implantatgetragenen Kronen waren entweder als Einzelkronen zementiert (7) oder verschraubt (9) oder wurden als okklusionstragender Anteil auf größeren Brückengerüsten aus Zirkonoxid oder Titan adhäsiv befestigt. Alle Patienten wurden mindestens einmal jährlich zur Erhaltungshygiene einbestellt, wobei jeweils Fotografien Sechs Lithiumdisilikatveneers in der Unterkieferfront Foto: Beuer zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (996)
ZAHNMEDIZIN | 19 und Röntgenbilder erstellt wurden. Die Beurteilung der Restaurationen erfolgte nach den Kriterien der California Dental Association (CDA) in den Kategorien keramische Oberfläche, Randpassung, Randverfärbung und Farbanpassung (Bewertung A = exzellent bis D = nicht befriedigend). Auch die Patienten selbst bewerteten ihre Restaurationen (exzellent, gut, akzeptabel, nicht akzeptabel). Jede mechanische Komplikation wurde als statistisches Ereignis erfasst. Ergebnisse Für alle 312 Patienten lagen auswertbare Daten vor. Bei den Veneers traten sechs kleinere Verblendkeramikfrakturen („Chippings“) und drei Gerüstfrakturen auf; ein Veneer dezementierte sich. Daraus ergibt sich eine Überlebensrate von 97,9 Prozent für verblendete und 100 Prozent für monolithische Veneers. Bei den Vollkronen zeigten sich ebenfalls nur wenige technische Komplikationen: Ein Seitenzahn benötigte nach 18 Monaten eine endodontische Behandlung. Die Erfolgsraten zwischen gepressten und CAD/CAM-gefertigten Kronen unterschieden sich signifikant, wobei letztere mehr Komplikationen zeigten. Vier Onlays wiesen kleinere Chippings auf, die intraoral repariert werden konnten; ein Onlay musste rezementiert werden, verblieb aber in Funktion. Die Überlebensraten lagen bei 97,8 Prozent für monolithische und bei 100 Prozent für verblendete Onlays. Auch die implantatgetragenen Einzelkronen erreichten Überlebensraten von 97,8 Prozent (monolithisch) bis 100 Prozent (verblendet). Insgesamt wurden 261 Restaurationen (30,3 Prozent aller Versorgungen) bei Patienten mit Parafunktionen eingesetzt, bei denen zwölf Komplikationen (33 Prozent) auftraten. Die Ergebnisse der klinischen Beurteilung sind in Tabelle 1 dargestellt. Die Patienten bewerteten ihre Restaurationen überwiegend als exzellent (88,1 Prozent) und gut (10,8 Prozent). Diskussion Klinische Studien mit einem mittleren Beobachtungszeitraum von 15 Jahren und einer derart hohen Patientenzahl sind selten. Exzellente klinische Fotos dokumentieren die saubere Vorgehensweise der Autoren – vermutlich ein wesentlicher Grund für die überzeugenden Langzeitergebnisse. Zwar ist die Präparation aus heutiger Sicht eher invasiv, jedoch wurde die Studie vor fast 20 Jahren initiiert und der Schutz der Zahnhartsubstanz hat heute einen höheren Stellenwert als damals. Besonders hervorzuheben ist die konsequente adhäsive Befestigung, wenn möglich unter Kofferdam. Unter diesen Bedingungen funktioniert das klinische Konzept der Einzelzahnrestauration mit Lithiumdisilikat sehr gut. Bemerkenswert ist die geringe Zahl biologischer Komplikationen: Nur eine endodontische Behandlung aufgrund einer irreversiblen Pulpitis war notwendig. Ein Zahn musste aufgrund einer Fraktur entfernt werden. Betrachtet man also nicht nur die Restauration selbst, sondern auch die versorgte Zahnhartsubstanz, nähert man sich dem Ideal: Wenige unerwünschte Ereignisse, die sich fast ausschließlich auf die Restauration beschränken und kaum die natürliche Zahnhartsubstanz betreffen. Fazit für die Praxis n Einzelzahnrestaurationen aus Lithiumdisilikat zeigen nach 15 Jahren Überlebensraten zwischen 95 und 100 Prozent. n Gepresste Veneers wiesen bessere Überlebensraten auf als CAD/CAMgefertigte. n Gepresste Kronen auf natürlichen Zähnen zeigten bessere Überlebensraten als CAD/CAM-gefertigte. n Patienten mit Parafunktionen erlitten nicht häufiger Misserfolge als Patienten ohne Parafunktionen. Die Studie: Fabbri G, Zarone F, Dellificorelli G, Cannistraro G, De Lorenzi M, Mosca A, Leone R, Sorrentino R: A 13- to 17-Year Retrospective Evaluation of the Clinical Performance of Anterior and Posterior Lithium Disilicate Restorations on Teeth and Implants. Int J Periodontics Restorative Dent. 2025 Apr 25; 45(3):369-383. zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (997) Univ.-Prof. Dr. Florian Beuer, MME Direktor der Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Funktionslehre und Alterszahnmedizin, Centrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Charité – Universitätsmedizin Berlin Aßmannshauser Str. 4-6, 14197 Berlin florian.beuer@charite.de Foto: Privat ERGEBNISSE DER KLINISCHEN BEURTEILUNG A B C D Parameter verblendet monolithisch verblendet monolithisch verblendet monolithisch verblendet monolithisch Farbanpassung 96,8% 88,4% 3,2% 9,9% 0% 1,7% 0% 0% Keramikoberfläche 94,2 % 96,3 % 4,6 % 3,7 % 1,2 % 0 % 0% 0% Randverfärbung 95,0 % 94,9 % 3,6 % 4,0 % 1,4 % 1,1 % 0 % 0% Randpassung 97,6 % 98,7 % 1,2 % 1,3 % 1,2 % 0 % 0% 0% Tab. 1: A = exzellent, B = Gut, C = befriedigend, D = nicht befriedigend
20 | POLITIK FRÜHJAHRSFEST DER KZBV „Investieren Sie in Prävention!“ Auf ihrem Frühjahrsfest am 20. Mai 2025 in Berlin forderte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die neue Bundesregierung auf, die Prävention in der Gesundheitspolitik zu stärken und niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte besser zu unterstützen. Die Erfahrungen der letzten Legislaturperiode haben deutlich gezeigt, dass der Kurs weg von Rahmenvorgaben der Politik hin zu immer mehr Staatsdirigismus der Gesundheitsversorgung nicht gut getan hat“, stellte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Beginn seiner Rede fest. Er sei jedoch optimistisch, dass die Selbstverwaltung in Zukunft wieder eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung der Versorgung einnehmen werde und bekräftigte die Bereitschaft der Zahnärzteschaft zum Dialog. Die KZBV habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass die neue Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken (CDU), diesen Dialog bei ihrer Amtseinführung ebenfalls stark in den Vordergrund rücken will. „Die Zahnmedizin ist kein Kostentreiber“ Der neuen Regierung empfahl Hendges, bei den dringend notwendigen Strukturreformen des Gesundheitssystems vor allem ein Thema ins Zentrum zu stellen: „Investieren Sie in Prävention! Sie spart bares Geld.“ Dafür sei die Zahnmedizin das beste Beispiel, wie die Ergebnisse der vor wenigen Wochen veröffentlichten sechsten deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) zeigten. Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – Dr. Karl-Georg Pochhammer (l.), Dr. Ute Maier (2. v. l.) und Martin Hendges (r.) – begrüßt Katharina Schenk (2. v. r.), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie in Thüringen sowie amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, auf dem KZBV-Frühjahrsfest 2025 in Berlin. Fotos: KZBV/axentis/Lopata zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (998) Das Frühjahrsfest der KZBV fand wieder in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin statt. Zu den über 300 Gästen zählten neben vielen Abgeordneten des Bundestages – darunter die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge (CDU), sowie Vertreterinnen und Vertreter des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
POLITIK | 21 „Unsere konsequent auf Prävention ausgerichteten Versorgungskonzepte wirken äußerst positiv“, betonte der KZBV-Chef. So habe sich nicht nur die Mundgesundheit der Bevölkerung weiter verbessert, auch der Anteil der Zahnmedizin an den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei in den letzten beiden Jahrzehnten um mehr als ein Drittel auf mittlerweile 5,8 Prozent gesunken. Damit werde erneut „Es muss gelingen, das Netz der freiberuflichen Praxen wieder nachhaltig zu stärken“, lautete der Appell des KZBVVorsitzenden Martin Hendges an die anwesenden Politikerinnen und Politiker. „Wir haben das Jahr mit der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie sehr erfolgreich begonnen“, berichtete BZÄKPräsident Christoph Benz in seinem Grußwort. „Kostendämpfungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip ist nicht nur ungerecht, sie löst in keiner Weise die wahren Probleme unseres Gesundheitssystems.“ Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender VISALYS® BULK FLOW, unser lichthärtendes, fließfähiges Nano-Hybrid-Füllungskomposit für das Füllen von Kavitäten bis 4 mm Tiefe. Es vereint Effizienz, Stabilität undÄsthetik. FLIESSFÄHIGES ONESHADE BULK KOMPOSIT VISALYS® BULK FLOW: EINZIGARTIGE KONSISTENZ FÜR LEICHTES ADAPTIEREN UND MODELLIEREN JETZT ENTDECKEN! AUFFALLEND ÄSTHETISCH KONSISTENZ EINES MITDER VERARBEITBARKEIT EINES FLOW FILL
zm115 Nr. 12, 16.06.2025, (1000) 22 | POLITIK deutlich: „Die Zahnmedizin ist kein Kostentreiber.“ Vor diesem Hintergrund lehnte Hendges die Forderung der Krankenkassen nach einem Ausgabenmoratorium für sämtliche Leistungsbereiche ab. „Kostendämpfungspolitik nach dem bekannten Rasenmäherprinzip und zulasten derer, die durch ihre Präventionsorientierung Gesundheit verbessern, Ausgaben reduzieren und die Versorgung flächendeckend aufrechterhalten, ist nicht nur ungerecht, sie löst in keiner Weise die wahren Probleme unseres Gesundheitssystems.“ Als eigentliche Problemfelder bezeichnete Hendges die staatlich nicht gegenfinanzierten versicherungsfremden Leistungen, enorme Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich und die Krankenhausausgaben. Ein weiteres Thema, das die Zahnärzteschaft vorantreiben will: „Es muss gelingen, das Netz der freiberuflichen Praxen wieder nachhaltig zu stärken. Dazu gehört in erster Linie eine verlässliche Finanzierung, die Planungssicherheit bringt, sowie eine versorgungstaugliche und den Praxisalltag unterstützende Digitalisierung.“ „Wir haben die präventive Welle gemacht!“ Auch Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), betonte in seinem Grußwort die große Bedeutung der Prävention. Er warnte davor, bei den nötigen Strukturreformen im GKV-System die präventiven Leistungen „zu schreddern“. Als Negativbeispiel führte er die Parodontitistherapie an, die nach Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) im Jahr 2022 immer weniger Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehe – obwohl 14 Millionen Menschen in Deutschland daran erkrankt sind und die Parodontitis in Wechselwirkung mit vielen schwerwiegenden Krankheiten wie Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen steht. Für Benz besteht hier ein Widerspruch zur Zahnmedizin, die seit vielen Jahrzehnten erfolgreich einen präventionsorientierten Kurs verfolgt. Dabei dürfe man eins nicht vergessen: „Unsere wichtigsten Leistungsträger hier sind die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie haben die präventive Welle gemacht.“ Man beobachte daher mit Sorge den Trend, dass die Niederlassungslust der jüngeren Kolleginnen und Kollegen kleiner geworden sei, so der BZÄK-Präsident. Er hoffe darauf, dass die neue Regierung dem, unter anderem mit konsequentem Bürokratieabbau, entgegenwirkt. Katharina Schenk (SPD), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie in Thüringen sowie Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), führte aus, welche Maßnahmen Thüringen unternimmt, um zahnärztliche Fachkräfte für den Freistaat zu gewinnen. Dazu gehörten zum einen Stipendienprogramme für Studierende im Rahmen des Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetzes. Die Zahnärzteschaft im Land betreibe zum anderen ein frühzeitiges Scouting an der Universität: „Man lädt die Studierenden auf Ausflüge in die ländlichen Regionen ein, weist auf Förderprogramme hin und stellt den Kontakt zu älteren Kolleginnen und Kollegen her, von denen man eine Praxis übernehmen kann.“ „Werben Sie mit Ihren Erfolgen für die Niederlassung“ Um für den Beruf und die Niederlassung zu werben, riet Schenk, die Erfolge der Zahnmedizin stärker in den Vordergrund zu stellen: „Als Zahnärztinnen und Zahnärzte haben Sie es geschafft, dass Millionen Menschen mit ihren eigenen Zähnen alt werden. Damit können Sie positive Begeisterung für den Berufschaffen. Wenn sich die Schlagzeilen aber grundsätzlich um Überlastung und Schwierigkeiten bei der Niederlassung drehen – eine Kritik, für die es unbestritten eine Berechtigung gibt – geht diese Botschaft, auf die Sie sehr stolz sein können, ein Stück weit verloren.“ sth Sprach auch über das neue Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz in ihrem Bundesland: die thüringische Gesundheitsministerin Katharina Schenk. Ich warne davor, das GKVSystem bei den nötigen Strukturreformen, insbesondere bei den präventiven Leistungen, zu schreddern. Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK Foto: KZBV/axentis/Lopata
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