Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

zm115 Nr. 13, 01.07.2025, (1084) 10 | POLITIK GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON BZÄK, DGZMK, DGMKG UND BDO „Die neue GOÄ kann kein Vorbild für die GOZ sein“ Die Bundeszahnärztekammer sowie mehrere wissenschaftliche Fachgesellschaften warnen eindringlich davor, den ausgehandelten GOÄ-Kompromiss als Vorlage für eine Novellierung der GOZ zu sehen. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer wird sich in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Klausurtagung im Detail mit dem vom Ärztetag beschlossenen GOÄ-Entwurf befassen und dessen Konsequenzen analysieren“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie (DGMKG) und dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO). Denn bereits jetzt sei abzusehen, dass die Abschaffung desGebührenrahmens, die Einschränkungen bei der analogen Berechnung neuer Leistungen und die weitere Bürokratisierung der abweichenden Vereinbarung „die GOZ von einer Gebührenordnung in eine Erstattungsordnung“ verwandeln würde. „Mit einer Gebührenordnung eines freien Berufs hätte das nichts mehr zu tun“, warnen die Organisationen. Die BZÄK weist weiterhin darauf hin, dass bei der im Zuge der GOÄ-Novelle notwendigen Anpassung von § 6 Abs. 2 GOZ „jedes Präjudiz zu vermeiden“ sei. „§ 6 Abs. 2 GOZ wird daher zukünftig zunächst auf die heute geltende GOÄ verweisen müssen, um eine Vermischung der Systeme zu vermeiden.“ Die Bundesregierung soll ihrer Pflicht nachkommen Zum Hintergrund: Die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband haben über viele Jahre einen gemeinsamen Vorschlag für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erarbeitet. Auf dem Ärztetag in Leipzig, vom 27. bis zum 30. Mai 2025, haben die Delegierten den Entwurf bestätigt und die BÄK beauftragt, den Entwurf der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Umsetzung zu übergeben. „Die Bundesregierung wird damit nachdrücklich an ihre Pflicht erinnert, ein jahrzehntelang währendes Versäumnis der Vorgängerregierungen aus der Welt zu schaffen“, betont die BZÄK in ihrer Erklärung. „Erlass und Weiterentwicklung der GOÄ ist eine Aufgabe der Bundesregierung. Allein diese ist berufen, „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln“. Dies sei eine Aufgabe, der sich die Bundesregierungen der vergangenen Jahre „jedoch entzogen haben“, kritisiert die BZÄK, „genau wie bei der GOZ“. „Wenn der Staat die Vereinbarung über die (zahn-)ärztliche Vergütung dem Markt entzieht und ein eigenes Gebührenrecht schafft, dann muss er sich auch um dessen Aktualität kümmern. Die ungeliebte Aufgabe auf die Betroffenen abzuschieben, ist und bleibt komplettes Staatsversagen.“ nb Die Bundesregierung soll ihrer Pflicht nachkommen, betont die Bundeszahnärztekammer in ihrer Erklärung. „Wenn der Staat die Vereinbarung über die (zahn-)ärztliche Vergütung dem Markt entzieht und ein eigenes Gebührenrecht schafft, dann muss er sich auch um dessen Aktualität kümmern.” Foto: HNFOTO – adobe.stock.com

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