Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

zm115 Nr. 13, 01.07.2025, (1089) POLITIK | 15 ärztlichen Versorgungsstrukturen zukunftsfest zu machen. Um das Netz der freiberuflichen Praxen zu stärken, müsse man aber auch den politischen Willen haben, niederlassungsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die entsprechenden Anstrengungen der Selbstverwaltung zu unterstützen. Die Delegierten forderten die Bundesregierung zudem dazu auf, spätestens bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die – nachgewiesenen – Gefahren von investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) für die Patientenversorgung eindämmt. „Wir sind sehr froh, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf iMVZ endlich erkannt hat. Jetzt ist entscheidend, dass wirksame Instrumente auch gesetzlich verankert werden. Eine räumliche sowie eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser ist dabei unverzichtbar, lediglich Transparenz über Eigentümerstrukturen zu schaffen, reicht hier nicht aus“, betonte Hendges. Digitalisierung braucht Anreize, keine Sanktionen Darüber hinaus müsse endlich der Bürokratieabbau im Gesundheitswesen von der Bundesregierung umfassend und zügig angegangen werden, um die zahnärztliche Versorgung bei der Praxisgründung und im Berufsalltag zu entlasten. Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag genannten Einrichtung einer Kommission zur Sicherung des GKV-Systems, die bis zum Frühjahr 2027 konkrete Maßnahmen vorschlagen soll, erklärte Hendges: „Es wird unsere Aufgabe sein, unsere Vorschläge hier aktiv einzubringen und mit Fakten zu unterlegen. Dafür sind wir sehr gut aufgestellt.“ Der KZBV-Chef warnte in seiner Rede vor einer „Bagatellisierung der Zahnmedizin“, die von einigen Gesundheitspolitikern betrieben werde. Es gelte vielmehr: „Ohne Mundgesundheit keine Allgemeingesundheit“! Die Zusammenhänge von Parodontitis und schweren Allgemeinerkrankungen wie Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen seien inzwischen wissenschaftlich belegt. Umso wichtiger werde die intersektorale Zusammenarbeit mit Diabetologen, Kardiologen, Anästhesisten, Schlafmedizinern oder anderen Facharztbereichen. Ein Paradigmenwechsel sei auch bei der Digitalisierung erforderlich. „Politische Terminvorgaben sowie Sanktionen beim Honorar und Kürzungen der TI-Pauschale schaden der Akzeptanz der Digitalisierung und müssen weg. Stattdessen sollte die Nutzung durch Anreize gezielt gefördert werden. Hierfür muss die Politik die Weichen stellen“, forderte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV. Zugleich begrüßte Pochhammer den Start der elektronischen Patientenakte (ePA) auf freiwilliger Basis: „Dafür hat sich die KZBV gemeinsam mit den KZVen eingesetzt. Das ist der richtige Weg, um die aktuellen Probleme hell auszuleuchten und dafür zu sorgen, dass die ePA fit gemacht wird. Sie hat das Potenzial, die Versorgung und die Praxisabläufe zu verbessern; aktuell stimmen aber noch nicht alle Voraussetzungen“, stellte Pochhammer fest. Neben einem umfassenden Informationsangebot habe die KZBV das ärgerliche Thema der unverhältnismäßigen Sanktionen im Sinne der Praxen bearbeitet, erklärte Pochhammer. „In Abstimmung mit dem BMG wurde eine Richtlinie zum Abrechnungsverbot erarbeitet. Diese erlaubt es den KZVen unter bestimmten Voraussetzungen, auch Zahnarztpraxen zur Abrechnung zuzulassen, die ein PVS einsetzen, das über keine Konformitätsbescheinigung verfügt.“ Dies gebe den Praxen, die ohne eigenes Verschulden in diese Situation geraten, etwas mehr Sicherheit und den KZVen mehr Beinfreiheit, führte Pochhammer aus. Funktionalität der ePA bestimmt ihre Akzeptanz Umso wichtiger sei es daher gewesen, den zum 1. Juli geplanten Start für den elektronischen Medikationsplan auf das 2. Quartal 2026 zu verschieben, bekräftigte Dr. Ute Maier, stellvertretende Vorsitzende der KZBV. „Die Akzeptanz der ePA in den Praxen wird stark davon abhängen, ob die ePA leicht zu befüllen ist und die einzelnen Anwendungen problemlos funktionieren. Ein Friedhof von vielen unstrukturierten Daten nützt weder den Zahnärztinnen und Zahnärzten noch den Versicherten“, machte Maier klar. Völlig unverständlich sei daher, dass beim geplanten Medizinischen Informationsobjekt (MIO) „Bildbefund“ die Einstellung von Röntgenbildern aus der zahnärztlichen Behandlung nicht berücksichtigt werden soll. „Sofern sich daran nichts ändert, macht dieses MIO im zahnärztlichen Bereich überhaupt keinen Sinn“, warnte Maier. sr DIE WICHTIGSTEN BESCHLÜSSE DER KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG Die Vertreterversammlung der KZBV hat am 4. und 5. Juni in Köln eine Reihe von Beschlüssen mit großer Mehrheit verabschiedet. Nachfolgend die Titel der wichtigsten: n Prävention zum Leitmotiv der Gesundheitspolitik erheben n Flächendeckende und wohnortnahe Versorgungsstrukturen fördern n Versorgungsfremden Investoren endlich den Riegel vorschieben n Selbstverwaltung stärken! Weniger Bürokratie, mehr Fachkompetenz n Selbstverwaltung erhalten und stärken: Wer handelt, kann nicht gleichzeitig Aufsicht führen n Zahnärzteschaft an der Expertenkommission beteiligen n Vorabübermittlung vorläufiger Daten zur Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen nach § 295b SGB V Alle Beschlüsse finden Sie im Wortlaut auf der Website der KZBV (siehe QR-Code).

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