Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

POLITIK | 21 tert BZÄK-Vizepräsident von Laffert. Bis heute sei kein einziger nachgewiesener Fall einer Infektion nach abschließender Wischdesinfektion bekannt. Die BZÄK fordere daher die Bundesregierung auf, diesen „bürokratischen Super-GAU“ sofort zu beenden. DieAbschaffung der Fremdvalidierung des Aufbereitungsprozesses zahnärztlicher Medizinprodukte steht ebenfalls auf der Agenda. Die BZÄK verweist darauf, dass die Validierung von Kleinsterilisatoren und Thermodesinfektoren, die mittels integrierter Messinstrumente und eingelegter Indikatoren die Prozesse streng überwachen, eine überflüssige bürokratische Belastung der Praxen darstelle, die keinen einzigen Aufbereitungsvorgang sicherer mache. Was bei raumfüllenden Großsterilisatoren in Krankenhäusern möglicherweise sinnvoll sein könne, sei bei Kleingeräten in Zahnarztpraxen ausschließlich eine teure Verschwendung wertvoller Praxisressourcen, sagt von Laffert. Auch die Abschaffung der „Tagesabschlussdokumentation“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen hält die BZÄK für dringend geboten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum nach jedem Durchgang eines Sterilisators eine Unterschrift für den fehlerfreien Prozess zu leisten ist und nicht erst am Ende des kompletten Arbeitstages die Fehlerfreiheit bestätigt wird. Die eingesparte Zeit könne besser für die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Regelungen für Kliniken sind nicht auf Praxen übertragbar Die Forderung aus der Medizinproduktebetreiberverordnung nach einem „Beauftragten für Medizinprodukte“ bei mehr als 20 Angestellten in einer Praxis lehnt die BZÄK ebenfalls strikt ab. Diese bürokratische Regelung habe keinerlei positive Auswirkung auf die Versorgung. Auch wenn die Regelung in einem Krankenhaus mit einigen Hundert oder gar 1.000 Mitarbeitern sinnvoll sein könne, sei sie in der Zahnarztpraxis nur ein Papiertiger, der dem knappen Personal weitere sinnlose Aufgaben zumute. „Wir fordern die Grenze für die Notwendigkeit des ,Beauftragten für Medizinprodukte´ sofort von 20 auf 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen“, erklärt von Laffert. Auch die Abschaffung des Bestandsverzeichnisses aller aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte in Zahnarztpraxen wird von der BZÄK angemahnt. „Eine weitere Auflage, die offenbar für große Strukturen wie Krankenhäuser gemacht wurde. Was aber in einem Krankenhaus möglicherweise hilft, ist in der übersichtlichen Struktur Zahnarztpraxis meist sinnlos“, erläutert der BZÄK-Vizepräsident. Eine besonders wichtige Forderung sei die Verlängerung der Frequenz der Röntgenfachkunde von fünf auf zehn Jahre. „Zehntausende Mitarbeiterinnen und Kollegen pilgern klimaschädlich alle fünf Jahre zur Verlängerung ihrer Röntgenfachkunde durch die Republik. Ob dadurch auch nur ein einziges Röntgenbild besser wird, ist vollkommen unbewiesen“, kritisiert von Laffert. Die BZÄK fordert daher eine Verlängerung der Frequenz der Röntgenfachkunde auf zehn Jahre als „wünschenswerten Fortschritt auf dem Weg zur völligen Abschaffung der Prüfung“. Ein „weiteres neues Bürokratiemonster“ könne mit der sofortigen Streichung des neuen § 21, Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz vertrieben werden. Dort wurde festgelegt, dass „beginnend mit dem Kalenderjahr 2026 […] im Laufe eines Kalenderjahres mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (Mindestbesichtigungsquote) sind“. „Dabei wird vom Gesetzgeber völlig ausgeblendet, dass während der Pandemie die Zahl der Betroffenen von anerkannten coronabedingten Berufserkrankungen in Kliniken 1 von 11 Mitarbeitern, in Arztpraxen 1 von 59 Mitarbeitern aber in Zahnarztpraxen nur 1 von 286 Mitarbeitern betrug. Als Reaktion auf diese hervorragenden Ergebnisse konsequenter Hygiene nun das Kontrollregime auch für Zahnarztpraxen dramatisch zu verschärfen, wird von den völlig überlasteten Praxisteams als nicht nachvollziehbare und unbegründete Schikane empfunden“, kritisiert vonLaffert weiter. Die Praxen sind „am Limit ihrer Belastbarkeit angekommen“ Außerdem würden in den Behörden so erhebliche personelle Strukturen aufgebaut, die auch in Zukunft weiterhin Zahnarztpraxen durch überflüssige Begehungen stark belasten könnten und hohe Summen an Steuergeldern verschlängen. Die im Koalitionsvertrag erwähnte „neue Vertrauenskultur“ werde damit ad absurdum geführt. Die BZÄK fordert für die Zahnmedizin die sofortige Aussetzung dieser Begehungen nach Arbeitsschutzgesetz und die Streichung des § 21, Abs.1a Arbeitsschutzgesetz. von Laffert begründet die Forderung nach einem Sofortprogramm in seinem Resümee: „Die Praxisteams sind am Limit ihrer Belastbarkeit angekommen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und legen in einem ersten Schritt die von der Politik eingeforderten konkreten Vorschläge vor. Für echten Bürokratieabbau bedarf es allerdings mutiger Interventionen und Änderungen zahlreicher Verordnungen und Gesetze. Ein zauderndes Argumentieren nach dem Muster ,Das steht so in der Verordnung und daher ist das Pflicht!´, wie wir es in den letzten 20 Jahren erlebt haben, ist nicht mehr akzeptabel. Von Menschen gemachte sinnlose Vorschriften können jederzeit auch von Menschen wieder abgeschafft werden. Wir fordern die Politik auf, unsere Vorschläge schnell und unkompliziert umzusetzen.“ sr zm115 Nr. 13, 01.07.2025, (1095) Von Menschen gemachte sinnlose Vorschriften können jederzeit auch von Menschen wieder abgeschafft werden. Wir fordern die Politik auf, unsere Vorschläge schnell und unkompliziert umzusetzen. BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert

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