POLITIK | 59 zm115 Nr. 13, 01.07.2025, (1133) FÖRDERPROGRAMM FÜR PRAXISINHABERINNEN Finanzielle Unterstützung nach der Geburt Um ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Sachsen niedergelassene Zahnärztinnen mit einer Zahlung von 30.000 Euro nach der Geburt eines Kindes. Zur Begründung der Maßnahme heißt es aus der KZV, dass für selbstständige Frauen bekanntlich das Mutterschutzgesetz nicht gelte. Praxisinhaberinnen müssten den entstehenden Ausfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen somit selbst kompensieren. Auf die Idee für das Programm war die KZV Sachsen im Zuge ihres Gesprächsformats „Meet & Talk für Neuniedergelassene“ gekommen, berichtet der Vorstandsvorsitzende Dr. Holger Weißig: „Dort fragen wir regelmäßig junge Kolleginnen und Kollegen, die sich kürzlich niedergelassen haben, wie es ihnen mit der Selbstständigkeit geht und was ihre größten Sorgen sind.“ Das Thema Familiengründung komme dabei sehr häufig zur Sprache. Viele der jetzt niedergelassenen Zahnärztinnen hätten berichtet, sie seien so lange in der Anstellung geblieben, bis ihre Kinder ein bestimmtes Alter erreicht hatten. Die Entscheidung für eine eigene Praxis hätten sie aufgeschoben. „Hier wollten wir mit dem Förderprogramm einen Impuls dafür setzen, dass beides geht – Familie und Niederlassung“, so der KZV-Chef. Anerkennung für eine enorme Doppelbelastung Die Vertreterversammlung war laut Weißig offen für den Vorschlag und unterstützte das Vorhaben schließlich einstimmig. Die KZV Sachsen habe ohnehin geplant, die Maßnahmen zur Förderung der vertragszahnärztlichen Versorgung sinnvoll zu erweitern. „Hintergrund ist, dass wir ein Landzahnarztgesetz für Sachsen anstreben. Dafür muss die Zahnärzteschaft gegenüber dem Gesetzgeber nachweisen, dass sie alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Land zu erhalten“, erklärt Weißig. Bisher gehörte zu diesen Fördermaßnahmen unter anderem, dass Zahnmedizinstudierende in der Famulatur sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Assistenzzeit in definierten Versorgungsbereichen Gelder bei der KZV Sachsen anfragen können. Die Beantragung der 30.000 Euro ist bewusst unkompliziert gestaltet: Praxisinhaberinnen müssen nur ein Formular ausfüllen und die beglaubigte Geburtsurkunde beilegen. Das Förderprogramm ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren angesetzt und richtet sich an Frauen, die seit höchstens fünf Jahren eine eigene Praxis betreiben. Die KZV Sachsen hofft, Zahnärztinnen damit einen Anreiz zu geben, auch in der Zeit ihrer Familienplanung das Angestelltenverhältnis zugunsten einer Niederlassung zu verlassen – und so der sinkenden Zahl der sächsischen Zahnarztpraxen etwas entgegenzusetzen. „Wir werden das Programm erst einmal drei Jahre ohne Limitierung laufen lassen und dann evaluieren, ob sich die Zahl der Praxisgründungen durch Frauen erhöht hat“, kündigt Weißig an. „Wir möchten, dass sich die Zahnärztinnen in Sachsen dadurch ermutigt fühlen. Die Förderung ist darüber hinaus als Anerkennung für die enorme Doppelbelastung gedacht, die Frauen als Mütter und Selbstständige täglich leisten.“ sth Mit der Einmalzahlung von 30.000 Euro möchte die KZV Sachsen Praxisinhaberinnen in der betriebswirtschaftlich herausfordernden Phase nach einer Geburt entlasten. Foto: pikselstock - stock.adobe.com
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