Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

BEKANNTMACHUNGEN | 69 zm115 Nr. 13, 01.07.2025, (1143) Anlage 1 ANFORDERUNGEN FÜR PRAXEN Nr Zielobjekt Anforderung Erläuterung 1. Personal Geregelte Einarbeitung neuer Mitarbeitender Mitarbeitende müssen zu Beginn ihrer Beschäftigung in ihre neuen Aufgaben eingearbeitet werden. Die Mitarbeitenden müssen über bestehende Regelungen, Handlungsanweisungen und Verfahrensweisen informiert werden. 2. Personal Geregelte Verfahrensweise beim Weggang von Mitarbeitenden Ausscheidende Mitarbeitende müssen alle im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltenen Unterlagen, Schlüssel und Geräte sowie Ausweise und Zutrittsberechtigungen zurückgeben. Zugangsdaten (bspw. Passwörter), die ausscheidenden Mitarbeitenden bekannt waren oder von diesen genutzt wurden, müssen geändert oder vernichtet werden. Vor der Verabschiedung muss noch einmal auf die fortdauernden Verschwiegenheitsverpflichtungen hingewiesen werden. 3. Personal Festlegung von Regelungen für den Einsatz von Fremdpersonal Externes Personal muss wie alle eigenen Mitarbeitenden dazu verpflichtet werden, geltende Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen einzuhalten. Kurzfristig oder einmalig eingesetztes Fremdpersonal muss in sicherheitsrelevanten Bereichen beaufsichtigt werden. Ggf. notwendige Zugangsberichtigungen sind so restriktiv wie möglich zu halten. 4. Personal Vertraulichkeitsvereinbarungen für den Einsatz von Fremdpersonal Bevor externe Personen Zugang und Zugriff zu vertraulichen Informationen erhalten, müssen mit ihnen Vertraulichkeitsvereinbarungen in schriftlicher Form geschlossen werden. 5. Personal Aufgaben und Zuständigkeiten von Mitarbeitenden Alle Mitarbeitenden müssen dazu verpflichtet werden, geltende Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen einzuhalten. Die Mitarbeitenden müssen auf den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit hingewiesen werden. Die Aufgaben und Zuständigkeiten von Mitarbeitenden müssen in geeigneter Weise dokumentiert sein. Dabei sollte ebenfalls dokumentiert werden, welche Berechtigungen und Zugänge für die Mitarbeitenden bereitgestellt/ genutzt werden. Außerdem müssen alle Mitarbeitenden darauf hingewiesen werden, dass alle während der Arbeit erhaltenen Informationen ausschließlich zum internen Gebrauch bestimmt sind. 6. Personal Qualifikation des Personals Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult bzw. weitergebildet werden, insbesondere auch im Bezug auf die eingesetzte Technik/IT. Es müssen betriebliche Regelungen vorhanden sein, welche mit geeigneten Mitteln sicherstellen, dass die Mitarbeitenden auf einem aktuellen Kenntnisstand sind. Weiterhin sollte den Mitarbeitenden während ihrer Beschäftigung die Möglichkeit gegeben werden, sich im Rahmen ihres Tätigkeitsfeldes weiterzubilden. 7. Personal Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitenden Bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden sollte besonders auf ihre Vertrauenswürdigkeit, beispielsweise bei der Prüfung vorliegender Arbeitszeugnisse, geachtet werden. Soweit möglich, sollten alle an der Personalauswahl Beteiligten kontrollieren, ob die Angaben der Bewerbenden, die relevant für die Einschätzung ihrer Vertrauenswürdigkeit sind, glaubhaft sind. 8. Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit Sensibilisierung der Praxisleitung für Informationssicherheit Die Praxisleitung muss ausreichend für Sicherheitsfragen sensibilisiert werden. Sicherheitskampagnen oder andere Schulungsmaßnahmen müssen von der Praxisleitung unterstützt werden. 9. Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit Einweisung des Personals in den sicheren Umgang mit IT Alle Mitarbeitenden und externen Benutzenden müssen in den sicheren Umgang mit IT-Komponenten eingewiesen und sensibilisiert werden, soweit dies für ihre Arbeitszusammenhänge relevant ist. 10. Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit Durchführung von Sensibilisierungen und Schulungen zur Informationssicherheit Alle Mitarbeitenden sollten entsprechend ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu Informationssicherheitsthemen geschult werden.

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