Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 14

28 | POLITIK INTERVIEW MIT DEM FVDZ-BUNDESVORSITZENDEN DR. CHRISTIAN ÖTTL ZUR GOZ „Eine GOZ-Reform nach dem Muster der GOÄ würde sich negativ auswirken“ Durch den Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) steigt auch der Reformdruck auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zu möglichen Auswirkungen der GOÄ-Reform auf die GOZ, Forderungen an die Politik und Handlungsoptionen für die Zahnärzteschaft. Herr Dr. Öttl, der Deutsche Ärztetag hat im Mai den Entwurf für eine neue GOÄ verabschiedet. Folgt als Nächstes die Reform derGOZ? Dr. Christian Öttl: Die Bundesärztekammer hat elf Jahre lang den Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte – die GOÄ – mit der Ärzteschaft, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe abgestimmt. Jetzt liegt der Entwurf vor und das Bundesgesundheitsministerium will ihn prüfen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung die Verordnung über die neue GOÄ in dieser Legislaturperiode verabschieden wird. Und ich befürchte, dass die GOZ nach dem gleichen Strickmuster novelliert werden soll wie die GOÄ. Denn der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, dass eine Reform der GOZ dem Beispiel einer neuen GOÄ folgen soll. In einem FVDZ-Webtalk zum Thema hatten Sie kürzlich betont, dass der Entwurf für eine neue GOÄ nicht zur Blaupause für eine neue GOZ werden darf. Warum lehnen Sie das so vehement ab? Ein Grund dafür ist, dass die Ärzteschaft in ihrer neuen Gebührenordnung die Möglichkeit sehr stark eingeschränkt hat, bei den einzelnen Leistungen Steigerungsfaktoren anzuwenden. In der Regel gilt nur noch ein robuster Einfachsatz. Eine Steigerung der Gebühren ist nur dann möglich, wenn eine gemeinsame Kommission (GeKo), bestehend aus Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe, zustimmt – und dann auch nur maximal auf das Zweifache. Diese Hürde ist hoch, da die Beschlüsse einstimmig getroffen werden müssen. Außerdem ist die analoge Berechnung eingeschränkt worden. Das heißt, dass Leistungen, die nicht ins Gebührenverzeichnis aufgenommen sind, nicht mehr uneingeschränkt entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden können. Analoge Berechnungen können in der novellierten GOÄ künftig ebenfalls nur mit Zustimmung der gemeinsamen Kommission anerkannt werden. Bürokratieabbau sieht anders aus. Warum ist die Möglichkeit der Steigerungssätze für Zahnärzte so wichtig? Zahnärzte haben einen ganzen Strauß von Versorgungsmöglichkeiten. Für jede Patientin und jeden Patienten gibt es unterschiedliche Lösungen. Auch der Schwierigkeitsgrad der Behandlungen variiert sehr stark. Dies muss sich auch im Honorar niederschlagen dürfen. Es muss möglich sein, den Patienten eine individuelle Versorgung anzubieten und dann auch individuelle Vereinbarungen mit ihnen zu treffen. Welche Folgen hätte es, wenn die GOZ nach dem Muster der avisierten GOÄ-Novelle reformiert wird? Wenn die Steigerungsmöglichkeiten in der GOZ wegfielen, würde sich dies negativ auf die Versorgung der Patienten und auf die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen auswirken. Es würde dazu führen, dass es sich jüngere Approbierte dann zweimal überlegen, ob sie eine Praxis gründen wollen. Eine Praxis zu betreiben, wäre nicht mehr so attraktiv und könnte zusätzlich zu vorzeitigen Praxisschließungen führen. Auf längere Sicht würde eine Novellierung der GOZ nach dem gleichen Strickmuster wie die GOÄ die Versorgung gefährden. Was sind absolute No-Gos bei einer Novellierung der GOZ? Die Steigerungsmöglichkeiten dürfen auf keinen Fall wegfallen. Es muss auch weiterhin möglich sein, mit jedem Patienten ein individuelles Honorar zu vereinbaren. Auch die Option der Analogie darf nicht entfallen. Und nicht zuletzt darf es keine Budgets à la GKV geben, das wäre systemwidrig. Ist eine Reform der GOZ überhaupt notwendig? Auf jeden Fall. Eine Reform der GOZ in Form einer Erhöhung des Punktwerts ist seit mittlerweile fast 37 Jahren dringend nötig. Seit 1988 liegt der GOZ-Punktwert unverändert bei 5,62421 Cent, damals waren es 11 Pfennige. In der Zwischenzeit ist alles um ein Vielfaches teurer geworden. Damit die Praxen wirtschaftlich nicht abgehängt werden, muss es Dr. Christian Öttl hat bereits an der GOZ-Kommentierung der BZÄK im Jahr 2012 mitgewirkt. Er appelliert an die Politik, als Zeichen des guten Willens zunächst den Punktwert zu erhöhen. zm115 Nr. 14, 16.07.2025, (1194) Foto: FVDZ/Jürgen Schwarz

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=