zm115 Nr. 14, 16.07.2025, (1214) 48 | PRAXIS ELEKTRONISCHER HEILBERUFSAUSWEIS Austausch der eHBAs von D-Trust und Medisign bis Jahresende Jochen Gottsmann Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 von D-Trust und Medisign müssen bis Ende des Jahres durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Grund dafür ist der verpflichtende Wechsel auf neue kryptografische Verfahren im Jahr 2026. Ab 2026 sind für die Erstellung qualifizierter elektronische Signaturen nur noch kryptografische Methoden auf modernstem Stand zugelassen. Damit können Signaturkarten, die diese Technologie nicht integriert haben, nicht mehr verwendet werden. Darunter fallen rund 18.000 eHBAs der Generation 2.0 (G2) der Anbieter D-Trust und Medisign (etwa 29 Prozent aller zahnärztlichen eHBA). Darauf weist die Bundeszahnärztekammerhin. Deshalb veranlassen beide Anbieter ab Mitte Juni (D-Trust) beziehungsweise Anfang Juli (Medisign) nun einen großangelegten Austausch: Alle eHBA der Generation 2.0 werden durch Karten der Generation 2.1 ersetzt. Alle im Umlauf befindlichen G2-eHBAs werden bis spätestens Ende Dezember 2025 gesperrt. Wie läuft der Kartentausch ab? Die vom Wechsel betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten zeitnah ein Anschreiben per E-Mail von den Anbietern. In dem Schreiben sind alle notwendigen Informationen enthalten – inklusive eines personalisierten Links für den Zugang auf die eigens für den Kartentausch eingerichtete Seite im Antragsportal. Die Verfahren bei D-Trust und Medisign unterscheiden sich im Detail. Die entsprechenden Informationen der Hersteller erklären Genaueres. In der Regel lohnt es sich, schnell zu reagieren. Wichtig ist bei der Beantragung, die Aktualität der Daten zu prüfen, insbesondere Melde- und E-Mail-Adresse. Dann kommen die neue G2.1-Karte, der dazugehörige PIN-Brief und die E-MailBenachrichtigungen des Antragsportals an die korrekte Adresse. Falls eine einfache Austauschkarte keine Option ist – etwa aufgrund einer kurzen Restlaufzeit oder inzwischen geänderter persönlicher Daten – ist eventuell eine erneute Identifizierung notwendig. Woran erkennt man, ob der Ausweis getauscht werden muss? Grundsätzlich sind von diesem Austausch nur eHBAs der Anbieter D-Trust und Medisign betroffen. Auf deren Rückseite ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Massentausch betroffen. Findet sich dort die Kennzeichnung „G2.1“, ist ein Kartentausch nicht notwendig – dieser Ausweis gehört zur neuen Generation. Wann müssen Daten gegebenenfalls geändert werden? Der Versand von eHBA und PIN-Brief ist ausschließlich an die Meldeadresse erlaubt. Daher benötigt der Anbieter für den Versand der neuen G2.1-Karte entweder eine Bestätigung, dass sich die Meldeadresse seit Beantragung der alten G2-Karte nicht geändert hat, oder eine Aktualisierung, beispielsweise falls der Ausweisinhaber privat umgezogen ist. Über die Kontakt-E-Mail versenden die Anbieter Statusmeldungen zum eHBA. Deshalb sollte die Kontakt-E-MailAdresse immer aktuell sein. Bei einer Namensänderung ist in jedem Fall eine Neubeantragung notwendig. Weitere Informationen: www.d-trust.net/de/support/ehba www.medisign.de/blog/ehba-undsmc-b-der-generation-2-0-werdenausgetauscht/ Elektronische Heilberufsausweise müssen über die gesamte Laufzeit der Karte hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Durch technische Anpassungen entwickeln sich diese weiter. Foto: medisign GmbH Jochen Gottsmann Projektleiter für den eZahnarztausweis bei der Bundeszahnärztekammer Foto: Jochen Gottsmann
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