Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

ZAHNMEDIZIN| 21 zm115 Nr. 15-16, 16.08.2025, (1279) 2024]. In der aktuellen Literatur wird der Einsatz des PENFAST-Scores als effektives, klinisch praktikables Instrument zur Risikostratifizierung und zur Entscheidungsfindung hinsichtlich eines möglichen Delabelings empfohlen [Trubiano et al., 2020] (Abbildung 5). Auch Zahnärztinnen und Zahnärzten kann der PEN-FAST-Score als strukturierte Orientierung dienen, um bei anamnestischer Penicillinallergie das Risiko für eine echte Reaktion besser einzuschätzen. Clindamycin sollte dabei künftig restriktiv und ausschließlich bei begründetem klinischem Verdacht auf eine echte Penicillinallergie (zum Beispiel bei einem PEN-FAST-Score größer als 0) im Rahmen der kalkulierten Therapie odontogener Infektionen verordnet werden [Tran et al., 2025]. Auch in der anstehenden Aktualisierung der S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“ wird der PEN-FAST-Score als klinisches Instrument zur Risikostratifizierung bei dokumentierter Penicillinallergie berücksichtigt. Die Leitlinienüberarbeitung legt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die zunehmende Resistenzlage, insbesondere gegenüber Clindamycin, sowie auf einen kritischeren und differenzierteren Umgang mit vermeintlichen Penicillinallergien, um eine adäquate kalkulierte Antibiotikatherapie sicherzustellen. Die anstehende Leitlinienaktualisierung setzt ein wichtiges Zeichen für einen differenzierten, resistenzbasierten und patientenorientierten Einsatz von Antibiotika – und fördert eine evidenzbasierte Versorgung in Zahnmedizin und Chirurgie. n FAZIT FÜR DIE PRAXIS n Zerebrale Abszesse stellen eine seltene, aber potenziell lebensbedrohliche Komplikation odontogener Infektionen dar. n Eine suffiziente chirurgische Drainage bleibt zentral; ein CT beziehungsweise ein MRT sind bei komplexen Verläufen hilfreich. n Die strukturierte Risikobewertung einer anamnestischen Penicillinallergie mittels Scores wie PEN-FAST kann helfen, Patientinnen und Patienten sicher zu delabeln und eine leitliniengerechte Antibiotikatherapie zu ermöglichen. n Clindamycin sollte künftig nur noch bei einem begründeten Verdacht auf eine echte Penicillinallergie eingesetzt werden. n Die bevorstehende Aktualisierung der S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“ betont die Bedeutung einer resistenzgerechten Antibiotikatherapie und den kritischen Umgang mit Clindamycin.

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