Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

22 | PRAXIS INTERVIEW MIT DR. ERIC BANTHIEN ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE „Zahnärzte sollten plug and play mit der ePA arbeiten können“ In der Testphase von Mitte Januar bis Ende April kämpften viele der beteiligten niedergelassenen Zahnärzte noch mit technischen und organisatorischen Problemen bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Wie läuft es heute? Wir haben beim Vorstandsvorsitzenden der KZV Hamburg, Dr. Eric Banthien, nachgefragt, der bereits beim Probebetrieb dabei war. Herr Banthien, seit dem 29. April können nun alle Praxen die ePA nutzen – wenn auch freiwillig. Sind die „Kinderkrankheiten“ mittlerweile „ausgeheilt“? Dr. Eric Banthien: Nein, es gibt noch eine Menge „Kinderkrankheiten“. Die ePA-Nutzung ist äußerst mühsam. Bei einzelnen Patienten kann ich die ePA sehen und auch daran arbeiten, bei anderen nicht. Kollegen geht es auch so. Vor Kurzem konnten wir in unserer Praxis plötzlich gar nichts mehr machen. Es stellte sich dann heraus, dass eine Lizenz nicht freigeschaltet war. Nachdem ein Häkchen an der richtigen Stelle gesetzt war, ging es dann wieder. Und da sind wir nicht die Einzigen. Was sind die Ursachen für die Probleme? Es sind meistens Softwareprobleme, häufig funktionieren zum Beispiel die Schnittstellen nicht richtig. Ein Hauptgrund ist, dass die Programmierung des Gesamtsystems nicht in einer Hand liegt. In meinem Fall sind drei verschiedene Programmierungsbüros beteiligt. Der PVS-Anbieter, die Firma, die die TI-Anbindung über den Konnektor anbietet, und der Anbieter des TI-Moduls, der meinem PVS-System den Zugriff auf die TI ermöglicht. Natürlich kann ein Grund für meine Probleme auch sein, dass ich ein seltenes PVS-System nutze. Gibt es denn etwas, was gut läuft? Was gut läuft, sind die bereits bewährten Anwendungen der Telematik-Infrastruktur wie das eRezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der elektronische Austausch über KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ein besonderer Erfolg ist die elektronische Beantragung und Genehmigung von PAR- und ZE-Plänen (EBZ). Die ePA ist hingegen noch recht schwierig. Können Sie einen typischen Ablauf bei der ePA-Nutzung im Praxisalltag schildern? Sobald ich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten eingelesen habe, habe ich 90 Tage lang Zugriffsrecht auf die E-Akte. In dem von meinem PVS benutzten System zeigt dann ein kleines Symbol das Vorhandensein der ePA. Ein grüner Punkt bedeutet, dass der Patient den Zugriff erlaubt, ein roter Punkt, dass er ihn verweigert. Ist der Zugriff gestattet, kann ich Daten in Form eines PDF/A hochund herunterladen. Ich kann auch die Medikationsliste einsehen. Das ist zum Beispiel hilfreich, falls der Patient Blutgerinnungshemmer oder Bisphosphonate einnimmt. In solchen Fällen stimme ich mich mit dem behandelnden Arzt ab. Was berichten andere niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte? Es ist sehr unterschiedlich. Ein Kollege konnte plötzlich gar keine ePA mehr bearbeiten. Ein anderer kann hingegen alle E-Akten öffnen. Zuvor hatte er allerdings zwei komplette Samstage damit verbracht, gemeinsam mit seinem PVS-Anbieter alle Schwierigkeiten auszuräumen. Das war ein enormer Zeitaufwand. Welche Daten in der ePA sind denn für Zahnärzte interessant? Im Moment werden in erster Linie Befundberichte in die ePA eingestellt, auf Wunsch der Patienten auch Bonushefte. Derzeit muss man PDF/A erzeugen, um Dateien in die Akte einzuspeisen. Manche PVS-Systeme konvertieren die Dateien aber auch schon selbsttätig ins PDF/A-Format. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind alle Daten interessant, die sich auf eine Allgemeinerkrankung beziehen, die bei der Behandlung das Ergebnis beeinflussen können oder die auf mögliche Komplikationen bei einer Behandlung hinweisen. Denken Sie nur an die Korrelation zwischen Parodontitis und Diabetes. Oder auch an den negativen Einfluss, den Diabetes allgemein auf Heilungsprozesse hat. Wichtig sind auch Daten, aus denen hervorgeht, ob ein Patient unter Dr. Eric Banthien, Vorstandsvorsitzender der KZV Hamburg, testet die elektronische Patientenakte bereits seit Mitte Januar. Er rät allen Kolleginnen und Kollegen, die ePA jetzt auszuprobieren und nicht bis zum verpflichtenden Start am 1. Oktober zuwarten. Foto: KZV Hamburg zm115 Nr. 15-16, 16.08.2025, (1280)

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