66 | ZAHNMEDIZIN ENDODONTIE NaOCl-Spülunfall mit Knochennekrose Muhammad Shehadeh, Günter Helm Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung an Zahn 25 kam es durch einen Spülunfall mit Natriumhypochlorit (NaOCl) zur Ausbildung einer Gingiva- und Knochennekrose. Die Behandlung umfasste die chirurgische Entfernung des nekrotischen Gewebes und die orale Medikation von Analgetika und Antibiotika. Eine 61-jährige Patientin stellte sich bei ihrem Hauszahnarzt zur Wurzelkanalbehandlung an Zahn 25 vor. Der Zahn wies präoperativ einen Lockerungsgrad II auf. Gegen Ende der Wurzelkanalbehandlung trat eine bläuliche Veränderung an der bukkalen Gingiva mit allmählich zunehmender Schwellung der Wange ohne weitere subjektive Beschwerden auf. Auch eine Sensibilitätsveränderung der Wange lag nicht vor. Die Wurzelkanalbehandlung wurde regulär abgeschlossen und eine mit CAD/CAM-angefertigte, provisorische Krone eingesetzt. Aufgrund der Schwellung und zur Vorbeugung einer Infektion wurden – bei bekannter Penicillinallergie – Clindamycin 300 Milligramm dreimal täglich sowie lokale Kühlung verordnet. Die Patientin wurde während der ersten drei postoperativen Tage regelmäßig kontrolliert. Die bläulich verfärbte Gingiva wurde im Verlauf weiß und nekrotisch. Die Schwellung sowie das Hämatom der Wange waren regredient. Eine Woche später stellte sich die Frau erneut mit Beschwerden in Regio 25 vor. Klinisch zeigte sich eine Nekrosebildung der Gingiva und des Knochens. Der behandelnde Zahnarzt führte eine Abtragung der nekrotischen Gingiva (circa sechs mal sechs Millimeter) durch, verordnete erneut orale Antibiotika (diesmal Clindamycin 600 Milligramm dreimal täglich) und überwies die Patientin nach vorheriger konsiliarischer Besprechung an unsere Praxis zur chirurgischen Weiterbehandlung. Klinisch zeigte sich der Zahn 25 perkussionsempfindlich mit Lockerungsgrad II (der ja bereits vor der Wurzelbehandlung vorhanden war). Der umgebende Knochen war exponiert und nekrotisch, jedoch schmerzfrei (Abbildung 1). Der Vitalitätstest mit Kältespray ergab keine Reaktion an Zahn 24, während die Zähne 26 und 23 vital reagierten. Aufgrund der ausgedehnten Nekrose und der vorhandenen Zahnlockerung entschieden wir uns im Einvernehmen mit der Patientin für die chirurgische Entfernung des Zahnes sowie des nekrotischen Hart- und Weichgewebes. Die Patientin wurde ausführlich über die Risiken des Eingriffs (Schmerzen, Schwellung, Nachblutung, Nervverletzung, mögliche Eröffnung der Kieferhöhle, Schädigung Abb. 1: nekrotisches Gewebe und Knochen Regio 25 zm115 Nr. 15-16, 16.08.2025, (1324) Abb. 2: Das präoperative OPG zeigt keine pathologischen Knochenveränderungen. ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. Fotos: Helm&Shehadeh
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=