zm115 Nr. 15-16, 16.08.2025, (1266) Leserforum Netter Artikel auf Seite 10 Politik zu Ausfallgebühren. Nur, in der Schule wäre es eine Sechs: Thema verfehlt. Bitte hören Sie auf, Zahnärzte mit Ärzten zu vergleichen. In einer gut geführten Bestellpraxis sitzt mitnichten das Wartezimmer voll und man kann sich vor Arbeit kaum retten. Meine ZMF machen ausschließlich Prophylaxe, Erwachsene und Kinder, da bedeutet ein Nichterscheinen bis zu 200 Euro Ausfall. Und diesen Honorarausfall stelle ich auch in Rechnung, ohne Wenn und Aber. Denn wir haben ein automatisches Erinnerungssystem implementiert, das keinerlei Ausreden mehr zulässt. Selbstverständlich schriftlich vereinbart, wer diesen Service nicht nutzen möchte, Stichwort DSGVO, muss selber die Einhaltung sicherstellen. Höhere Gewalt ist selbstverständlich ausgenommen, doch erwarten wir schon einen Anruf zeitnah mit einer Erklärung. Kommt dieser Anruf nicht, so geht auch hier fünf Werktage später die Ausfallrechnung raus. Klar bezahlt nicht jeder, doch jeder, der nicht zahlt, erhält eine Terminsperre für jedwede Behandlung außer reiner Schmerzbehandlung und auch diese Behandlung muss terminiert werden! Meine Praxis, meine Regeln, wer die nicht akzeptieren will, darf sich gerne einen anderen Behandler suchen. Britta Kirch Gummersbach GEBÜHREN BEI NICHTERSCHEINEN Meine Praxis, meine Regeln Zum Artikel „Juristische Prüfung von Ausfallhonoraren: Sind Gebühren bei No-Shows legal?“ zm 14/2025, S. 10. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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