Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

ZAHNMEDIZIN | 53 In der Zwischenzeit erfolgten eine reguläre Befunderhebung (Abbildung 4), eine professionelle Zahnreinigung und Mundhygieneinstruktion sowie die restaurative Versorgung kariöser Läsionen an Zahn 25 mesial und Zahn 16 mesialokklusal (Abbildung 5). In der Röntgenkontrolle neun Monate nach dem Trauma zeigten sich keine Hinweise auf externe Resorptionen. Die endodontische Behandlung von Zahn 21 konnte daraufhin abgeschlossen werden. Endo-Behandlung von Zahn 21 Die maschinelle Wurzelkanalaufbereitung von Zahn 21 erfolgte unter absoluter Trockenlegung mit dem Reciproc-System (R40, VDW, München). Während der Instrumentierung wurde kontinuierlich mit 3-prozentigem Natriumhypochlorit (NaOCl) gespült, gefolgt von einer Abschlussspülung mit 17-prozentigem EDTA und NaOCl. Die Obturation des Wurzelkanalsystems erfolgte mit der passenden Guttapercha und einem biokeramischen Sealer (AH Plus Bioceramic, Dentsply Sirona, Bensheim). Da der Patient ausdrücklich kein internes Bleaching wünschte, wurde versucht, dem gräulichen Schimmer des Zahnes ästhetisch entgegenzuwirken. Dazu erfolgte zunächst die Entfernung oberflächlicher Blutreste aus den Dentintubuli durch Sandstrahlen der Zugangskavität und der Pulpakammer mit Aluminiumoxidpulver. Der ästhetische Effekt konnte durch die gezielte Applikation einer warm getönten Dentinmasse (Amaris O3, VOCO, Cuxhaven) verstärkt werden. Zusätzlich wurde in Regio 21 ein kleiner Knochensequester entfernt (Abbildung 6). Zu einer Sequestration kommt es häufig bei einer Infektion des Alveolarknochens, wobei dessen vollständiger Abbau meist nicht gelingt, so dass der verbliebene Knochensequester über Monate von Granulationsgewebe umgeben und schließlich abgestoßen wird [DGMKG und DGZMK, 2022]. Frontzahnumformung und Dauerschienung von Zahn 22 Im Rahmen der traumatischen Verletzung kam es an den Zähnen 11 und 21 zu Frakturen der Schneidekanten, die initial provisorisch mit Komposit versorgt wurden. Diese provisorischen Aufbauten sollten nun im Rahmen der definitiven Rehabilitation erneuert werden. Zudem war der Patient unzufrieden mit den vorhandenen, ästhetisch und funktionell unzureichenden Kompositaufbauten an den Zapfenzähnen 12 und 22. Eine persistierende Gingivitis in diesem Bereich, bedingt durch eine reduzierte Hygienefähigkeit durch überstehende Restaurationsränder, bestätigte die Entscheidung zur umfassenden Neugestaltung der Frontzahnsituation. Aufgrund der durch die Wurzelfraktur weiterhin bestehenden Lockerung von Zahn 22 wurde eine permanente Glasfaserschienung durchgeführt. Nach Abdrucknahme erfolgte ein diagnostisches Wax-up auf dem Modell, das gemeinsam mit dem Patienten besprochen wurde. Darauf basierend zm115 Nr. 17, 01.09.2025, (1407) Abb. 6: A–D: Röntgenaufnahmen zur Wurzelkanalbehandlung von Zahn 21: A: Ausgangsbild mit medikamentöser Einlage; B: Längenmessaufnahme vor instrumenteller Aufbereitung; C: Röntgenkontrollbild nach abgeschlossener Obturation; D: Kontrollaufnahme 1,5 Jahre postoperativ; Zahn 22 weiterhin vital, keine Anzeichen für Obliteration; E–G: klinische Bilder: E: Ausgangsbefund vor Wurzelkanalfüllung: Kurz zuvor wurde zervikal ein kleiner Knochensequester entfernt. F: Darstellung des Pulpakavums nach Sandstrahlen zur Entfernung verfärbter Dentinareale; G: deutlich optisch aufgehellter Zahn 21 nach Applikation einer warm getönten Dentinfarbe zur Farbkorrektur Fotos: Ella Ohlsson A C E D F G B ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

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