58 | PRAXIS INVESTITIONSSOFORTPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG Das steckt für Zahnärzte im „Wachstumsbooster“ Marcel Nehlsen, Bernhard Fuchs Bundestag und Bundesrat haben den „Wachstumsbooster“ beschlossen. Das Investitionssofortprogramm startet unmittelbar und gilt bis Ende 2027. Es soll Selbstständige, insbesondere Ärzte, steuerlich entlasten und so Investitionen fördern. Wir haben uns das Paket genau angesehen – mit Blick darauf, was für Zahnärztinnen und Zahnärzte interessant ist. Degressive Abschreibung Anstelle der regulären linearen Abschreibung erlaubt das Programm eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden (beziehungsweise wurden). Die degressive Abschreibung beträgt höchstens 30 Prozent, maximal jedoch das Dreifache des linearen Satzes. Beispiel: Eine Behandlungseinheit für 50.000 Euro mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren wird zum 1. Januar 2026 angeschafft (Tabelle 1). Hinweis: Während die lineare Abschreibung an den ursprünglichen Anschaffungskosten bemessen wird, bemisst sich die degressive Abschreibung am verbleibenden Restwert des Vorjahres. Dadurch fallen die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren deutlich Foto: sea and sun-stock.adobe.com zm115 Nr. 17, 01.09.2025, (1412) ABSCHREIBUNG EINER BEHANDLUNGSEINHEIT Degressive Abschreibung (30%) Lineare Abschreibung (10%) Steuervorteil (42%) Jahr 1 ./. 15.000€ ./. 5.000 € 4.200 € Jahr 2 ./. 10.500€ ./. 5.000 € 2.310 € Jahr 3 ./. 7.350€ ./. 5.000 € 987€ Jahr 4 ./. 5.145€ ./. 5.000 € 61 € Tab. 1 Quelle: Fuchs/Nehlsen
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