Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

20 | POLITIK BUNDESAMT FÜR SOZIALE SICHERUNG ÜBT KRITIK Krankenkassen informieren unzureichend über Zusatzbeiträge Viele Krankenkassen tricksen bei der Information über steigende Zusatzbeiträge, rügt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsicht in seinem Jahresbericht 2024. Ende des Vorjahres sei das GKV-Finanzvermögen so stark geschrumpft gewesen, dass nur noch die Leistungsausgaben eines Tages damit gedeckt werden konnten. Wie das BAS mitteilt, erhöhten 2024 daher insgesamt 22 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag mindestens einmal, fünf Krankenkassen mussten dies sogar zweimal tun. Zum Jahresbeginn 2025 hoben schließlich 49 Krankenkassen den Satz an. Die Anhebung wird im Kleingedruckten versteckt Wie in der Vergangenheit hatte das BAS demnach allen Krankenkassen angeboten, die gesetzlichen Mitgliederinformation vorab abzustimmen, damit sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Diese Offerte sei zwar von der Mehrheit angenommen, worden, ein Teil habe die Hilfe jedoch abgelehnt oder sich sogar bewusst dagegen entschieden. Im Ergebnis entsprechen damit laut BAS einige Mitgliederinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. „Vielfach relativieren die Krankenkassen die Anhebung des Zusatzbeitrages mit werblichen Aussagen zu den Leistungen ihrer Krankenkasse oder verstecken die Beitragssatzanhebung im Kleingedruckten“, stellt das BAS in dem Bericht fest. Bei Beschwerden der Versicherten schiebe sich die Kündigungsfrist bei unzureichenden Versicherteninformationen Foto: DOC RABE Media-stock.adobe.com zm115 Nr. 18, 16.09.2025, (1478)

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