POLITIK | 21 darum nach hinten. Davon unberührt bleibe aber die Wirksamkeit der Erhöhung des Zusatzbeitrags. Das Upcoding kostet Strafen in Millionenhöhe Ein weiteres Problem: das Upcoding. Es bezeichnet die Praxis, medizinische Diagnosen oder Leistungen bewusst höherwertig oder schwerwiegender zu kodieren, als sie tatsächlich sind, um höhere Vergütungen oder Zuweisungen zu erhalten. Dies ist laut BAS deshalb problematisch, weil es zu finanziellen Ungleichheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Die Behörde weist darauf hin, dass Krankenkassen ein sogenanntes „Einwirkungsverbot“ haben und weder direkt noch indirekt auf die ärztlichen Abrechnungsdaten Einfluss nehmen dürfen. Rechtswidriges Verhalten, wie die gezielte Arztansprache zur Kodierberatung, die unzulässige Nacherfassung von Diagnosedaten oder die Beeinflussung durch Software, wird vom BAS geprüft und sanktioniert. Im Jahr 2024 wurden Korrekturbescheide mit einem Volumen von rund 56 Millionen Euro erlassen, um solche Verstöße zu ahnden. ck zm115 Nr. 18, 16.09.2025, (1479) „Die Verluste in der GKV entwickelten sich in 2024 noch dramatischer als zunächst in den Haushaltsplanungen prognostiziert. Um dies aufzufangen, haben viele Krankenkassen unterjährig zum Teil mehrfach ihre Zusatzbeitragssätze angehoben. Ein Ende ist derzeit nicht abzusehen.“ BAS-Präsident Frank Plate WARUM ZUSATZBEITRÄGE? Die Erhöhung der Zusatzbeiträge wurde dem BAS zufolge durch diese Faktoren verursacht: n Finanzielle Verluste der Krankenkassen: Ihr Defizit war rund 3,8 Milliarden Euro größer als geplant. n Großer Anstieg der Leistungsausgaben: Besonders die Kosten für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel erhöhten sich unerwartet stark. n Aufgebrauchte Rücklagen: Viele Krankenkassen hatten ihre Polster bereits ausgeschöpft und mussten die Zusatzbeiträge erhöhen, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu sichern. n Gesetzliche Anforderungen: Nur 12 von 58 Krankenkassen verfügten Ende 2024 über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe. SICHTBAR FÜR DEN ZAHNARZT – UNSICHTBAR FÜR DEN PATIENTEN • Fluoresziert unter UV-A Licht: Sehr gute Sichtbarkeit von Überschüssen und Aufbaugrenzen, auch tief subgingival • Ästhetisch: Dentinfarbenes Material • Dualhärtend: Anwendung auch im Wurzelkanal für das Einkleben von Wurzelstiften (z.B. Rebilda Post) • Einfaches Handling: Beschleifbar wie Dentin, perfekte Adaption (fließfähig) VOCO GmbH · Anton-Flettner-Str. 1-3 · 27472 Cuxhaven · Deutschland Rebilda® DC fluorescent
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