Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

zm115 Nr. 18, 16.09.2025, (1484) 26 | PRAXIS Ab August 2025 greifen beim Verstoß gegen den AI-Act zum Teil hohe Geldstrafen“, betont Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des Verbands deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA). Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind KI-Systeme mit „unannehmbarem Risiko“ verboten. Seit dem 2. August müssen Unternehmen, die gegen bestehende Pflichten verstoßen, mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Bis August mussten laut Görzel außerdem alle EU-Mitgliedsstaaten nationale KI-Aufsichtsbehörden benennen. Diese kontrollieren dann, ob die eingesetzten Systeme den Vorgaben entsprechen. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur einen Großteil dieser Aufgaben übernehmen. Der AI-Act betrifft auch General-PurposeKI-Modelle, wie etwa Large Language Models (LLM). Anbieter müssen Urheberrechte beachten, technische Dokumentationen erstellen und offenlegen, welche Daten sie für das Training genutzt haben. Für bereits bestehende Modelle gilt eine Übergangsfrist bis August 2027. Pflichten für Anbieter von ChatGPT & Co. Der AI-Act der EU unterscheidet zwischen drei Risikostufen: n Unannehmbares Risiko – verboten (zum Beispiel Soziales Scoring, Echtzeit-Gesichtserkennung) n Hohes Risiko – strenge Prüf- und Dokumentationspflichten (zum Beispiel KI im Recruiting oder in Prüfungsverfahren) n Minimales Risiko – keine Pflichtauflagen, aber freiwillige Verhaltenskodizes möglich Software, die Bewerbungen filtert, Mitarbeiter bewertet oder Lernleistungen analysiert, wird oft als Hochrisikosystem eingestuft. Arbeitgeber müssen laut dem Anwalt ein Risikomanagementsystem einführen und die Systeme regelmäßig prüfen lassen. Demnach müssen Bilder, Texte, Videos oder Audios, die durch KI erzeugt oder verändert wurden, klar als KI-generiert gekennzeichnet sein. Deepfakes und bearbeitete Medien dürfen nicht mehr ohne entsprechenden Hinweis verbreitet werden. Weitere Regeln treten 2026 und 2027 in Kraft. Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, welche ihrer eingesetzten Systeme unter den AI-Act fallen, und ihre Mitarbeitenden gezielt schulen, rät Görzel. Wer KI-Systeme im Recruiting oder in der Personalverwaltung nutzt, sollte frühzeitig rechtliche Beratung einholen. Denn Verstöße gegen den AI-Act könnten nicht nur teuer, sondern auch rufschädigend sein. LL Foto: Alterfalter – stock.adobe. EU-GESETZ ZUM UMGANG MIT KÜNSTLICHER INTELLIGENZ Was Arbeitgeber über den AI-Act wissen müssen Mit dem AI-Act will die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen schaffen und so für mehr Sicherheit, Transparenz und Fairness sorgen. Das müssen Arbeitgeber über die Gesetze wissen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=