Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

PRAXIS | 45 droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 93 Abs. 3 Nr. 2 MPDG). Außerdem macht sich der Importeur nach § 92 Abs. 1 Nr. 3 MPDG strafbar, wenn er ein gefälschtes Produkt oder Teile des Produkts in Verkehr bringt oder bereitstellt. Und die Gefahr, dass man beim Kauf über TEMU und AliExpress gefälschte Ware erwirbt, ist besonders hoch. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dabei kann sich die Freiheitsstrafe nach § 92 Abs. 7 des MPDG auf ein Jahr bis zu zehn Jahre erhöhen, wenn durch das gefälschte Produkt die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder etwa ein Patient in die Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit gebracht wird. B. Zollrechtliche Auswirkungen Bei der Bestellung von Medizinprodukten im Internet aus einem Nicht-EU-Staat wie aus China gelten auch die Vorschriften zu Einschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und zur Zollabfertigung der einzuführenden Produkte. I. Einschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Der grenzüberschreitende Warenverkehr ist grundsätzlich frei. Für bestimmte Waren, wie die, die den Vorschriften der MDR unterliegen, sind die oben dargestellten Produktsicherheitsanforderungen einzuhalten, die vor Überlassung der Produkte in den freien Verkehr der EU (siehe hierzu II.) durch den Zoll erfüllt werden müssen. Der Zoll wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen mit. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen die MDR-Vorschriften vorliegt, wird die zuständige Zollbehörde die Überlassung der Produkte zum zollrechtlich freien Verkehr aussetzen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die beabsichtigte Einfuhr informieren. Erst nach deren Zustimmung darf die Ware zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt werden. Und erst zu diesem Zeitpunkt darf der Importeur/Warenempfänger über diese frei verfügen. Andernfalls wird das Produkt an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet. Ähnliches gilt im Fall des Verdachts einer nachgeahmten oder gefälschten Ware. Die Überwachung solcher illegalen Einfuhren obliegt ebenfalls der Zollverwaltung. Die Ware wird beschlagnahmt und erst nach einem längeren Zeitraum und wenn keine Rechtsverletzungen begangen worden sind, kann der Importeur/Warenempfänger das bestellte Produkt erhalten. II. Erforderlichkeit der zollrechtlichen Abfertigung Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten inklusive solche, die auf einer Online-Plattform bestellt wurden, müssen zollrechtlich abgefertigt werden. Dies bedeutet, dass die Warensendung beim Zoll anzumelden ist. Im Regelfall wird die Zollanmeldung durch den Beförderer der Ware im Namen und für Rechnung des Importeurs abgegeben. Letzterer zm115 Nr. 19, 01.10.2025, (1595) Ein strahlendes Lächeln gibt Ihren Patienten das Selbstvertrauen, häufiger zu lachen. 1. Daten liegen vor. © 2025 Ultradent Products, Inc. Alle Rechte vorbehalten. ULTRADENTPRODUCTS.COM Ein weißeres Lächeln lässt DeineWelt erstrahlen Opalescence verleiht Ihren Patienten nicht nur ein strahlend weißes Lächeln, sondern auch ein blendendes Aussehen und ein positives Gefühl. Damit werden schöne Tage noch schöner. Als weltweiter Marktführer im Bereich der professionellen Zahnaufhellung1 hat Opalescence bereits über 100 Millionen Lächeln aufgehellt.1 Das sind eine Menge schöner Tage! Erfahren Sie mehr über Opalescence Zahnaufhellung auf ultradentproducts.com/ brighterworld und lassen Sie Ihre Patienten strahlen. Stand: 8A32

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