NACHRICHTEN | 51 zm115 Nr. 19, 01.10.2025, (1601) Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Foto: Diego Cervo - adobe.stock.com INFO-FLYER FÜR DAS PRAXISTEAM Auf einen Blick: So befüllen Sie die ePA richtig Der zweiseitige Flyer ist als Kurzinfo für das mit der Datenerfassung und -verarbeitung betraute Praxispersonal gedacht. Die in tabellarischer Form zusammengefassten Befüllungspflichten sollen einen schnellen Überblick ermöglichen. Der Flyer ergänzt frühere, ausführlichere Informationen. Was ist Pflicht? Vorab gut zu wissen: Nicht alle Daten, die in die Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem gehören, müssen auch in die elektronische Patientenakte (ePA) aufgenommen werden. Eine Pflicht besteht beispielsweise bei strukturierten Daten, die als verpflichtende Anwendungsfälle beziehungsweise Medizinisches Informationsobjekt (MIO) verarbeitet werden können oder Befundberichte über selbst erhobene Befunde. Was muss das Praxispersonal nicht übertragen? Daten, die nur analog vorliegen, zum Beispiel Röntgenbilder und Dokumente in Papierform, müssen nicht digitalisiert werden. Das gilt auch für Daten, die auf externen Servern ohne Möglichkeit des Abrufens im PVS liegen oder von anderen (Zahn) Ärztinnen und (Zahn)Ärzten erhoben wurden. Hier geht's zum Infoflyer: BEWERBUNG FÜR STIPENDIEN BIS ENDE OKTOBER ZFA mit guten Noten können 90 Prozent Zuschuss bekommen Herausragende berufliche Leistungen werden durch das Programm „Weiterbildungsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Praxen können ihre begabten ZFA auf das Förderprogramm aufmerksam machen. Bewerben können sich diejenigen, die ihre Abschlussprüfung mit der Note 1,9 oder besser im Prüfungszeugnis bestanden haben. Außerdem setzt eine Aufnahme ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden voraus und ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Es werden jährlich rund 25 ZFA gefördert. Ein Eigenanteil von zehn Prozent bleibt Von den Stipendiaten können innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen im Wert von insgesamt bis zu 9.135 Euro in Anspruch genommen werden. Jede Stipendiatin muss dazu einen Eigenanteil von zehn Prozent an den Weiterbildungskosten tragen. Dabei ist das Spektrum förderfähiger Maßnahmen breit: Es umfasst neue Technologien, fachkundliche Nachweise, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen zur ZMF, ZMP, ZMV, DH, Fachwirtin und vieles mehr. Die Stipendiaten schie rund zehn Prozent Zucker – Fruchtzucker, der ebenso wie gewöhnlicher Haushaltszucker nur in kleinere Mengen verzehrt werden sollte. Nach dem Nutri-Score würde das Produkt die zweitschlechteste Bewertung „D“ erhalten. Der Preis: 1,25 Euro für 90 Gramm – fast doppelt so teuer wie ein vergleichbarer BioQuetschie von dm (0,75 Euro für 100 Gramm). foodwatch hatte in den vergangenen Monaten insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt, neben dem „Immun-Smoothie“ von dm das Früchtemüsli „Krunchy Immune Plus“ von Barnhouse und der „BioC Immunkraft“- Saft von Voelkel. Barnhouse hatte daraufhin die unzulässige Gesundheitswerbung gestoppt. Die Klage gegen Voelkel ist noch anhängig. suchen die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden. Ansprechpartner ist die jeweilige Landeskammer Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (zum Beispiel die Ausbildung zur Heilpraktikerin) sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, oder Fachhochschulreife). Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jährlich zum 1. Januar. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2025. Das Förderprogramm läuft in der Regel über die (Landes)Zahnärztekammer (wenn diese daran teilnehmen). Gegebenenfalls haben diese einen Ansprechpartner, wie etwa die Kammer Baden-Württemberg unter Telefon 0711 22845 26 oder via E-Mail an teuber(@) lzk-bw.de. Weitere Infos gibt es hier auf der Website der SBB: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=