Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

PRAXIS | 49 Zahnersatz sei üblich und lasse nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler zu. Der Patient verlangte, dass seine Nachbehandler vernommen werden, damit diese eine Fehlerhaftigkeit der Brücke bestätigen können. Diese Forderung wiesen das LG und das OLG jedoch zurück: Grundsätzlich seien medizinisch-sachverständige Bewertungen dem gerichtlichen Gutachter vorbehalten. Nachbehandler würden nur dann vernommen, wenn deren Behandlungsaufzeichnungen unzureichend sind. Dies war jedoch nicht derFall. Das Gerichtsgutachten sah keinen Mangel Die zitierte Eintragung eines Nachbehandlers „keine Besserung“ half dem Patienten nicht: Sie basierte nach dem eindeutigen Inhalt der Karteikarte nicht auf einer körperlichen Untersuchung, sondern auf einer bloßen mündlichen Mitteilung des Patienten. Im Übrigen sei nicht zu erwarten, dass sich der Nachbehandler nach fünf Jahren noch an den genauen Zustand des Zahnersatzes erinnern kann. Auch wenn ein Patient monatelange Schmerzen behauptet und ein „Kassengutachten“ dem Zahnarzt erhebliche Vorwürfe macht, lohnt es sich also zu kämpfen. Die beiden stärksten Argumente des Zahnarztes sind dabei: „ Der Patient muss einen Behandlungsfehler beweisen. Ist dies nicht aufklärbar, geht das zulasten des Patienten. „ Der Zahnarzt hat ein Nachbesserungsrecht, das heißt, neuer Zahnersatz muss nicht sofort genau passen. Zwar kann kein Patient zu einer weiteren Behandlung gezwungen werden. Verweigert er jedoch eine Nachbesserung, kann er eventuell bestehende Fehler dem Zahnarzt nicht vorwerfen. Oberlandesgericht Köln Az.: 5 U 129/24 Beschluss vom 13. Mai 2025 Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg Zahnarzt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Mediator Foto: privat Einer für praktisch alle Indikationen 3M™ RelyX™ Universal Befestigungskomposit ist ein Komposit-Befestigungsmaterial mit Zwei-PastenRezeptur für praktisch alle selbstadhäsiven und – in Kombination mit 3M™ Scotchbond™ Universal Plus Adhäsiv – adhäsiven Indikationen für dualhärtende Befestigungszemente. 3M™RelyX™Universal Befestigungskomposit * je Applikation im Vergleich zu derzeit erhältlichen herkömmlichen Automix-Systemen ** im Durchschnitt weniger Materialverwurf dank Mikro-Mischkanüle* 80% 50% weniger Plastikmüll* 15 Applikationen aus 3,4 g** © Solventum 2025. Solventum, das S Logo und RelyX sind Marken von Solventum oder ihrer Tochtergesellschaften. 3M, das 3M Logo und Scotchbond sind Marken von 3M. Mehr erfahren unter: go.solventum.com/RelyXUniversal 3M Health Care ist jetzt Solventum

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