Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

24 | POLITIK QUOTE GEGEN DROHENDE UNTERVERSORGUNG Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bringen Landzahnarztgesetz auf den Weg Seit dem Wintersemester 2025/26 können 10,1 Prozent der Zahnmedizin-Studienplätze an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über eine Quote vergeben werden – was in Sachsen-Anhalt bereits umgesetzt wurde, planen andere Bundesländer nun ebenfalls: die Landzahnarztquote. Ende September wurde im sächsischen Landtag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, BSW und SPD zum Landzahnarztgesetz eingebracht. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte zahnärztliche Versorgung im Freistaat sicherzustellen. Zentraler Baustein des Entwurfs ist eine Vorabquote: Neun Studienplätze pro Jahr sollen an Zahnmedizinstudierende gehen, die sich im Gegenzug verpflichten, zehn Jahre in unterversorgten Regionen zu praktizieren. Die Quote orientiert sich am 2021 in Kraft getretenen Sächsischen Landarztgesetz und umfasst bis zu 8,1 Prozent der aktuell 109 Zahnmedizinstudienplätze an sächsischen Universitäten. Zusammen mit Sachkundigen, wie Prof. Dr. Ingo Bechmann, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, wurden Chancen, Herausforderungen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten erörtert. Dabei herrschte Konsens, dass der Freistaat eine tragfähige Lösung entwickeln muss, um einer drohenden Unterversorgung entgegenwirken zu können. Noch rechtzeitig vor die Ruhestandswelle kommen Laut der KZV Sachsen werden in den nächsten zehn Jahren rund 700 niedergelassene Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte im Freistaat in den Ruhestand gehen – nachrücken werden jedoch nur etwa halb so viele junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner. Dadurch würden in Sachsen innerhalb von 20 Jahren voraussichtlich ein Drittel der Vertragszahnarztpraxen wegfallen. Auch Mecklenburg-Vorpommern plant eine ähnliche Regelung. Dort gibt es bereits eine Landarztquote, doch „künftig soll es zusätzlich eine Landzahnarztquote, eine Landapothekerquote sowie ein Studienplatzkontingent für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geben“, heißt es in einem Gesetzentwurf der Landesregierung in Schwerin vom 24. September 2025. Zudem soll es Ärztinnen und Ärzten möglich sein, nach dem Studium auf AnFoto: VRD - stock.adobe.com zm115 Nr. 21, 01.11.2025, (1774)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=