Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

POLITIK | 25 trag eine andere Facharztausbildung zu absolvieren, wenn es regionalen Bedarf gibt – etwa in Augenheilkunde, HNO, Gynäkologie oder Psychiatrie. Für das Auswahlverfahren wird in beiden Bundesländern verstärkt auf persönliche Eignung geachtet: Neben Abiturnote und Studieneignungstest fließen Kriterien wie abgeschlossene Berufsausbildung, Freiwilligendienst, Sozialkompetenz und Engagement in die Beurteilung ein. In Sachsen wird die Abiturnote maximal mit 20 Punkten gewichtet. Ein Auswahlgespräch soll die fachliche und persönliche Eignung für eine vertragszahnärztliche Tätigkeit prüfen. „Die Landzahnarztquote eröffnet vielen jungen Menschen, die bisher am Numerus clausus gescheitert sind, eine echte Chance auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin“, betont Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt. Bei Vertragsbruch droht eine hohe Geldstrafe „Ihre Wirkung wird sich aber erst entfalten, wenn die heute Geförderten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und ihre Berufslaufbahn begonnen haben.“ Wer dann später nicht wie vereinbart in ländlichen Regionen tätig wird, muss mit Vertragsstrafen rechnen – laut sächsischem Gesetzentwurf mit Strafen von bis zu 250.000 Euro. Die KZV Sachsen begrüßt die Initiative ausdrücklich und sieht darin ein nachhaltiges Instrument zur Sicherung der Versorgung. Die Gesetzentwürfe beider Länder werden aktuell noch in den Fachausschüssen beraten. nb IN DIESEN BUNDESLÄNDERN GIBT ES EINE QUOTE Landarztquote: Baden-Württemberg, Bayern (auch ÖGD), Hessen (auch ÖGD), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz (auch ÖGD), Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt (auch ÖGD), Thüringen. Landzahnarztquote: Sachsen-Anhalt (seit WS 2025/2026), Thüringen (in Umsetzung), Sachsen (geplant), Mecklenburg-Vorpommern (geplant)

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