30 | POLITIK DEUTSCH-FRANZÖSISCHE ERKLÄRUNG ZU INVESTOREN IN DER ZAHNMEDIZIN „Sie lösen kein einziges Versorgungsproblem“ Die Regulierung rein wirtschaftlich orientierter, fachfremder Investorenpraxen in der zahnmedizinischen Versorgung ist aus Sicht der französischen Zahnärztekammer (ONCD) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) längst überfällig. In einer gemeinsamen Erklärung rufen die beiden Organisationen die Politik auf, zu handeln. Die investorenbetriebenen Dentalketten in Frankreich und Deutschland lösen kein einziges Versorgungsproblem, sondern beschädigen die bewährten zahnmedizinischen Versorgungsstrukturen in unseren Ländern“, heißt es zu Beginn des Papiers. „Die investorengesteuerten Zahnarztketten lassen sich primär in ohnehin sehr gut versorgten Großstädten mit hohem Pro-Kopf-Einkommen nieder und kümmern sich dabei kaum um vulnerable Gruppen, was man an der niedrigen Zahl der Hausbesuche ablesen kann“, bekräftigt BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. Die Erklärung geht auf ein zweitägiges Treffen der BZÄK und des ONCD im Frühjahr 2025 in Berlin zurück. Bei den Gesprächen waren die Auswirkungen, die die beiden Berufsorganisationen durch investorenbetriebene Praxen auf die zahnmedizinische Versorgung beobachten, ein zentrales Thema. Konstantin von Laffert, der die BZÄK als Vizepräsident vertrat, ist vor allen Dingen ein Punkt im Gedächtnis geblieben: „Besonders erschreckend waren die Berichte der französischen Kolleginnen und Kollegen über diverse Fälle von Behandlern, die mit gefälschten Zeugnissen in InvestorenMVZ in Frankreich an Patienten gearbeitet haben. Das zeigt, welche Dimension das Problem mittlerweile in Europa hat und dass es Zeit für einen besseren Patientenschutz durch eine wirkungsvolle Regulierung dieses Wildwuchses wird.“ Ein Schlupfloch im Gesetz Während investorenbetriebene Dentalketten in Deutschland aufgrund des deutschen Sozialrechts in Form von zahnärztlichen MVZ (Medizinische Versorgungszentren) gegründet werden, treten sie in Frankreich als gemeinnützige Vereinigungen (dentalmedizinische Versorgungszentren) auf. „Dabei wurde ein Schlupfloch im französischen Gesetz ausgenutzt“, erklärt ONCD-Präsident Dr. Alain Durand. „Gemeinnützige Organisationen wurden in Frankreich als Träger von zahnmedizinischen Versorgungszentren zugelassen, um die Situation in unterversorgten Gebieten zu verbessern. Diese Möglichkeit haben die Investoren voll ausgenutzt: Sie gründeten gemeinnützige Vereine und über sie dentalmedizinische Versorgungszentren, um anschließend die Gewinne abzuschöpfen.“ Zu den Missständen, die im Zuge dieser Entwicklung auftraten, gehörten laut Durand neben der Beschäftigung nicht qualifizierter Fachkräfte auch überteuerte Abrechnungen und mangelhafte hygienische Zustände in den betreffenden Kliniken. zm115 Nr. 21, 01.11.2025, (1780) Foto: peterschreiber.media – stock.adobe.com
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