POLITIK | 31 Bedingung ist die 50+1-Regel Die gemeinsame Erklärung von ONCD und BZÄK enthält konkrete Forderungen für die Regulierung investorenbetriebener Dentalketten. Insbesondere muss aus Sicht der beiden Organisationen die Mehrheit an einer zahnärztlichen Praxis stets in Händen von Zahnärztinnen und Zahnärzten liegen („50+1-Regel“). So bleibe gewährleistet, dass zahnmedizinische Kompetenz und nicht Renditeerwartung ausschlaggebend für Behandlungsentscheidungen sei. „Zahnmedizin ist nicht gleichzusetzen mit dem Verkauf von Speiseeis oder Schuhen, da die Wissensasymmetrie zwischen Zahnarzt und Patient eine reine Renditeorientierung in der Medizin ausschließt“, geben die Organisationen zu bedenken. Mit Blick in Richtung Politik weisen ONCD und BZÄK ausdrücklich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2024 (Az.: C-295/23) hin, in der bestätigt wird, dass die EU-Mitgliedstaaten berechtigt sind, Vorschriften zu erlassen, die die „berufliche Unabhängigkeit“ und insbesondere die Unabhängigkeit von Angehörigen der Gesundheitsberufe gewährleisten sollen. Hartnäckigkeit zahlt sich aus In Frankreich wurden die betrügerischen Betreiberfirmen inzwischen zurückgedrängt. Die Gründung einer gemeinnützigen Klinik wird strenger kontrolliert und ist beispielsweise nicht mehr in gut versorgten Gebieten möglich. ONCD-Präsident Durand betont, dass die französische Zahnärzteschaft für diesen Erfolg jahrelange Überzeugungsarbeit bei Politikerinnen und Politikern leisten musste. „Jedes Mal, wenn wir Kenntnis von betrügerischen Praktiken erlangten – etwa schlechte Behandlungen, fragwürdige Arbeitsverträge, fehlende Qualifikationen, hygienische Missstände – meldeten wir und unsere regionalen Zweigstellen das den Behörden. Immer wieder haben wir auch die politischen Entscheidungsträger mit den Fakten konfrontiert, die uns vorlagen“, berichtet er. Diese Strategie habe dann letztendlich dazu beigetragen, dass Politik und Verwaltung sich bewegten. Dass ONCD und BZÄK nun zum ersten Mal eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht haben, ist für Durand ein starkes Zeichen – das auch auf EU-Ebene Signalwirkung entfalten soll: „Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass renditeorientierte Investoren in der Zahnmedizin nicht nur das Problem einzelner Länder sind, sondern dass diese Entwicklung ganz Europa betrifft.“ mg, sth zm115 Nr. 21, 01.11.2025, (1781) Enge Zusammenarbeit: Die französische Zahnärztekammer und die Bundeszahnärztekammer fordern in einer gemeinsamen Erklärung, dass rein wirtschaftlich orientierte Zahnarztketten strenger reguliert werden. Denn vor allem Frankreichs Zahnmedizin galt als Eldorado für Spekulanten: Fast 15 Jahre haben Investoren das System abgezockt und gesundheitlich wie finanziell ruinierte Patienten zurückgelassen. Über den QR-Code gelangen Sie zur Titelgeschichte „Fini le Bluff“ (zm12/2023). Jetzt registrieren ... und weitere Infos. Jetzt registrieren Jetzt registrieren ... und weitere Infos. Lerninhalte: •Definition, Vorteile und Limitation des Edge Bonding • Entscheidungsfindung & Fallplanung • Farb- und Materialauswahl • Ausführung (mit/ohne Silikonschlüssel) & Nachsorge Sprache: Deutsch, Englisch 14. November 2025 14–15 Uhr (CET) kostenloses Webinar KEEPON LEARNING ONLINE Code scannen &anmelden INVISIBLE EDGE BONDING Wie kleine Veränderungen den großen Unterschied machen. Dr. Aria Köppen Zahnärztin, Minden
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