Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

Foto: piai - stock.adobe.com(generiert mit KI) KURZ ERKLÄRT 1.841 Krankenhäuser gab es 2024 in Deutschland. 1991 waren es noch 2.411. 64 | POLITIK KURZ ERKLÄRT: KRANKENHAUSREFORMANPASSUNGSGESETZ Verbessert oder doch verwässert? Das Bundeskabinett hat im Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. Wie verändert der Entwurf das Gesetz der Vorgängerregierung und welche Kritik gibt es an der Reform der Reform? Ein Überblick. Wie ist die Ausgangslage? Im ersten Halbjahr 2025 lagen die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei insgesamt 178 Milliarden Euro. Mit einem Anteil von 33 Prozent waren Krankenhausbehandlungen der mit Abstand größte Kostenblock in der GKV (siehe Grafik) – der sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zudem sehr dynamisch entwickelt. „Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Halbjahr um 9,6 Prozent bzw. 4,8 Milliarden Euro gestiegen“, hieß es Anfang September aus dem BMG. Trotz der hohen Ausgaben und der im europäischen Vergleich höchsten Bettendichte schneidet Deutschland bei der Qualität der stationären Versorgung nur mittelmäßig ab. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wollte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die stationäre Versorgung effizienter machen. Das KHVVG, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sei jedoch durch den Praxischeck gefallen, urteilte seine Nachfolgerin Nina Warken (CDU). Das KHAG mache die Reform aus ihrer Sicht nun „praxistauglich“. Was soll das KHAG bewirken? So viel vorab: Mit dem KHAG möchte Warken an den grundlegenden Zielen der Krankenhausreform festhalten. Nach wie vor ist das Ziel, Behandlungsqualität und -effizienz zu steigern und eine flächendeckende stationäre Versorgung sicherzustellen. Die neue Regierung entschied sich jedoch, einige Regelungen zu verändern, um den Bundesländern mehr Freiheiten für die Planung der Krankenhauslandschaft zu geben. Außerdem sollen die zm115 Nr. 21, 01.11.2025, (1814) Krankenhäuser mit dem KHAG mehr Zeit bekommen, die neuen Qualitätsvorgaben umzusetzen. Was wurde verändert? Leistungsgruppen: Das KHVVG definierte 65 Leistungsgruppen. Um in diese Gruppen eingestuft zu werden, müssen Kliniken bestimmte Qualitätskriterien bei Ausstattung, Qualifikation und Personal erfüllen. Das KHAG reduziert die Zahl der Leistungsgruppen auf 61. Ausnahmen: Wenn es zur Sicherung der Versorgung, vor allem auf dem Land, notwendig ist, dürfen die Bundesländer in Absprache mit den Krankenkassen für einzelne Krankenhäuser Ausnahmeregelungen verfügen, wonach diese Standorte maximal drei Jahre von den im Gesetz definierten Qualitätskriterien abweichen dürfen. Die Zeit soll genutzt werden, um die Qualitätskriterien umzusetzen. Auch die im KHVVG enthaltenen strengen Erreichbarkeitskriterien nach Autofahrminuten entfallen im KHAG. Ursprünglich wollte Warken den Ländern sogar sechs Jahre Schonfrist einräumen. Kooperationen: Laut KHAG muss vor dem Aussprechen einer Ausnahmeregelung geprüft werden, ob die Kriterien der Leistungsgruppen über Kooperationen oder Verbünde mit anderen Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen erfüllt werden können. Ihr Abstand voneinander darf dabei höchstens zwei Kilometer Luftlinie betragen. Transformationsfonds: Für die auf zehn Jahre angelegte Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft sieht das KHVVG einen Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro vor. Dieser sollte zu gleichen Anteilen aus dem Gesundheitsfonds und den Haushalten der Bundesländer finanziert werden. Diese Aufteilung wird durch das KHAG geändert. Auf Mittel aus dem Gesundheitsfonds, der sich hauptsächlich aus GKV-Beiträgen speist, wird verzichtet. Stattdessen wird der Bund 25 Milliarden Euro aus

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