Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

ZAHNMEDIZIN | 65 handlung oder im Gespräch mit dem Patienten ein Headset oder nutzt ein fest installiertes Mikrofon am Behandlungsstuhl. Das System hört kontinuierlich mit. Der Patient muss über die Nutzung informiert werden (siehe unten). Dabei transkribiert das System das Gesagte sofort und zeigt es auf einem Bildschirm an. Abschnitte wie „Anamnese“, „Befund“ oder „Therapie“ werden automatisch erkannt und zugeordnet. Damit die Dokumentation mit der Spracherkennung vollständig und korrekt ist, muss der Zahnarzt klar und präzise sprechen – zum Beispiel: „Zahn 16 distal approximal Karies, Therapie: Kompositfüllung geplant“. Dabei können Korrekturen oder Formatierungen per Sprachbefehl durchgeführt werden, zum Beispiel „lösche den letzten Satz“ oder „füge Diagnose hinzu“. Am Ende überprüft der Zahnarzt den generierten Text, nimmt nötige Korrekturen vor und speichert den Eintrag direkt in der Patientenakte. Moderne Systeme können normal gesprochenen Inhalt problemlos bewältigen – solange die Informationen enthalten sind. Es ist nicht nötig, besonders strukturiert oder „in Absätzen“ zu sprechen. Allerdings muss das Gesprochene detailliert genug sein – die KI kann nur transkribieren, was auch gesagt wird. Während der Befundung und Therapie muss daher parallel zur zahnärztlichen Tätigkeit oft sehr Die Dokumentation gehört zu den unbeliebten Zeitfressern in der Praxis. Da ist ein unsichtbarer Assistent, der die leidige Arbeit im Stand-by-Modus geräuschlos und professionell erledigt, ein verlockendes Angebot. Doch kann man sich auf den KI-Kollegen verlassen? zm115 Nr. 22, 16.11.2025, (1915) ZU BEACHTEN BEI DER NUTZUNG VON KI-SYSTEMEN ZUR DOKUMENTATION Beim Einsatz von KI-gestützter Sprachdokumentation gelten strenge rechtliche Anforderungen: n DSGVO-Konformität: Patientendaten sind besonders schützenswert. Es muss eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Anbieter geschlossen werden. Die Daten sollten ausschließlich innerhalb der EU oder in Ländern mit einem gleichwertigen Schutzniveau verarbeitet werden. n Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten erheben und verarbeiten, Audioaufnahmen (wenn möglich) direkt nach der Transkription löschen. n Sicherheit: Eine verschlüsselte Datenübertragung (TLS/ SSL) und die sichere Speicherung (AES-Verschlüsselung) sind Pflicht. n EU AI Act: Auch Systeme für die medizinische Dokumentation werden voraussichtlich als „High-Risk AI“ eingestuft werden. Das bedeutet, dass die Anbieter strenge Vorgaben zur Transparenz, Risikobewertung, Qualitätskontrolle und menschlichen Aufsicht einhalten müssen. Zahnärzte sollten sicherstellen, dass ihr Anbieter diese Anforderungen nachweislich erfüllt. n Dokumentationspflicht: Praxisinhaber sollten eine interne Richtlinie zum KI-Einsatz erstellen, Verantwortlichkeiten definieren und regelmäßige Überprüfungen (Audits) durchführen. n Patienteninformation: Ihre Patienten müssen über den Einsatz von KI zur Dokumentation informiert werden – schriftlich und mit Einverständniserklärung. n Schulung: Anwenderinnen und Anwender – Zahnärzte und Personal – müssen nachweislich kompetent im Umgang mit der KI sein. Etwaige Schulungen sollten dokumentiert werden. Prof. Dr. Tabea Flügge Charité Universitätsmedizin Berlin Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Campus Benjamin Franklin Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin Foto: www.eventfotosberlin.de Univ.-Prof. Dr. Falk Schwendicke, MDPH Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und digitale Zahnmedizin LMU Klinikum Goethestr. 70, 80336 München Foto: Peitz/Charité Foto: utaem2022 – stock.adobe.com, mtnajmin – stock.adobe.com, Syda Productions – stock.adobe.com

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