PRAXIS | 35 Foto: Coloures-Pic - adobe.stock.com zent) nach § 7 g EStG erzielt werden. Voraussetzung ist ein Praxisgewinn von maximal 200.000 Euro pro Jahr. Befristet für Investitionen in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027. Die degressive Abschreibung darf maximal das Dreifache der linearen Abschreibung, höchstens aber 30 Prozent betragen. Bei größeren Investitionen, zum Beispiel einem OPG oder einer neuen Behandlungseinheit, kann es deshalb sinnvoll sein, die Auslieferung dieser Wirtschaftsgüter durch das Depot in diesen Zeitraum zu legen. Das Bestellungs- und Zahlungsdatum sind hierbei unerheblich. Anzahlungen beziehungsweise vorgezogene Zahlungen für Gebäudereparaturen, wenn es sich um Praxisräume oder ein vermietetes Objekt handelt.* Hinausschieben der Geltendmachung von Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten (Zahlungseingang erst 2026).* Hinausschieben von KZV-Zahlungen: Da es sich bei den KZV-Zahlungen um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen handelt, wird die Zahlung dem neuen Jahr (2026) nur dann zugerechnet, wenn sie nach dem 10. Januar 2026, also ab Dienstag, 13. Januar 2026, in der Praxis eingeht. Anzahlungen, soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt beziehungsweise vorgezogene Zahlungen und vorgezogene Einkäufe für Verbrauchsmaterial, zum Beispiel für Edelmetalle/Labor bei Zahnärzten.* Vorauszahlungen auf Dauerschuldverhältnisse wie Praxismietvertrag für maximal fünf Jahre.* So hilft Ihnen das Wachstumschancengesetz Befristete Einführung einer degressivenAbschreibungfürWohngebäude: Diese degressive Abschreibung beträgt 5 Prozent pro Jahr für vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029 neu gebaute beziehungsweise im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohnungen. Die lineare Abschreibung dafür beträgt lediglich 3 Prozent. Bei Anschaffung einer Wohnung mit einem Gebäudeanteil von beispielsweise 500.000 Euro sind das 10.000 Euro pro Jahr, also circa 4.500 Euro mehr Steuerersparnis in den ersten Jahren. Da die 5 Prozent immer vom verbleibenden Restwert, das heißt von den Anschaffungsoder Herstellungskosten nach Abzug der geltend gemachten degressiven Abschreibung gerechnet werden, verringert sich der Vorteil hierdurch im Laufe der Jahre. Wenn eines Tages die lineare Abschreibung höher ist als die degressive, kann zur linearen Abschreibung gewechselt werden. An der unterstellten Nutzungsdauer von 33 Jahren für Wohnimmobilien, die ab 2023 fertiggestellt worden sind, ändert sich hierdurch nichts. Auch hier können nur 100 Prozent der Gebäudekosten abgeschrieben werden, aber in den Anfangsjahren eben deutlich schneller. Sonderabschreibungen nach § 7b EStG für kostengünstigen Mietwohnungsneubau: Die Errichtung oder der Kauf von neuem Wohnraum wird durch diese Sonderabschreibung gefördert, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgte beziehungsweise erfolgt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen hierbei pro Quadratmeter Wohnfläche 5.200 Euro nicht überschreiten. Dies bezieht sich rein auf die Kosten für das Gebäude, der Aufwand für den Grund und Boden wird nicht mitgerechnet. Die Sonderabschreibung in Höhe von 5 Prozent pro Jahr bemisst sich nach Anschaffungskosten von maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Sonderabschreibung kann in den ersten vier Jahren nach der Anschaffung neben der vorgenannten degressiven Abschreibung geltend gemacht werden. Dann beträgt die Abschreibung für das Jahr der Fertigstellung und für die folgenden drei Jahre jeweils 10 Prozent pro Jahr für bis zu 4.000 Euro Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter, für die übersteigenden Anschaffungs- und Herstellungskosten 5 Prozent. * Anmerkung: Diese Maßnahmen funktionieren nicht, wenn der Gewinn – ausnahmsweise – durch Vermögensvergleich (Bilanz) ermittelt wird. zm115 Nr. 23-24, 01.12.2025, (1981) Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=