zm115 Nr. 23-24, 01.12.2025, (1990) 44 | PRAXIS Seit 2017 stellt die BZÄK gemeinsam mit der Aidshilfe für Praxisteams ein Informationsvideo und eine Broschüre zur Verfügung. Diese sollen dem Team die Zusammenhänge kleinschrittig erklären und unbegründete Ängste nehmen. „Das Infektionsrisiko steht im direkten Zusammenhang mit der Konzentration der HI-Viren im Blut. Diese ist bei medikamentös therapierten HIV-Patienten so gering, dass eine Übertragung auf Behandler und Personal selbst durch Nadelstichverletzungen oder die Kontamination von Schleimhäuten äußerst unwahrscheinlich ist“, teilt die BZÄK mit und fügt hinzu: „Eine HIV-Übertragung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung ist in der internationalen Literatur nicht beschrieben.“ Unabhängig von der Viruslast müssen in der Zahnarztpraxis für die Behandlung von HIV-Patienten keine zusätzlichen Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz getroffen werden. Weder ist ein eigener Behandlungsraum für HIV-Infizierte erforderlich, noch ist es notwendig, diese Patienten am Ende eines Sprechtages zu behandeln. „Die Tatsache, dass viele Patienten nichts von ihrer Infektion wissen oder diese aus Angst vor Diskriminierung verschweigen, bedingt die Regel, dass alle Patienten so behandelt werden müssen, als ob sie infektiös wären“, erinnert die BZÄK. Standardmaßnahmen sind: Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung bestehend aus, Einmalhandschuhen, Mund-Nasenschutz, Schutzbrille/ Schutzschild und gegebenenfalls Schutzkittel, wenn die Gefahr des Verspritzens von Flüssigkeiten besteht. Sachgerechte Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation aller bei der Behandlung benutzten Medizinprodukte (Instrumente) gemäß ihrer Einstufung in Risikoklassen (RKI-Empfehlung, Hygieneplan). Desinfektion der patientennahen Flächen nach der Behandlung. Entsorgung kontaminierter Abfälle, zum Beispiel Tupfer, OP-Abdeckungen, Watterollen oder Ähnliches, über den Hausmüll. Anlässlich des diesjährigen Welt-AidsTages, der seit 1988 jährlich am 1. Dezember begangen wird, drängt die Aidshilfe auf mehr finanzielle Mittel zur Bekämpfung der Krankheit und weniger Stigmatisierung von Betroffenen. Weltweit leben nach Informationen der Vereinten Nationen rund 41 Millionen Menschen mit HIV. In diesem Video für das Praxispersonal fasst die Bundeszahnärztekammer die wichtigsten Informationen zum Umgang mit HIVinfizierten Patientinnen und Patienten zusammen (siehe QR-Code). Foto: YouTube-Bundeszahnärztekammer (BZÄK) HIER GEHT'S ZUM DOWNLOAD Alle Informationen sowie das Video und die Broschüre zur zahnärztlichen Behandlung von HIVpositiven Patienten, sind über den QR-Code oder auf der Webseite der Bundeszahnärztekammer verfügbar: https:// www.bzaek.de/ berufsausuebung/ hygiene/hivaids „Für eine Infektionsübertragung durch Speichel oder Aerosole gibt es keinen Nachweis.“ Bundeszahnärztekammer KLARSTELLUNG ZUM WELT-AIDS-TAG Keine Angst vor HIV in der Zahnarztpraxis! Anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember erinnert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) daran, dass bei Einhaltung der üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen keine Infektionsgefahr bei der Versorgung von Menschen mit HIV oder Aids sowie Hepatitisinfektion besteht. mg
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