Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 23

48 | POLITIK Finanzierung Die meisten Gesundheitsleistungen können entweder kostenlos oder gegen eine geringe Zuzahlung in Anspruch genommen werden. Finanziert wird das System zum Großteil aus Steuern. Im Jahr 2021 deckten öffentliche Mittel 86 Prozent der Gesundheitsausgaben ab (EU-Durchschnitt: 81 Prozent). Die freiwillige Krankenversicherung spielt mit einem Anteil von 1 Prozent an den gesamten Gesundheitsausgaben nur eine sehr kleine Rolle und wird meist als Zusatzversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen. Im von langen Wartezeiten geprägten schwedischen Gesundheitssystem ermöglicht sie unter Umständen einen schnelleren Zugang zur Versorgung. Etwa 13 Prozent der Gesundheitsausgaben im Jahr 2021 wurden laut OECD-Länderbericht aus eigener Tasche finanziert (EU-Durchschnitt: 14,5 Prozent). Dazu gehören Zuzahlungsgebühren, die die Regionen für ambulante Behandlungen, Facharztbesuche und Krankenhausaufenthalte festlegen (aktuell etwa 15 Euro für den Hausarzt, 30 Euro für den Facharzt, 40 Euro für die Notaufnahme). Für Zusatzsätze gelten Höchstbeträge pro Person und Jahr (zurzeit etwa 104 Euro). Alles, was darüber liegt, zahlt die öffentliche Hand. Patientensteuerung und Digitalisierung Schweden setzt sehr stark auf eine zentrale Lenkung der Patientenströme. Die Zuzahlungsregeln der Regionen bieten beispielsweise Anreize, statt dem Krankenhaus zunächst einen Primärversorger aufzusuchen. In ambulanten Gesundheitszentren und in Kliniken findet außerdem eine Triage statt, die über die weitere Versorgung entscheidet. Das Land hat 2006 damit begonnen, eine E-Health-Strategie zu implementieren. Schon etwas länger gibt es das Gesundheitsportal „1177“, eine zentrale Anlaufstelle für Informationen und Dienstleistungen. Telefonisch und online steht jederzeit medizinisches Fachpersonal zur Verfügung. Alle registrierten Einwohner können sich mit ihrer staatlichen Identifikationsnummer anmelden, um Gesundheitsfragen zu klären, nach Vorsorgeangeboten zu suchen, Termine zu vereinbaren oder sich per Video-Call beraten zu lassen. Auch das Abrufen von E-Rezepten und die Verwaltung der elektronischen Patientenakte sind möglich. Zahnmedizinische Versorgung Zahnärztliche Praxen oder Kliniken werden sowohl von den Regionen als auch von privaten Anbietern betrieben, die Versicherten können frei wählen. Sowohl in der öffentlichen als auch in der privaten Zahnmedizin gilt die freie Preisgestaltung. Die öffentliche Zahnmedizin muss sich jedoch an Referenzpreisen orientieren, die in der Regel durch die Regionalräte festgelegt werden. Wer bezahlt Zahnbehandlungen? Vergleichsweise hohe Zuzahlungen sind die Regel. Davon ausgenommen sind Kinder und junge Erwachsene. Bis zu dem Jahr, in dem sie 20 Jahre alt werden, haben sie Anspruch auf kostenlose Zahnbehandlungen. Danach gewährt der Staat nur noch eine geringe staatliche Beihilfe: 1. Die allgemeine Zahnbeihilfe wird allen Erwachsenen am ersten Juli jedes Jahres zugeteilt. Die Höhe der Beihilfe ist altersabhängig und beträgt 300 oder 600 Kronen (circa 27 oder 54 Euro) pro Jahr und Person. Sie kann unter anderem für regelmäßige Kontrolluntersuchungen und die Inanspruchnahme präventiver Maßnahmen genutzt werden. Nimmt man sie in Anspruch, zieht der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Betrag von der Rechnung ab. 2. Bis zu einer Summe von 3.000 Kronen (372 Euro) pro Jahr müssen Patientinnen und Patienten ihre Zahnbehandlungen selbst zahlen. DerHochkostenschutzsetztein, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten zahnärztliche Maßnahmen erhalten, die teurer sind. Bei Behandlungen, die zwischen 3.000 und 15.000 Kronen (1.366 Euro) liegen, wird eine Beihilfe von 50 Prozent gewährt, Kosten darüber werden zu 85 Prozent vom Staat erstattet. 3. Der besondere zahnärztliche Zuschuss richtet sich an Personen, die an einer Krankheit oder Behinderung leiden, die die Mundgesundheit beeinträchtigen kann. Für sie beträgt der Zuschuss 600 Kronen pro Halbjahr. Die geplante Reform „Tiotandvård" Zum 1. Januar 2026 hat die schwedische Regierung Änderungen im Finanzierungssystem der zahnmedizinischen Versorgung angekündigt. Eine Reform mit dem Titel „Tiotandvård“ zielt darauf ab, die Eigenkosten für Menschen ab 67 Jahren zu senken. Das Parlament stimmt im Dezember über den Vorschlag ab. Laut Tiotandvård zahlen Ältere künftig nur noch zehn Prozent des Referenzpreises für zahnärztliche Behandlungen, 90 Prozent trägt der Staat. Die Zahnärztekammer rechnet mit erheblichen finanziellen Folgen. „Es wird erwartet, dass die Reform die Regierung jährlich zwischen 3,4 und 4,5 Milliarden Kronen (310 bis 409,5 Millionen Euro) kosten wird“, teilte die Kammer mit. Was die Zahnärzteschaft kritisiert Zwar sei das Ziel, die Erschwinglichkeit zahnmedizinischer Behandlungen für finanziell Schwächere zu verbessern, lobenswert – die Reform berge jedoch einige Risiken, kommentierte der Verband die Pläne. „Unsere Hauptbedenken sind, dass Ressourcen fehlgeleitet werden könnten zugunsten gesunder Senioren, während Personen mit größeren zahnmedizinischen Bedürfnissen vernachlässigt werden“, so eine Sprecherin des Verbands. „Wir haben die Regierung auch davor gewarnt, dass die Reform zu mehr Bürokratie und geringeren Einnahmen für Zahnarztpraxen führen könnte – was die Versorgungsqualität beeinträchtigen [...] könnte.“ Ebenfalls zu bedenken sei, dass etwa 80 Prozent der zahnärztlichen Versorgung in Schweden von Privatpraxen erbracht werden. Die Einführung der Preisregulierung stelle ein erhebliches Risiko für die finanzielle Tragfähigkeit dieser Praxen dar, da man die derzeitigen Referenzpreise im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten der Behandlung zu niedrig angesetzt habe. „Unter einem regulierten Preismodell könnten viele Zahnärzte es wirtschaftlich für nicht tragbar halten, ihre Praxen weiterzuführen“, erklärte die Sprecherin. sth zm115 Nr. 23-24, 01.12.2025, (1994) 86% der Gesundheitsausgaben in Schweden stammte 2021 aus Steuermitteln, mehr als der EU-Schnitt von 81 Prozent

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