26 | PRAXIS INVESTMONITOR ZAHNARZTPRAXIS 2024 Was die Niederlassung heute kostet David Klingenberger 2024 entschieden sich 1.122 Zahnärztinnen und Zahnärzte für den Schritt in die Selbstständigkeit. Im InvestMonitor Zahnarztpraxis wurden insgesamt 538 Finanzierungsfälle aus dem gleichen Jahr ausgewertet, davon betrafen 455 Fälle die Gründung einer allgemeinzahnärztlichen Praxis. Eine zentrale Frage für die Existenzgründerin beziehungsweise den Existenzgründer ist zuallererst die Wahl der geeigneten Praxisform. Die zahnärztliche Berufsausübung findet ganz überwiegend in den beiden „klassischen“ Formen der Einzelpraxis und der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) statt. Bei den allgemeinzahnärztlichen Existenzgründungen entfallen insgesamt 72,5 Prozent der Finanzierungsfälle auf Einzelpraxen und 26,6 Prozent auf BAGs. Nur 0,9 Prozent sind keiner der beiden klassischen Formen zuzuordnen (Abbildung 1). Die Entscheidung für eine bestimmte Praxisform hat sicherlich eine starke subjektive Komponente im Sinne individueller Präferenzen der Existenzgründer. Daneben gibt es aber auch stärker objektivierbare Kriterien, die im Einzelfall für oder gegen eine bestimmte Praxisform sprechen. Der Vorteil der Einzelpraxis wird in der Alleinverantwortung gesehen, die nicht durch die Mitspracherechte weiterer Inhaber begrenzt wird. Die BAG bietet demgegenüber eine Teilung der finanziellen Kosten und Risiken durch zwei oder mehr Inhaber. So stark auch individuelle Gesichtspunkte bei der Entscheidung für eine konkrete Praxisform hineinspielen – im 5-Jahres-Vergleich zeigt sich ein sehr stabiles Verteilungsmuster der präferierten Praxisformen. Die Einzelpraxis war diesem Zeitraum mit einem Anteilswert zwischen knapp 68 Prozent und 73 Prozent jeweils klar die dominante Praxisform. Auch im Hinblick auf die Gründungsform wird ein sehr klares Muster ersichtlich. Lediglich etwas mehr als sieben Prozent der Existenzgründungen von Einzelpraxen beziehungsweise BAGs stellen nämlich reine Neugründungen dar. In mehr als 90 Prozent der Fälle werden hingegen Bestandspraxen übernommen und von den neuen Inhabern weiterentwickelt. Die Anzahl der angebotenen Bestandspraxen übersteigt seit vielen Jahren die Anzahl der potenziellen Interessenten deutlich, so dass die Existenzgründenden auf ein breites Angebot zurückgreifen können. So vielfältig sind die Praxisund Gründungsformen In Abbildung 1 werden die Praxis- und Gründungsformen auf lediglich sechs unterscheidbare Arten der Existenzgründung zurückgeführt. Damit ist die apostrophierte Vielfalt der Praxis- und Gründungsformen jedoch keineswegs widerlegt. Vielfältig wird das Gründungsgeschehen nämlich, sobald man in die Einzeldaten schaut und – unabhängig von Praxisform und Gründungsart – sehr individuelle Praxiszuschnitte erkennt. Ein deutlicher Indikator für diese Gründungsvielfalt ist das Investitionsvolumen, das über die analysierten 455 Finanzierungsfälle breit streut. Betrachten wir zunächst das durchschnittliche Investitionsvolumen, jeweils definiert durch das arithmetische Mittel. Investitionen sind breit gestreut Das Investitionsvolumen einer Einzelpraxisübernahme – der häufigsten Form der zahnärztlichen Existenzgründung – belief sich auf 450.000 Euro. Dagegen betrug das Investitionsvolumen für die Übernahme Foto: rh2010-stock.adobe.com zm116 Nr. 01-02, 16.01.2026, (2068)
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