Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1

PRAXIS | 27 einer BAG 429.000 Euro je Inhaber. Bei einer Einzelpraxisneugründung beliefen sich die Investitionen im Schnitt auf 853.000 Euro. Generell sind Neugründungen mit höheren Investitionen verbunden als Übernahmen und innerhalb dieser beiden Niederlassungsformen ist die Existenzgründung in Form einer Einzelpraxis in der Regel jeweils teurer als eine anteilige Existenzgründung in Form einer BAG. Spannend wird es nun, wenn man ergänzend zwei weitere statistische Maße betrachtet, nämlich die Standardabweichung und den Median. Die Standardabweichung gibt an, wie weit die Werte in einem Datensatz im Durchschnitt vom Mittelwert – das heißt dem arithmetischen Mittel – abweichen. Das Investitionsvolumen streut demnach im Fall eines Einstiegs in eine BAG um 200.000 Euro um den Mittelwert, bei der Einzelpraxisneugründung sind es sogar 400.000 Euro Abweichung nach oben und unten. Bei den Übernahmen von BAGs macht die Standardabweichung rund 57 Prozent des Mittelwerts aus – mithin eine erhebliche Streubreite. zm116 Nr. 01-02, 16.01.2026, (2069) Einzelpraxisneugründung Einzelpraxisübernahme BAG-Neugründung Sonstige (Praxisgemeinschaft, MVZ) BAG-Einstieg BAG-Übernahme 2020 2021 2022 2023 2024 Art der Existenzgründung 6,4% 66,8% 5,0% 10,8% 9,4% 1,6% 9,7% 61,5% 5,3% 9,7% 12,0% 1,8% 5,7% 62,1% 3,8% 13,2% 13,8% 1,4% 6,2% 63,4% 2,0% 15,3% 11,3% 1,8% 5,3% 67,2% 2,0% 13,6% 11,0% 0,9% Quelle: DZ/apoBank Abbildung 1 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 Verteilung der Investitionsvolumina in 1.000 EUR nach Niederlassungsform Mittelwert Median Standardabweichung Einzelpraxisübernahme BAGÜbernahme BAGEinstieg Einzelpraxisneugründung BAGNeugründung ±232 450 420 429 375 293 247 853 690 736 740 ±244 ±400 ±200 ±248 Quelle: DZ/apoBank Abbildung 2

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