Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1

PRAXIS | 65 Die BWA lesen (und verstehen) Praxisinhaber erhalten von ihrem Steuerberater regelmäßig eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die zeigt, wie sich Einnahmen, Ausgaben und Gewinn sowie freie Liquidität in einem bestimmten Zeitraum entwickelt haben. Richtig gelesen, ist sie ein wertvolles Steuerungsinstrument für Ihre Praxis. In der Regel wird der Gewinn monatlich aus den gebuchten Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Zusätzlich enthält die BWA kumulierte Werte für das laufende Jahr und Vergleiche zu Vorjahreszeiträumen. Zahnarztpraxen ermitteln ihren steuerlichen Gewinn meist mit einer EinnahmenÜberschuss-Rechnung (EÜR). Dabei werden alle tatsächlich zugeflossenen Einnahmen berücksichtigt – unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung. Das gilt für KZVZahlungen, Privatliquidationen, Eigenlaborerlöse sowie sonstige Einnahmen, beispielsweise aus Gutachten oder Prophylaxe-Produkten. Auf der Ausgabenseite stehen alle im Zeitraum bezahlten Kosten: Personal, Material, Fremdlabor, Miete, Versicherungen und Ähnliches. Eine Besonderheit sind Abschreibungen. Sie verteilen die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: Wenn ein Röntgengerät 80.000 Euro kostet und über acht Jahre linear abgeschrieben wird, mindert dies den Gewinn jährlich um 10.000 Euro. Zwar sinkt die Liquidität beim Kauf sofort um 80.000 Euro, steuerlich wirkt sich die Ausgabe jedoch erst über mehrere Jahre aus. Dieser Unterschied zwischen Liquidität und Gewinn ist für die Praxissteuerung wichtig. Sichtbar wird in der BWA auch der Zusammenhang zwischen abgeschriebenen Geräten und steigenden Instandhaltungskosten. Dieser Effekt lässt sich in der BWA über mehrere Jahre gut beobachten: Während die Abschreibungen abnehmen, wachsen die Aufwendungen in den Konten „Reparaturen“ oder „Wartung“. Wird diese Entwicklung regelmäßig analysiert, kann der Zahnarzt daraus wirtschaftlich sinnvolle Zeitpunkte für eine Reinvestition ableiten – insbesondere, wenn moderne Geräte zusätzlich Energie sparen oder neue Leistungsbereiche eröffnen. Tilgungen von Darlehen, Steuerzahlungen und private Entnahmen gelten nicht als Praxisausgaben. Sie werden jedoch in der Liquiditätsübersicht berücksichtigt, sodass Sie nachvollziehen können, wohin das Geld geflossen ist und welche Mittel verfügbar bleiben. Das bringt die BWA n Ertragsentwicklung: Wie hat sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr verändert? Lohnt sich der Ausbau bestimmter Leistungsbereiche? n Kostenstruktur: Welche Kostenarten steigen überproportional an? Wo bestehen Einsparpotenziale zum Beispiel durch Verhandlungen mit Lieferanten? n Rentabilität: Wie hoch ist der monatliche Überschuss, und bleibt genügend Liquidität zur Begleichung von Steuern, Darlehen und Privatentnahmen? Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat 2026 Genau wie unsere Instrumente. wird brillant. Ein gutes neues Jahr wünscht acurata. acurata GmbH & Co. KGaA +49 8504 9117-15 | verkauf@acurata.de „ Bereit für Neues?

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