Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1

76 | BEKANNTMACHUNGEN zm116 Nr. 01-02, 16.01.2026, (2118) Statistisches Jahrbuch der BZÄK 2024/2025 Die neue Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der BZÄK wurde zum Deutschen Zahnärztetag veröffentlicht. Darin sind aktuelle Daten zur zahnärztlichen Berufsausübung, zur Wirtschafts- und Beschäftigungsleistung der Zahnärzteschaft sowie zur Mundgesundheit der Bevölkerung übersichtlich aufbereitet. Datenquellen sind u. a. die GOZ-Analyse, das Zahnärztliche Sattelitenkonto sowie die Erhebungen der Statistischen Ämter. Neben den eigenen Daten werden im Jahrbuch offizielle Statistiken sowie exklusive Sonderauswertungen öffentlicher Einrichtungen, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder des Robert Koch-Instituts textlich, tabellarisch und grafisch aufbereitet. Das Statistische Jahrbuch kann für 10 Euro zzgl. MwSt. und Versand bezogen werden: https://www.bzaek.de/service/broschueren-und-publikationen KZBV Jahrbuch 2025 erschienen Die aktuelle Ausgabe des Jahrbuches bietet auch diesmal wieder vielfältige Einblicke in das Versorgungsgeschehen, so zum Beispiel detailliert aufbereitete Ergebnisse zu Kosten- und Versorgungsstrukturen in vertragszahnärztlichen Praxen aus der mittlerweile siebten Erhebungswellen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) oder aber zur Entwicklung der Zahnärzte- und Praxiszahlen. Diese und weitere statistische Basisdaten, etwa zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Zahnärzte, zu GKV-Einnahmen und GKV-Ausgaben, zur Bevölkerungsstruktur und zur Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen sind im neuen KZBV Jahrbuch zusammengefasst. Die Datensammlung aus amtlichen und offiziellen Statistiken von KZBV, BZÄK, Statistischem Bundesamt sowie Bundesgesundheitsministerium können Sie sich über die Web-Seite der KZBV (www.kzbv. de) kostenfrei im PDF-Format herunterladen oder zum Selbstkostenpreis von zehn Euro (zuzüglich Porto) als PrintVersion bestellen. Bezugsquelle: Internet: www.kzbv.de, Rubrik: Service/Statistisches Jahrbuch Richtlinie der KZBV nach § 75 Abs. 7 SGB V zur verhältnismäßigen Umsetzung des § 372 Abs. 3 SGB V bezüglich der Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen Der Vorstand der KZBV beschließt in Fortschreibung der zum 31.12.2025 auslaufenden Richtlinie die nachfolgende Richtlinie nach § 75 Abs. 7 SGB V zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung des Abrechnungsausschlusses des § 372 Abs. 3 SGB V im Rahmen der Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen: § 1 (1) Die Kassenzahnärztliche Vereinigung kann in Wahrnehmung ihres Sicherstellungsauftrages hinsichtlich der vertragszahnärztlichen Versorgung und in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen Vertragszahnärzte zur Abrechnung zulassen, die ein informationstechnisches System (PVS-System) einsetzen, welches ein erforderliches Konformitätsbewertungsverfahren nach § 387 SGB V nicht erfolgreich durchlaufen hat: a) Fallgruppe 1: EINSATZ EINES ZERTIFIZIERTEN PVS IST UNVERSCHULDET NICHT MÖGLICH Die Einsetzbarkeit eines gemäß § 387 SGB V zertifizierten PVSSystems ist zum Zeitpunkt der Abrechnung aus technischen, organisatorischen oder sonstigen vom Vertragszahnarzt nicht zu verantwortenden Gründen nicht möglich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung wird der Vertragszahnarzt für neun Monate zur Abrechnung zugelassen und ihm aufgegeben, innerhalb dieses Zeitraums die Einsetzbarkeit eines zertifizierten

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