Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

POLITIK | 27 zm116 Nr. 03, 01.02.2026, (121) anästhesie hervor, deren Angebot in vielen Regionen zurückgehe, was gerade für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen ein erhebliches Versorgungsrisiko darstelle. Zugleich plädierte er dafür, die wissenschaftliche Evidenz zur zahnmedizinischen Versorgung dieser Patientengruppe weiter auszubauen. Was kann man tun? Vor dem Hintergrund, dass die betroffene Patientengruppe besonders vulnerabel ist, formulierten die zahnmedizinischen Sachverständigen diese übergeordneten Ziele für die zahnmedizinische Betreuung: 1. Der besondere Präventions- und Therapiebedarf sollte möglichst frühzeitig erkannt und abgedeckt werden. 2. Man sollte gezielt Präventionsleistungen erbringen, um den erhöhten Behandlungsbedarf zu senken. Diskutiert wurden mit dem Beirat auch solche Maßnahmen, die die zahnmedizinischen Sachverständigen vorgeschlagen hatten und die teilweise auch in den vom BMG 2024 vorgelegten „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ aufgenommen worden waren, aber bislang nicht umgesetzt wurden: n Aufbau einer repräsentativen Datenbasis zur Mundgesundheit von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung: Wichtig ist demnach, die wissenschaftliche Lücke der bislang noch immer fehlenden bundesweiten, repräsentativen Datenbasis zur Mundgesundheit von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zu schließen. Maßnahmen könnten forschungszentrierte Sonderförderlinien sowie spezifische Suberhebungen im Rahmen etablierter, bundesweiter Großstudien sein. n Ausweitung der Kooperationsverträge nach § 119b SGB V: Die Möglichkeit Kooperationsverträge abzuschließen sollte auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgeweitet werden, damit auch Behinderteneinrichtungen in die ambulante zahnärztliche Versorgung eingebunden werden können. n Einbindung von Zahnärzten und Zahnärztinnen in SPZ und MZEB nach § 119c SGB V: Der § 119c SGB V muss so erweitert werden, dass die Zahnärzteschaft an der koordinierten, fachübergreifenden Diagnostik und Erstversorgung an Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) beteiligt ist. n Angemessene budgetfreie Honorierung des erhöhten Mehraufwands: Die vertragszahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderung muss aufgrund des Dr. Ilka Gottstein 1. Vorsitzende des Vorstandes des Bundesverbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) Foto: privat Univ.-Prof. Dr. Diana Wolff Ärztliche Direktorin der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde an der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg Im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg Foto: Universitätsklinikum Heidelberg Dr. Alice Arndt-Fink Referentin in der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer Foto: privat Dr. Sebastian Ziller Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer Chausseestr. 13, 10115 Berlin Foto: BZÄK / Sandra Irmler, 2023 PD Dr. med. dent. Peter Schmidt, M.Sc. Oberarzt und Stellvertretung der Ärztlichen Direktorin, Leitung im Funktionsbereich „Kinder-, Jugend- und Inklusive Zahnmedizin“ der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie (ZMK I), Universitätsklinikum Ulm, sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderungen oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (DGZMB) RA Christian Nobmann Leiter der Abteilung „Koordination Gemeinsamer Bundesausschuss“ der KZBV Foto: KZBV_Knoff

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