Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

28 | POLITIK zm116 Nr. 03, 01.02.2026, (122) Die geladenen Sachverständigen (v.l.n.r.): Dr. Sebastian Ziller (BZÄK), PD Dr. Peter Schmidt (DGZMB / Universitätsklinikum Ulm), Dr. Alice Arndt-Fink (BZÄK), RA Christian Nobmann (KZBV), Prof. Dr. Diana Wolff (VHZMK / Universitätsklinikum Heidelberg), Reynaldo Montoya (Special Olympics Deutschland), Noemi Woock (Special Olympics Deutschland), Dr. Ilka Gottstein (BZÖG) Foto: Diana Wolff zeitlichen, personellen und apparativen Mehraufwands kostendeckend erfolgen. Ein besonderer Aufwand muss demzufolge gesondert vergütet werden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung kann nicht allein aus der GKV-Gesamtvergütung finanziert werden. n Verbesserung der wohnortnahen Versorgungssituation für zahnmedizinische Behandlungen in Allgemeinanästhesie: Die Versorgungskapazitäten der Universitätskliniken mit Abteilungen für Zahnerhaltung und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie haben sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verkleinert. Für Menschen mit Behinderung, die sich keiner zahnärztlichen Behandlung im Wachzustand unterziehen können, muss es aber ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Angebot für zahnmedizinische Behandlungen in Allgemeinanästhesie geben. Für solche ambulanten, tagesstationären oder vollstationären Eingriffe muss eine extrabudgetäre Vergütung der Anästhesieleistungen außerhalb der anästhesiologischen Gesamtvergütung erfolgen. n Stärkung von Forschung und Lehre im Bereich der zahnmedizinischen Betreuung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf an den Universitäten: Forschungsprojekte mit dem Fokus auf Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf müssen über Sonderlinien und spezifische Ausschreibungen auskömmlich und längerfristig finanziert werden. Zur systematischen Implementierung von Lehrkonzepten zur Kompetenzvermittlung in der universitären Ausbildung von Studierenden müssen eigenständige Lehrstühle beziehungsweise Professuren in den Fakultäten sowie klinischen Sektionen und Fachbereichen in den Kliniken eingerichtet werden. Diesen Forderungen stimmte der Beirat zu. Ergänzend wiesen dessen Mitglieder auf die Bedeutung einer barrierefreien Kommunikation und auf bauliche Barrierefreiheit hin. So forderte Reynaldo Montoya, Special Olympics Deutschland, den verstärkten Einsatz von Leichter Sprache, visuell unterstützenden Materialien und allgemeinverständlich aufbereiteten Gesundheitsinformationen, um Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen wirksamer in zahnärztliche Präventions-, Aufklärungs- und Behandlungsprozesse einzubinden. Zudem seien viele Strukturen für Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen noch immer schwer zugänglich. Neben gesetzlichen Anpassungen wurde daher auch auf den Bedarf an praxisnahen Orientierungshilfen und an finanziellen Unterstützungsinstrumenten zur Verbesserung der räumlichen Zugänglichkeit verwiesen. ZUR BUNDESINITIATIVE BARRIEREFREIHEIT Ende 2022 hat die damalige Bundesregierung die „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ ins Leben gerufen. Deren Ziel: Hürden im öffentlichen wie im privaten Leben abbauen, um die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stehen dabei Maßnahmen im Fokus, mit denen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen sichergestellt werden kann. Beraten wird das Gremium von einem Beirat aus 18 Mitgliedern, darunter der Deutsche Behindertenrat, Vertreterinnen und Vertreter aus Ländern und Kommunen sowie Player aus Wirtschaft und Sozialpartnerschaft.

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