POLITIK | 29 zm116 Nr. 03, 01.02.2026, (123) Das fordern die Experten Die KZBV regte an, die Versorgung gezielt durch barrierearme spezialisierte Praxen zu stärken. Solche Einrichtungen wären in der Lage, die besonderen Behandlungsbedarfe abzudecken und gleichzeitig die wohnortnahe Versorgung über regionale Kooperationen auszubauen. Vor einer generellen Verpflichtung sämtlicher Zahnarztpraxen, entsprechende Strukturen vorzuhalten, wurde hingegen deutlich gewarnt, da dies die bestehende Versorgungslandschaft erheblich beeinträchtigen könnte. Stattdessen sollten die bereits bestehenden Angebote mehr bekannt gemacht und genutzt werden, um die Umsetzung barrierearmer und bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen zu fördern. Informationen zur Barrierearmut von Zahnarztpraxen sollten weiter niederschwellig verbreitet werden, so dass sie für alle leicht zugänglich sind. Seitens der BZÄK wurde betont, dass die weitere Sensibilisierung der Zahnärzteschaft ein wichtiger Faktor für eine verbesserte Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen sei. Man wolle darauf hinwirken, dass Fort- und Weiterbildungsangebote in den Zahnärztekammern systematisch ausgebaut werden, um das zahnärztliche Team umfassend im Umgang mit dieser Patientengruppe zu schulen und das Thema Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe zu verankern. Hierzu zählten auch die Entwicklung und die Verbreitung bereits vorhandener niedrigschwelliger Präventionsangebote, die die Zielgruppe direkt erreichen und individuell unterstützen. Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) wies darauf hin, dass die Gruppenprophylaxe durch die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter seit über 30 Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Prävention bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung leiste und es wichtig sei, diesen Ansatz zu stärken und auszubauen. Auch die Weiterführung von Prophylaxemaßnahmen in den BehindertenWerkstätten könnte aus Sicht des BZÖG die Zahngesundheit der betroffenen Personengruppen positiv beeinflussen. Der große Datenschatz des ÖGD sollte ebenfalls genutzt werden. Der BZÖG unterstützt in dem Zusammenhang den Vorstoß der BZÄK und der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG), bei einer Überarbeitung des Präventionsgesetzes Mundgesundheit als weiteres Präventionsziel aufzunehmen. Fazit: Die Veranstaltung zeigte auf, dass in den vergangenen Jahren wichtige Impulse gesetzt wurden, aber in zentralen Bereichen nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen nicht allein durch gesetzliche Anpassungen oder einzelne Maßnahmen erreicht werden kann. Das sei vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Sinne der Daseinsfürsorge, die ein abgestimmtes Zusammenwirken aller Beteiligten erfordert und deshalb nicht allein aus der Gesamtvergütung finanziert werden kann. Der Austausch zwischen Betroffenenverbänden, Politik und zahnmedizinischen Experten soll fortgesetzt werden. n DAS PERFEKTE MATCH FÜR IHRE ZAHNARZTPRAXIS. Bei uns haben Sie die Wahl in Sachen Praxissoftware: Sie wünschen sich die vollständig digitale Cloudlösung oder bevorzugen Sie doch lieber die klassische Option der installierten Software vor Ort? Wir haben das perfekte Softwareangebot für Ihre Zahnarztpraxis. Entscheiden Sie sich entweder für CGMXDENT, unsere innovative Cloudsoftware, oder die maßgeschneiderte, serverbasierte Software CGM Z1.PRO. Jetzt informieren unddas perfekte Matchfür Ihre Zahnarztpraxis finden. LDM-698_DEN_0725_NME JETZT INFORMIEREN! >> cgm.com/dental-info *Serverlösung IHRE PRAXIS, IHRE WAHL – CLOUD ODER LOKAL*
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